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Irfomationen über Hormone im Trink bzw. Leitungswasser

Anfrage an: Umweltbundesamt

-Informationen über Hormone jeglicher Art im Trink bzw. Leitungswasser der Bundesrepublik Deutschland

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2015
  • Frist
    2. Oktober 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Informationen ü…
An Umweltbundesamt Details
Von
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Betreff
Irfomationen über Hormone im Trink bzw. Leitungswasser [#11214]
Datum
31. August 2015 13:10
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Informationen über Hormone jeglicher Art im Trink bzw. Leitungswasser der Bundesrepublik Deutschland
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Umweltbundesamt
AW: Informationen über Hormone im Trink bzw. Leitungswasser [#11214] Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Informationen über Hormone im Trink bzw. Leitungswasser [#11214]
Datum
14. September 2015 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihr Interesse an Informationen aus unserem Haus. Bezüglich Ihrer Anfrage zu Informationen über „Hormone jeglicher Art im Trink- und Leitungswasser der Bundesrepublik Deutschland“ können wir Ihnen folgendes mitteilen. Hormone jeglicher Art sind bisher keine überwachungspflichtigen Parameter im Trinkwasser in Deutschland. Entsprechend gibt es hierzu auch keine systematische Datenerhebung im Umweltbundesamt, die wir Ihnen zur Verfügung stellen könnten. Mit freundlichem Gruß i.A. _______________ Dieter Leutert Referat Z 4 - Bürgerservice - Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Büro Berlin: Telefon: +49 (0)30-8903 5069 Fax: +49 (0)30-8903 5611 <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> www.umweltbundesamt.de