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Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Sämtliche Dokumente zur in der Pressemitteilung Nr. 075/2022 von Agrarminisiter Dr. Till Backhaus erwähnten interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen und ihren eventuellen Unterarbeitsgruppen. Dazu zählen unter anderem:

- Sämtliche Protokolle der bisherigen Sitzungen & Telefonkonferenzen
- Sämtliche interne und externe Kommunikation
- Dokumente zur Arbeitsweise und genauen Zielsetzungen der Arbeitsgruppe

Ich weise darauf hin, dass mein Antrag parallel per Fax versendet wird, sodass die Formvorschrift erfüllt ist. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
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Betreff
Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
25. März 2022 08:34
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente zur in der Pressemitteilung Nr. 075/2022 von Agrarminisiter Dr. Till Backhaus erwähnten interministeriellen Arbeitsgruppe zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen und ihren eventuellen Unterarbeitsgruppen. Dazu zählen unter anderem: - Sämtliche Protokolle der bisherigen Sitzungen & Telefonkonferenzen - Sämtliche interne und externe Kommunikation - Dokumente zur Arbeitsweise und genauen Zielsetzungen der Arbeitsgruppe Ich weise darauf hin, dass mein Antrag parallel per Fax versendet wird, sodass die Formvorschrift erfüllt ist. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
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Via
Fax
Betreff
Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
25. März 2022 08:51
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebe…
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Betreff
AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
27. April 2022 08:53
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen“ vom 25.03.2022 (#244580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Betreff
AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
28. April 2022 11:28
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen“ vom 25.03.2022 (#244580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Betreff
AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
28. April 2022 11:29
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Antrag auf Informationszugang via "FragDenStaat" vom 25. März 202; Hier: Unterlagen der Interministeriel…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang via "FragDenStaat" vom 25. März 202; Hier: Unterlagen der Interministeriellen Arbeitsgruppe zum Brandschutz in Tierhaltungsanlagen
Datum
29. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung der Auskunft, nach § 6 Abs. 1 und 3 IFG M-V, Gründe: - Abs. 1: Abgelehnt aufgrund Vereitelungsgefahr des Entscheidungserfolges - Abs. 3: Vertrauliche Beratungen, daher auch nach Abschluss nur Freigabe von Ergebnisprotokollen Auskunft zur IMAG: Beratungen noch nicht abgeschlossen, bisher zweimal getagt (11. Mai 2021, 22. Juli 2021). Entwurf eines Berichts an Landesregierung erarbeitet, befindet sich in Ressortabstimmung.
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AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
29. April 2022 11:42
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen“ vom 25.03.2022 (#244580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
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Fax
Betreff
AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
29. April 2022 11:43
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
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AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
2. Mai 2022 11:55
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen“ vom 25.03.2022 (#244580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
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Fax
Betreff
AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
2. Mai 2022 11:55
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wird verschickt...
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebe…
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Betreff
AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
10. Mai 2022 10:46
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen“ vom 25.03.2022 (#244580) wurde von Ihnen mit Verweis auf §6 Abs. 1 und 3 IFG-MV am 29. April 2022 abgelehnt. Gegen die Ablehnung reiche ich Widerspruch ein. Im Falle von anfallenden Kosten möchte ich den Widerspruch zurückziehen. In meiner Anfrage habe ich mich vor allem auf bereits abgeschlossene Vorgänge bezogen, insbesondere bei den Protokollen von abgeschlossenen Sitzungen. Auch Informationen zur Arbeitsweise und Zielsetzung zähle ich zu abgeschlossenen Vorgängen. Informationen zu Vorgängen, die weiterhin in Arbeit sind können geschwärzt werden. Die angesprochene Vereitelungsgefahr des Entscheidungserfolges sehe ich als unbegründet. Des Weiteren bitte ich um folgende Informationen: - Liste der Mitglieder & Funktion innerhalb der IMAG Brandschutz in Tierhaltungsanlagen - Auf wessen externer und interner Expertise wurde und wird bei der IMAG Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zugegriffen? Ich bitte um Auskunft und bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
