Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg

eine Antwort zu der Anfrage

ursprünglich
https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsbitte-grundstucksverkauf-an-howoge-waldowallee-115-117-schulbauoffensive-schulbau-lichtenberg-1/
welche am 03.06.2019 Ihnen zuständigkeitshalber vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg -Vorpommern abgeben wurde.

jetzt neu:
wegen geänderter Zuständigkeit übersende ich die Anfrage hiermit direkt an Sie:
(die ursprüngliche Anfrage werde ich schließen, sobald mir Ihre Antwort zu dieser Frage hier unter dieser Nummer zugeht.)

Um Übersendung bitte ich
- Antworten und Unterlagen Ihres Tätigkeitsbereichs
- für welche Fragen (Nr.1-6- Sie nicht zuständig sind)
- welche Behörde dann dafür zuständig ist.

Es handelt sich um den Grundstücksverkauf an die HOWOGE der ehemals landeseigenen Liegenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Berlin, Waldowallee 115,117 mit einer Fläche von 12069 Quadratmetern. Die Teilliegenschaft, die vom ehemaligen Institut für Strahlenschutz der DDR genutzt wurde, sei bis 2001 Sitz der Landesanstalt für Strahlenschutzausbildunggewesen und liege derzeit brach.

1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben
2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist.
3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden o d e r Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden o d e r Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden
4. den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist.
5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten.
6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt

Zum Schriftformerfordernis
1. Zur Beurteilung ob der Schriftform genüge getan wurde, reicht § 10 IFG M-V, LUIG, VIG nicht aus, da auch § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Elektronische Kommunikation heranzuziehen ist:
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.

Sollte jedoch in einer weitere Rechtsvorschrift bestimmt worden sein, dass das eine elektronische Form beim § 10 IFG M-V, LUIG, VIG zur Wahrung der Schriftform nicht zulässig ist bitte ich um Angabe der konkreten Rechtsvorschrift (zzgl. Absatz, Nummer, Buchstabe).

