Instandhaltung und Vermietung der Wohnimmobillien der Nieberdingstraße 11-15, 26, 28 in Münster

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Warum kommt ihre Behörde der Instandhaltungspflicht der Wohnimmobillien der Nieberdingstraße 11-15, 26, 28 in Münster als Eigentümer und Vermieter schon nunmehr seit Jahrzehnten nicht mehr nach? Konkret geht es um feuchte Keller, defekte Dachrinnen und Kamine, des weiteren den vermietbaren Wohnraum, der teilweise seit Jahren leer steht.
Warum wird der leerstehende Wohnraum nicht instand gesetzt und vermietet?
Warum setzen sie sich über geltendes Recht hinweg und lassen vermietbaren Wohnraum teilweise jehrelang leer stehen? Laut Ratsbeschluss der Stadt Münster von 2015 ist Leerstand von Wohnimmobillien nicht länger als 3 Monate erlaubt. Darüber hinaus ist es Zweckentfremdung, diese ist verboten und mit bis zu 50.000,- Euro Bußgeld belegt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2023
  • Frist
    4. November 2023
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Sarah Geselbracht
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum kommt ihre Behörde der Instandh…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Sarah Geselbracht
Betreff
Instandhaltung und Vermietung der Wohnimmobillien der Nieberdingstraße 11-15, 26, 28 in Münster [#289309]
Datum
30. September 2023 11:18
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum kommt ihre Behörde der Instandhaltungspflicht der Wohnimmobillien der Nieberdingstraße 11-15, 26, 28 in Münster als Eigentümer und Vermieter schon nunmehr seit Jahrzehnten nicht mehr nach? Konkret geht es um feuchte Keller, defekte Dachrinnen und Kamine, des weiteren den vermietbaren Wohnraum, der teilweise seit Jahren leer steht. Warum wird der leerstehende Wohnraum nicht instand gesetzt und vermietet? Warum setzen sie sich über geltendes Recht hinweg und lassen vermietbaren Wohnraum teilweise jehrelang leer stehen? Laut Ratsbeschluss der Stadt Münster von 2015 ist Leerstand von Wohnimmobillien nicht länger als 3 Monate erlaubt. Darüber hinaus ist es Zweckentfremdung, diese ist verboten und mit bis zu 50.000,- Euro Bußgeld belegt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sarah Geselbracht Anfragenr: 289309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289309/ Postanschrift Sarah Geselbracht << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
VORE.O1018-45/23 und VORE.O1018-46/23 - Ihre IFG-Anträge zur Nieberdingstraße in Münster Sehr geehrte Frau Geselbr…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
VORE.O1018-45/23 und VORE.O1018-46/23 - Ihre IFG-Anträge zur Nieberdingstraße in Münster
Datum
30. Oktober 2023 14:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Geselbracht, bezugnehmend auf Ihre IFG-Anträge vom 30.09.2023 übersende ich Ihnen vorab mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen