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Informationen zu Leseräumen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Informationen zu Leseräumen, aus denen hervorgeht:
- ob es in Ihrem Amt Leseräume zum Einsehen bestimmter Unterlagen gibt oder seit Beginn der 18. Legislaturperiode gab
und, wenn ja:
- zu welchem Thema dort Dokumente eingesehen werden können/konnten
- konkrete Angaben darüber, welche Personengruppen Einsicht in die Dokumente nehmen konnte (z.B. Abgeordnete, Interessenvertreter, Wissenschaftler etc.).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Leseräumen [#16260]
Datum
8. April 2016 10:33
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu Leseräumen, aus denen hervorgeht: - ob es in Ihrem Amt Leseräume zum Einsehen bestimmter Unterlagen gibt oder seit Beginn der 18. Legislaturperiode gab und, wenn ja: - zu welchem Thema dort Dokumente eingesehen werden können/konnten - konkrete Angaben darüber, welche Personengruppen Einsicht in die Dokumente nehmen konnte (z.B. Abgeordnete, Interessenvertreter, Wissenschaftler etc.).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die uns am 8. April 2016 über das Internetportal „f…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Informationen zu Leseräumen [#16260]
Datum
3. Mai 2016 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die uns am 8. April 2016 über das Internetportal „fragdenstaat.de“ erreichte. Sie baten um Informationen, ob es im Umweltbundesamt spezielle Leseräume gibt in denen spezifische Unterlagen eingesehen werden können und wie diese seit Beginn der 18. Legislaturperiode genutzt wurden. Wir haben das geprüft und können Ihre Anfragen wie folgt beantworten: An drei Standorten (Dessau-Roßlau, Berlin und Bad Elster) haben wir allgemeine Leseräume in unseren Bibliotheken. Am Hauptstandort in Dessau-Roßlau befindet sich in der Bibliothek zudem ein separater Leseraum, der auch zum Einsehen spezifischer Unterlagen zur Verfügung steht. Davon wird allerdings nur in wenigen konkreten Fällen Gebrauch gemacht. Seit Beginn der 18. Legislaturperiode wurde dieser Raum dreimal genutzt. Das FG II 2.8 „ Schutz der Arktis und der Antarktis“ führt Genehmigungsverfahren nach dem Ausführungsgesetz zum Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag (AUG) durch. Das AUG schreibt für Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor (§ 16 Abs. 2 AUG). Dem kamen wir nach, indem wir die betreffenden Antragsunterlagen in diesem separaten Raum innerhalb der Bibliothek drei Wochen öffentlich auslegten. Während der Auslegungsfrist können Einwendungen zu der Untersuchung schriftlich oder zur Niederschrift beim Umweltbundesamt abgegeben werden. Im Einzelnen betraf dies folgende drei Studien: 1) Umweltverträglichkeitsstudie zum Bau und Betrieb einer neuen chinesischen Forschungsstation, Viktorialand 2) Umweltverträglichkeitsstudie zum Bau weißrussischen Antarktis-Forschungsstation am Mount Vechernyaya, Enderby Land 3) Umweltverträglichkeitsstudie zum Bau und Betrieb einer Start- und Landebahn im Gebiet der Mario-Zucchelli-Station, Terra Nova Bay, Viktorialand Mit freundlichem Gruß

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Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre umfassende Antwort! Mit freundlichen Grüßen A…
An Umweltbundesamt Details
Von
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Betreff
AW: AW: Informationen zu Leseräumen [#16260]
Datum
3. Mai 2016 17:05
An
Umweltbundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre umfassende Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>