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Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191115]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191115/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Sch…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
26. Juni 2020 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach internen Dokumenten zum Umgang mit Rassismus in de…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]-Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191115]
Datum
7. August 2020 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach internen Dokumenten zum Umgang mit Rassismus in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). In der Behörde sind nach umfassender Recherche keine Vorfälle oder Beschwerden zu oder mit unmittelbarer oder mittelbarer Benachteiligung, Belästigung oder Ungleichbehandlung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft bekannt. Die Arbeit und insbesondere die Einstellungspraxis der Behörde richten sich streng nach den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), welches eine Unterscheidung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft verbietet. Darüber hinaus wird natürlich auch der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG beachtet. Im Amt Zentrale Aufgaben, Recht und Beteiligungen der BUKEA ist eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG eingerichtet. Die Beschäftigten der BUKEA haben das Recht, sich bei der zuständigen Stelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen. Die Beschwerde wird dann geprüft und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitgeteilt. Auch Bürgerinnen und Bürgern steht es jederzeit frei, sich bei der BUKEA über das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beschweren und gegebenenfalls eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben. Diese würde durch die Behörde geprüft und falls ein Fehlverhalten der mitarbeitenden Person festzustellen wäre, würde dies mit beamten- und personalrechtlichen Konsequenzen geahndet werden. Sollte ein rassistisches Verhalten festgestellt werden, ist dies mit besonderem Nachdruck zu verfolgen, da die Behörde sich jeglichen rassistischen Tendenzen bereits im Ansatz entgegenstellt. Wie bereits eingangs erwähnt, gab es im Zusammenhang mit Rassismus bisher jedoch keine Beschwerden. Wir hoffen, Ihre Anfrage ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen