Interne Kommunikation zu Abschleppmaßnahmen/Anwendung der neuen StVO
- Anfrage an:
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage muss klassifiziert werden
- Zusammenfassung der Anfrage
- Sämtliche interne Kommunikation seit 1.4.2020 (E-Mails, Briefe, Erlasse etc.) zu:
=> Anwendung von Abschleppmaßnahmen
=> Anwendung der neuen StVOHintergrund:
https://twitter.com/HejBjarne/status/12…
https://twitter.com/HejBjarne/status/12…Tweet:
"An der selben Stelle wurde durch das gleiche Polizeirevier und den gleichen Polizisten bereits mehrmals abgeschleppt. Heute nicht.
Begründung:
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wird bald sowieso zurückgenommen. Man könne daher nicht abschleppen.Außerdem könne man nur mit den alten Bußgeldern verwarnen. Die zuletzt eingeführten Bußgelder seien ungültig."
Korrespondenz
-
Frist – 02.07.2020
- 02. Jun 2020
- Aug 2020
- Sep 2020
- Nov 2020
- Jan 2021
- 30. Mär 2021
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Interne Kommunikation zu Abschleppmaßnahmen/Anwendung der neuen StVO [#187731]
- Datum
- 2. Juni 2020 09:59
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Betreff
- Interne Kommunikation zu Abschleppmaßnahmen/Anwendung der neuen StVO [#187731]
- Datum
- 1. Juli 2020 08:33
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Interne Kommunikation zu Abschleppmaßnahmen/Anwendung der neuen StVO [#187731]
- Datum
- 1. Juli 2020 09:26
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Betreff
- WG: Interne Kommunikation zu Abschleppmaßnahmen/Anwendung der neuen StVO [#187731]
- Datum
- 1. Juli 2020 11:24
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu Abschleppmaßnahmen/Anwendung der neuen StVO“ [#187731] [#187731]
- Datum
- 1. Juli 2020 11:59
- An
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu Abschleppmaßnahmen/Anwendung der neuen StVO“ [#187731] [#187731]
- Datum
- 1. Juli 2020 11:59
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Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
- Von
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 1. Juli 2020
- Datum
- 23. November 2020 06:39
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 1. Juli 2020 [#187731]
- Datum
- 23. November 2020 08:46
- An
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 1. Juli 2020 [#187731]
- Datum
- 23. November 2020 08:47
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- Von
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 9. Dezember 2020 14:06
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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- Von
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Betreff
- Beantwortung zu: Interne Kommunikation zu Abschleppmaßnahmen/Anwendung der neuen StVO [#187731], Übersendung von allgemeinen Informationen
- Datum
- 30. März 2021 12:54
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