Für Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#151013]
Datum
16. Juni 2019 18:08
An
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Antwort zu der Anfrage ursprünglich https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsbitte-grundstucksverkauf-an-howoge-waldowallee-115-117-schulbauoffensive-schulbau-lichtenberg-1/ welche am 03.06.2019 Ihnen zuständigkeitshalber vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg -Vorpommern abgeben wurde. jetzt neu: wegen geänderter Zuständigkeit übersende ich die Anfrage hiermit direkt an Sie: (die ursprüngliche Anfrage werde ich schließen, sobald mir Ihre Antwort zu dieser Frage hier unter dieser Nummer zugeht.) Um Übersendung bitte ich - Antworten und Unterlagen Ihres Tätigkeitsbereichs - für welche Fragen (Nr.1-6- Sie nicht zuständig sind) - welche Behörde dann dafür zuständig ist. Es handelt sich um den Grundstücksverkauf an die HOWOGE der ehemals landeseigenen Liegenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Berlin, Waldowallee 115,117 mit einer Fläche von 12069 Quadratmetern. Die Teilliegenschaft, die vom ehemaligen Institut für Strahlenschutz der DDR genutzt wurde, sei bis 2001 Sitz der Landesanstalt für Strahlenschutzausbildunggewesen und liege derzeit brach. 1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben 2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist. 3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden o d e r Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden o d e r Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden 4. den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist. 5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten. 6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt Zum Schriftformerfordernis 1. Zur Beurteilung ob der Schriftform genüge getan wurde, reicht § 10 IFG M-V, LUIG, VIG nicht aus, da auch § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Elektronische Kommunikation heranzuziehen ist: (1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Sollte jedoch in einer weitere Rechtsvorschrift bestimmt worden sein, dass das eine elektronische Form beim § 10 IFG M-V, LUIG, VIG zur Wahrung der Schriftform nicht zulässig ist bitte ich um Angabe der konkreten Rechtsvorschrift (zzgl. Absatz, Nummer, Buchstabe). Für Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#151013]
An Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#151013]
Datum
16. Juni 2019 18:09
An
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
38,1 KB
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist am 17.06.2019 hier ebenfalls per Fax eingegangen. Wir bemühen uns u…
Von
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#151013]
Datum
18. Juni 2019 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist am 17.06.2019 hier ebenfalls per Fax eingegangen. Wir bemühen uns um eine kurzfristige Beantwortung Ihrer Fragen. Sie baten darum, vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft informiert zu werden. Für Amtshandlungen nach dem IFG M-V und dem UIG werden Gebühren und Auslagen erhoben. Nach derzeitiger Einschätzung wird für die Beantwortung Ihrer Fragen ein zeitlicher Aufwand von etwa 4 Stunden veranschlagt, der bei einem Kostensatz von 62 EUR / Stunde zu einer Gebühr von 248 EUR führt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Auskunft zu den genannten Kosten weiterhin erbitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei denen Ihnen gestellten Fragen sind einfache Fragen darunter, die in innerhalb vo…
An Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#151013]
Datum
25. Juni 2019 16:13
An
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei denen Ihnen gestellten Fragen sind einfache Fragen darunter, die in innerhalb von 5 Minuten zu beantworten sind oder lediglich eine Kopie (1 Seite) zu übersenden wäre. Diese bitte ich ohne Kosten zu berechnen kurz und knapp zu beantworten und als Kopie zu senden. Für alle anderen bitte ich 1. um Kostenaufschlüsselung pro Nummer, wie viel Zeit Sie für jede Ziffer benötigen 2. ob Sie die Information für die Ziffer überhaupt verfügbar haben. 3. bitte ich ergänzend mitzuteilen, an welcher Stelle (Name, Telefon) und in welcher Zeit in Akteneinsicht nehmen kann, aufgrund welcher Rechtsgrundlage und zu welchen Kosten. 4. ob Sie auch anderen Behördern, solche Kosten in Rechnung stellen würden. Erst auf dieser Grundlage ist es mir möglich, zu entscheiden welche Auskünfte ich wie einhole und das wird sicherlich in mehreren Etappen, je nach Verfahrensfortschritt erfolgen. Für den Fall, dass Sie mir Unterlagen zur Verfügung stellen werden, sichere ich Ihnen Vertraulichkeit und Nicht-Veröffentlichung zu, weil diese ausschließlich zu einer Abgeordnetenhaus Petition und gegenüber Behörden und Bauträger verwendet werden. (Für den Fall, dass 0 kostenlose Informationen gegeben werden, werde ich mir weitere Verfahrensschritte einfallen lassen, wie eine Petition im Mecklenburger Landtag, mich an Abgeordnete zu wenden, vielleicht einen kleinen Artikel zu verfassen, ...) Es kann doch nicht sein, dass eine Bürgerin, die Angst um die Gesundheit ihrer eigenen Kinder, anderer Kinder und um die Kontamination ihres Gartens hat, solche Hürden in den Weg gelegt werden, statt sie zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bearbeiten derzeit Ihre Anfrage und werden Ihnen die Informationen unter Berücks…
Von
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: WG: Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#151013]
Datum
2. Juli 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bearbeiten derzeit Ihre Anfrage und werden Ihnen die Informationen unter Berücksichtigung der unten von Ihnen genannten vier Punkte zur Verfügung stellen. Derzeit warten wir auf die Zustimmung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Herausgabe von Anlagen aus einem von der BImA beauftragten Gutachten. Ich melde mich nach vorliegender Zustimmung schnellstmöglich bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Antwort ,die mir ein wenig Hoffnung gegeben hat danke ich Ihnen sehr. Und b…
An Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#151013]