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Fax
Betreff
AW: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
10. Mai 2022 10:48
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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47,5 KB
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Widerspruch gegen den Bescheid über den Informationszugang nach dem I…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
12. Mai 2022 10:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Widerspruch gegen den Bescheid über den Informationszugang nach dem IFG M-V zu o.g. Thema nebst Antragserweiterung ist hier per E-Mail vom 10. Mai 2022 eingegangen. Bitte beachten Sie die bereits erteilten Hinweise zum Schriftformerfordernis nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V, da eine Bearbeitung erst erfolgen kann, wenn und soweit hier ein formwirksamer Antrag vorliegt (schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde). Gleiches gilt natürlich auch für einen Rechtsbehelf. In der Sache selbst weise ich darauf hin, dass für einen Widerspruch nur dann Kosten erhoben werden können, wenn entweder der Ausgangsbescheid im Sinne Ihres Antrages abgeändert wird (Gewährung des Zugangs) oder bei Zurückweisung, wenn für die Sachentscheidung eine Gebühr erhoben wurde (Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGKostVO M-V, Teil A, Tarifstelle 4.). Etwas anderes gilt für den Erweiterungsantrag. Soweit dieser nicht auch abgelehnt werden muss, sind nach § 13 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V i.V.m. § 1 IFG KostVO M-V Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben. Soweit Sie Ihren Antrag erweitern um die Fragen: - Liste der Mitglieder & Funktion innerhalb der IMAG Brandschutz in Tierhaltungsanlagen - Auf wessen externer und interner Expertise wurde und wird bei der IMAG Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zugegriffen? weise ich darauf hin, dass insoweit der Schutz personenbezogener Daten nach § 7 IFG M-V betroffen ist. Der Antrag auf Informationszugang ist insoweit grundsätzlich abzulehnen, es sei denn 1. die Betroffenen willigen ein, 2. die Offenbarung ist durch Rechtsvorschrift erlaubt, 3. die Offenbarung ist zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Allgemeinwohl oder schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner geboten, 4. die Einholung der Einwilligung des Betroffenen ist nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, und es ist offensichtlich, dass die Offenbarung im Interesse des Betroffenen liegt, 5. der Antragsteller macht ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der begehrten Informationen geltend und überwiegende schutzwürdige Belange der oder des Betroffenen stehen der Offenbarung nicht entgegen. Ohne eine Entscheidung vorwegzunehmen, sehe ich hier nur die Möglichkeiten nach § 7 Nr. 1 und 5 IFG M-V. Aus diesem Grunde werde ich die ggf. Betroffenen nach § 9 Abs. 1 IFG M-V anhören müssen (zu Nr. 1) und gebe Ihnen Gelegenheit i.S. der Nr. 5 Ihr rechtliches Interesse an der Kenntnis der begehrten Informationen (Hinweis: das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Transparenz der Verwaltung und am Zugang zu behördlichen Informationen hinausgehen muss) darzulegen. Erst dann kann ich abwägen, ob der Offenbarung der personenbezogenen Daten nicht überwiegende schutzwürdige Belange der Betroffenen entgegen stehen. Aufgrund der ggf. notwendigen Beteiligung von Dritten verlängert sich die Bearbeitungsfrist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz IFG M-V auf bis zu zwei Monate. Zusätzlich ist die Frist nach § 9 Abs. 2 IFG M-V (Zugang erst 2 Wochen nach Bestandkraft der Entscheidung gegenüber dem Dritten) zu beachten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe eben (im Nachgang an meine vorherige E-Mail) Kenntnis erhalten, …
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
WG: Interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene zum Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen [#244580]
Datum
12. Mai 2022 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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19,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich habe eben (im Nachgang an meine vorherige E-Mail) Kenntnis erhalten, dass Ihr Widerspruch/Ergänzungsantrag bereits auch per Fax-Schreiben eingegangen ist. Mein Hinweis zum Schriftformerfordernis hat sich somit erledigt. Der weitere Inhalt meiner vorangegangenen E-Mail jedoch nicht. Mit freundlichen Grüßen

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IMAG Brandschutz in Tierhaltungsanlagen !!! Achtung! Diese E-Mail enthält personenbezogene Daten! Einer Weitergabe…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
IMAG Brandschutz in Tierhaltungsanlagen
Datum
7. Juli 2022 12:03
Status
!!! Achtung! Diese E-Mail enthält personenbezogene Daten! Einer Weitergabe an Dritte wird ausdrücklich widersprochen! Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie den Bescheid über Ihren Widerspruch und den ergänzenden Antrag auf Informationszugang wie beantragt vorab per E-Mail. Ein entsprechender Ausdruck befindet sich auf dem Postwege zu Ihnen. Mit freundlichen Grüßen