Irreführende Namensgebung von Organisationen
Ich sehe folgendes Problem bzgl. des Verbraucherschutzes als sehr kritisch an:
Im Journalismus werden oft Studien behandelt und Interviews mit (Lobby-)Organisationen geführt, deren Absichten, Abhängigkeiten und Orientierung der Mediennutzer nicht nachvollziehen kann.
Dies liegt daran, dass keine Erklärungen zu der jeweiligen Organisation gegeben werden, der Organisationsname irreführend sein kann oder es eine Verwechslungsgefahr mit behördlichen Stellen gibt. Durch Fehlannahmen beeinflusst dies den Konsumenten seine Meinung unberechtigt zugunsten der Organisation zu ändern, weil behördlich und somit autoritär klingenden Namen wie „deutsch“ und „Institut“ dem Verein zusätzliches Gewicht und Bedeutung verleihen. Zahlreiche psychologische Studien können diese Beeinflussung belegen (das wohl bekannteste ist das Milgram-Experiment). Zudem kann der Nutzer die Absichten der Organisation nicht nachvollziehen und die Argumente kritisch hinterfragen.
Beispiele sind das arbeitgebernahe „Institut der deutschen Wirtschaft“ sowie der fast namensgleiche Arbeitnehmerverband „Institut Arbeit und Wirtschaft“.
Inwiefern gibt es von ihrem Ministerium Bestrebungen diesen Missstand z.B. durch eine Kennzeichnungs-/Aufklärungspflicht von Verbänden im Journalismus zu beheben, da ich hier eine Verletzung der Paragraphen § 5 UWG und § 18 Abs. 2 HGB sehe.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Oktober 2023
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15. November 2023
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