Datum
2. Juli 2019 12:00
An
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Antwort ,die mir ein wenig Hoffnung gegeben hat danke ich Ihnen sehr. Und bitte Sie hiermit um Beantwortung einer weiteren ganz kurze Frage: ist ein Schulbau in dem Kaufvertrag enthalten, wenn ja bitte ich um die Textstelle oder Kopie (was am einfachsten/schnellsten für Sie ist.). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihnen heute mitteilen, dass wir die von Ihnen mit Verweis auf das IFG M-V e…
Von
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#151013]
Datum
18. Juli 2019 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihnen heute mitteilen, dass wir die von Ihnen mit Verweis auf das IFG M-V erbetenen Informationen zusammengestellt haben. Mit der Recherche und der Zusammenstellung der Angaben und Unterlagen waren mehrere Mitarbeitende in unserem Hause beschäftigt. Auch die Abstimmung mit den Gutachtern bzw. den Auftraggebern der Gutachten erforderte einen zeitlichen Aufwand. Dieser lässt sich nicht einzelnen Fragestellungen zuordnen, sondern ist ganzheitlich für die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage angefallen, zumal hier der Schutz öffentlicher oder privater Belange geprüft werden musste. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage ist ein Verwaltungsaufwand von vier Stunden und somit 248 EUR entstanden, den wir Ihnen nach IFG M-V sowie IFGKostVO M-V in Rechnung stellen müssen. Darauf hatte ich Sie bereits in meinem Schreiben vom 18.06.2019 hingewiesen und bitte Sie hiermit vor Übersendung unseres Antwortschreibens um eine Bestätigung der Kostenübernahme. Sie erhalten Auskunft zu den Fragen 1-4 sowie 6-7. Die Frage 5 kann durch den BBL M-V nicht beantwortet werden. Die gewünschten Auszüge aus dem Kaufvertrag und den Gutachten können wir Ihnen nicht oder nur in begrenzten Auszügen zur Verfügung stellen, weil hierbei schutzbedürftige Interessen und Daten betroffener Dritter zu beachten sind, die keine Einwilligung für eine Herausgabe der Unterlagen erteilt haben. Ich bitte Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH zu wenden, die Eigentümerin des Grundstückes ist. Ihre Antwort senden Sie bitte auch an Antragsteller/in Karzenburg unter <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Mit der Bitte um Weiterleitung an 1. die Pressestelle des Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpomm…
An Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#151013]
Datum
18. Juli 2019 13:50
An
Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mit der Bitte um Weiterleitung an 1. die Pressestelle des Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern 2. <<E-Mail-Adresse>> (Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern) 3. <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr. Hiermit bitte ich meine Fragen an Ihre Pressestelle weiterzuleiten und bitte diese meine Fragen als Bürgerfrage zu beantworten. Für den Fall, dass ich Antworten zu meinen Fragen erhalte, sage ich Ihnen zu diese >nicht< zu veröffentlichen und zugleich meine Anfrage bei Frag den Staat zurückzuziehen. Für den Fall, dass diese Fragen nicht kostenlos als Bürgeranfrage zu beantwortet werden (können): 1. Bitte ich Sie nochmals um detaillierte Kostenaufschlüsselung, Zeitansatz pro Frage und Angabe des konkreten Aufwands, um einzuschätzen, wie viele Fragen ich mir leisten kann und welche Fragen ich an andere Mecklenburger Vorpommern Behörden weiterleite. 2. Beabsichtige ich sowohl eine Petition einzureichen, mich an Abgeordnete zu wenden, Leserbriefe zu schreiben als auch Artikel zu publizieren (in Zeitungen in denen ich veröffentliche) wie in Netzwerken, über Twitter und weitere Schritte zu unternehmen, die mir dann noch einfallen. 3. Bitte ich um Angabe der Gründe der Beteiligung und des Arbeitsgebietes von Fr. Karzenburg, wieso ich als Bürgerin, hier eine Weiterleitungsbitte an sie erhalten habe. Denkbare Überschrift für einen Artikel: Wer kann sich eine Information für 248 EUR leisten - das Informationsfreiheitsgesetz gilt in Mecklenburg Vorpommern wohl nur für Reiche Ein offenes Wort: Die Mecklenberg Vorpommern Form- Erfordernisse für Bürgeranfragen, die Versendung von einem Bescheid mit insgesamt 3 Rechtsmittelverzichtsbelehrungen von der Staatskanzlei als auch die Höhe der Kostenerstattung kann aus Bürgersicht nur als Abschreckung und Verhinderung jeglicher Auskunftserteilung betrachtet werden. Der Stundensatz, den Sie in Rechnung stellen möchten, ist genauso hoch, wie der eines studierten Zahnartztes und liegt oberhalb des Verdienstes eines jüngeren Piloten. https://www.bild.de/geld/mein-geld/gehalt/wer-verdient-was-in-deutschland-51456030.bild.html Bei allem Respekt, dennoch ist Bearbeitung von Bürgeranfragen Sachbearbeitertätigkeit und dieser Stundenlohn in keinster Weise gerechtfertigt. Zudem stehen die veranschlagten 4 Stunden in keinem Verhältnis zu realistischen Aufwand der Beantwortung der Fragen. Hiermit wiederhole ich noch einmal meine Fragen und füge eine persönliche Zeitschätzung dazu: 1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben >5 min – einzelne Wörter 2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist. >5 min – einzelne Wörter oder eine Kopie 3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden o d e r Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden o d e r Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden >5 min (wenn nur eine Wort Fehlanzeige oder eine Zahl geliefert wird) 4. Frage 4 ziehe ich zurück – liegt mir inzwischen vor (Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist.) >0 Minuten 5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten. >5 Minuten bei Fehlanzeige oder falls es es Gefährdungen gibt, liegt ein Papier vor, welches kopiert werden kann. 6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt >0 Minuten, weil Sie mir dieses nicht geben wollen. 7. ist ein Schulbau in dem Kaufvertrag enthalten, wenn ja bitte ich um die Textstelle oder Kopie (was für Sie einfacher ist.) >5 Minuten - ja oder nein Antwort Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>