Irrtümer der TTIP-Kritiker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Newsletter: „Bundesregierung informiert“ hat mich am 2.5.2016 um 14:57:02 (Text unten beigefügt) darüber informiert, dass TTIP bis Jahresende abgeschlossen werden soll. Mich interessiert vor allem der letzte Satz: „Viele der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der Bundesregierung unbegründet.“
Mich interessiert jetzt, von welchen Vorbehalten die Bundesregierung spricht und welche Irrtümer jeweils zugrundeliegen. Außerdem hätte ich gerne Informationen über die Vorbehalte, die die Bundesregierung nicht als unbegründet sieht (Bei der Formulierung „Viele[...] unbegründet“ müssen auch noch andere begründete existieren“).
Newslettertext (02.05.2016 um 14:57 Uhr) :
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
TTIP-Verhandlungspapiere veröffentlicht
Abkommen bis Jahresende abschließen
Die Bundesregierung will das Freihandelsabkommen zügig und mit ehrgeizigem Ergebnis abschließen.
Das sei auch nach Veröffentlichung der vertraulichen Verhandlungspapiere einhellige Meinung der
gesamten Regierung, betonte Regierungssprecher Seibert.
Für das exportstarke Deutschland sei TTIP eine große Chance, sagte Regierungssprecher Steffen
Seibert. Deutschland sei auf offene Märkte angewiesen, viele Arbeitsplätze hingen davon ab.
Bundeskanzlerin Angela Merkel habe diese Haltung kürzlich beim Besuch von US-Präsident Obama
bekräftigt.
Positionen sind keine Ergebnisse
Bereits vor Veröffentlichung der Papiere war bekannt: Beim Vorsorgeprinzip, den geplanten
Schiedsgerichten, bei gentechnisch hergestellten Agrarprodukten und beim Hormonfleisch
unterscheiden sich die Auffassungen der Verhandlungspartner. Deshalb diskutieren EU und die USA
diese Punkte derzeit intensiv.
In Verhandlungen sei es normal, dass beide Seiten ihre Interessen durchsetzen wollen, so Seibert.
Verhandlungspositionen seien jedoch noch keine Verhandlungsergebnisse.
Deutsche und europäische Standards bleiben erhalten
Eine Absenkung sozialer, ökologischer und rechtlicher Standards werde es – anders als von Kritikern
befürchtet - mit TTIP nicht geben. Im Gegenteil: Die Bundesregierung wolle, dass hohe Standards auf
breiter Basis festgeschrieben würden. Alle europäischen Partner seien sich darin einig.
Das Freihandelsabkommen TTIP ist eines der wichtigsten transatlantischen Projekte seit Jahrzehnten.
Es betrifft 800 Millionen Menschen. Das Abkommen soll zu besseren Standards und zu mehr
Arbeitsplätzen führen und den Warenaustausch zwischen Europa und Amerika erleichtern. In
Deutschland diskutieren die Menschen mögliche Auswirkungen von TTIP lebhaft und kontrovers. Viele
der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der
Bundesregierung unbegründet.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: [ mailto:<<E-Mail-Adresse>> ]
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Information nicht vorhanden
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Datum4. Juni 2016
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8. Juli 2016
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