Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V

AN: << Antragsteller:in >>

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bei der RSAG eventuell vorhandene Anwendungshinweise, Richtlinien, Arbeitsanweisungen oder Ähnliches in Bezug auf den Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V.
-----------------------------------------------------------------------
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. März 2019
  • Frist
    24. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
AN: Rostocker Straßenbahn AG Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folge…
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
Datum
19. März 2019 13:00
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AN: Rostocker Straßenbahn AG Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der RSAG eventuell vorhandene Anwendungshinweise, Richtlinien, Arbeitsanweisungen oder Ähnliches in Bezug auf den Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V. ----------------------------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
Datum
19. März 2019 13:01
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen na…
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
Datum
24. April 2019 03:26
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ vom 19.03.2019 (#62475) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist ist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
Datum
24. April 2019 03:27
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach…
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
Datum
30. April 2019 09:26
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ vom 19.03.2019 (#62475) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
Datum
30. April 2019 09:27
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,1 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach…
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
Datum
8. Mai 2019 08:39
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ vom 19.03.2019 (#62475) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V [#62475]
Datum
8. Mai 2019 08:40
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG M-V, da ich das Gefühl h…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ [#62475] [#62475]
Datum
14. Mai 2019 15:08
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG M-V, da ich das Gefühl habe, dass die Anfragen seitens der RSAG ignoriert werden. Ich habe bereits dreimal auf Fristüberschreitung aufmerksam gemacht. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/62475 Auch bei einer weiteren Anfrage an die RSAG wurde die Frist mittlerweile deutlich überschritten: https://fragdenstaat.de/anfrage/statistiken-zu-den-unfallen-und-den-ursachen/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 62475.pdf - 2019-03-19_2-fax.pdf - 2019-04-24_2-fax.pdf - 2019-04-30_2-fax.pdf - 2019-05-08_2-fax.pdf Anfragenr: 62475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ [#62475] [#62475]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ [#62475] [#62475]
Datum
14. Mai 2019 15:09
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
27,7 KB
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bitte um Vermittlung. Die RSAG - Rostocker Straßenbahn AG - is…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ [#62475] [#62475]
Datum
22. Mai 2019 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bitte um Vermittlung. Die RSAG - Rostocker Straßenbahn AG - ist keine Behörde i.S.d. § 3 Abs.1 IFG M-V. Danach gelten die Vorschriften über den Zugang zu Informationen für die Behörden des Landes, der Landkreise, der Ämter und Gemeinden, für die sonstigen Körperschaften , rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für den Landtag, soweit er Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, auch, wenn diese Bundesrecht oder Recht der Europäischen Gemeinschaften ausführen. Gemäß 3 Abs.3 IFG M-V steht einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift eine natürliche oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt oder dieser Person die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen wurde oder an denen eine oder mehrere der in Absatz 1 genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit einer Mehrheit der Anteile oder Stimmen beteiligt sind. Der Rostocker Straßenbahn AG wurden zweifelsohne von der Stadt Rostock im Bereich Verkehr die Erfüllung öffentlicher Aufgaben übertragen. In derartigen Fallgestaltungen ist gemäß § 10 Abs.1, S.2 IFG M-V der IFG-Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Die RSAG wäre dann im Innenverhältnis gegenüber der Stadt Rostock zur Auskunft verpflichtet. Wegen dieser Rechtslage habe ich von einer Anfrage bei der RSAG abgesehen. Ich empfehle Ihnen daher, Ihren Antrag direkt an die Stadt Rostock zu richten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich der Sache angenommen haben…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ [#62475] [#62475]
Datum
22. Mai 2019 11:48
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich der Sache angenommen haben! Ihre ausführliche Erläuterung ist sehr informativ und hilft mir in Bezug auf zukünftige IFG-Anfragen sehr weiter. Ich werde mich mit meinem Anliegen direkt an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wenden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 62475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ [#62475] [#62475]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG M-V“ [#62475] [#62475]
Datum
22. Mai 2019 11:49
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
26,9 KB