Irrtümer der TTIP-Kritiker

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Newsletter: „Bundesregierung informiert“ hat mich am 2.5.2016 um 14:57:02 (Text unten beigefügt) darüber informiert, dass TTIP bis Jahresende abgeschlossen werden soll. Mich interessiert vor allem der letzte Satz: „Viele der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der Bundesregierung unbegründet.“
Mich interessiert jetzt, von welchen Vorbehalten die Bundesregierung spricht und welche Irrtümer jeweils zugrundeliegen. Außerdem hätte ich gerne Informationen über die Vorbehalte, die die Bundesregierung nicht als unbegründet sieht (Bei der Formulierung „Viele[...] unbegründet“ müssen auch noch andere begründete existieren“).

Newslettertext (02.05.2016 um 14:57 Uhr) :

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
TTIP-Verhandlungspapiere veröffentlicht
Abkommen bis Jahresende abschließen

Die Bundesregierung will das Freihandelsabkommen zügig und mit ehrgeizigem Ergebnis abschließen.
Das sei auch nach Veröffentlichung der vertraulichen Verhandlungspapiere einhellige Meinung der
gesamten Regierung, betonte Regierungssprecher Seibert.

Für das exportstarke Deutschland sei TTIP eine große Chance, sagte Regierungssprecher Steffen
Seibert. Deutschland sei auf offene Märkte angewiesen, viele Arbeitsplätze hingen davon ab.
Bundeskanzlerin Angela Merkel habe diese Haltung kürzlich beim Besuch von US-Präsident Obama
bekräftigt.
Positionen sind keine Ergebnisse
Bereits vor Veröffentlichung der Papiere war bekannt: Beim Vorsorgeprinzip, den geplanten
Schiedsgerichten, bei gentechnisch hergestellten Agrarprodukten und beim Hormonfleisch
unterscheiden sich die Auffassungen der Verhandlungspartner. Deshalb diskutieren EU und die USA
diese Punkte derzeit intensiv.
In Verhandlungen sei es normal, dass beide Seiten ihre Interessen durchsetzen wollen, so Seibert.
Verhandlungspositionen seien jedoch noch keine Verhandlungsergebnisse.
Deutsche und europäische Standards bleiben erhalten
Eine Absenkung sozialer, ökologischer und rechtlicher Standards werde es – anders als von Kritikern
befürchtet - mit TTIP nicht geben. Im Gegenteil: Die Bundesregierung wolle, dass hohe Standards auf
breiter Basis festgeschrieben würden. Alle europäischen Partner seien sich darin einig.
Das Freihandelsabkommen TTIP ist eines der wichtigsten transatlantischen Projekte seit Jahrzehnten.
Es betrifft 800 Millionen Menschen. Das Abkommen soll zu besseren Standards und zu mehr
Arbeitsplätzen führen und den Warenaustausch zwischen Europa und Amerika erleichtern. In
Deutschland diskutieren die Menschen mögliche Auswirkungen von TTIP lebhaft und kontrovers. Viele
der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der
Bundesregierung unbegründet.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: [ mailto:<<E-Mail-Adresse>> ]
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Juni 2016
  • Frist
    8. Juli 2016
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der Newsletter: „Bundesregierung informiert“ hat mic…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Irrtümer der TTIP-Kritiker [#16973]
Datum
4. Juni 2016 11:27
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der Newsletter: „Bundesregierung informiert“ hat mich am 2.5.2016 um 14:57:02 (Text unten beigefügt) darüber informiert, dass TTIP bis Jahresende abgeschlossen werden soll. Mich interessiert vor allem der letzte Satz: „Viele der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der Bundesregierung unbegründet.“ Mich interessiert jetzt, von welchen Vorbehalten die Bundesregierung spricht und welche Irrtümer jeweils zugrundeliegen. Außerdem hätte ich gerne Informationen über die Vorbehalte, die die Bundesregierung nicht als unbegründet sieht (Bei der Formulierung „Viele[...] unbegründet“ müssen auch noch andere begründete existieren“). Newslettertext (02.05.2016 um 14:57 Uhr) : Presse- und Informationsamt der Bundesregierung TTIP-Verhandlungspapiere veröffentlicht Abkommen bis Jahresende abschließen Die Bundesregierung will das Freihandelsabkommen zügig und mit ehrgeizigem Ergebnis abschließen. Das sei auch nach Veröffentlichung der vertraulichen Verhandlungspapiere einhellige Meinung der gesamten Regierung, betonte Regierungssprecher Seibert. Für das exportstarke Deutschland sei TTIP eine große Chance, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Deutschland sei auf offene Märkte angewiesen, viele Arbeitsplätze hingen davon ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe diese Haltung kürzlich beim Besuch von US-Präsident Obama bekräftigt. Positionen sind keine Ergebnisse Bereits vor Veröffentlichung der Papiere war bekannt: Beim Vorsorgeprinzip, den geplanten Schiedsgerichten, bei gentechnisch hergestellten Agrarprodukten und beim Hormonfleisch unterscheiden sich die Auffassungen der Verhandlungspartner. Deshalb diskutieren EU und die USA diese Punkte derzeit intensiv. In Verhandlungen sei es normal, dass beide Seiten ihre Interessen durchsetzen wollen, so Seibert. Verhandlungspositionen seien jedoch noch keine Verhandlungsergebnisse. Deutsche und europäische Standards bleiben erhalten Eine Absenkung sozialer, ökologischer und rechtlicher Standards werde es – anders als von Kritikern befürchtet - mit TTIP nicht geben. Im Gegenteil: Die Bundesregierung wolle, dass hohe Standards auf breiter Basis festgeschrieben würden. Alle europäischen Partner seien sich darin einig. Das Freihandelsabkommen TTIP ist eines der wichtigsten transatlantischen Projekte seit Jahrzehnten. Es betrifft 800 Millionen Menschen. Das Abkommen soll zu besseren Standards und zu mehr Arbeitsplätzen führen und den Warenaustausch zwischen Europa und Amerika erleichtern. In Deutschland diskutieren die Menschen mögliche Auswirkungen von TTIP lebhaft und kontrovers. Viele der von TTIP-Kritikern angeführten Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümern und sind aus Sicht der Bundesregierung unbegründet. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung E-Mail: [ <<E-Mail-Adresse>> ] Dorotheenstr. 84 D-10117 Berlin Telefon: 03018 272 - 0 Telefax: 03018 272 - 2555 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihr Interesse an der Arbeit der Bundesregierung. Das Transatlant…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
Antwort: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#16973]
Datum
6. Juni 2016 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für ihr Interesse an der Arbeit der Bundesregierung. Das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA wird seit geraumer Zeit kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert. Das Bundespresseamt kommuniziert die Haltung der Bundesregierung zu TTIP fortlaufend. Neben dem Newsletter, den Sie erhalten haben, gibt es Informationen zu TTIP auch auf der Themenseite der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/Webs/Bre…. Dort finden Sie auch die neue Broschüre: TTIP: Freier Handel - gut für alle als Download im PDF-Format. (Sie erhalten Sie auch im Anhang dieser Mail.) Auch in dieser Broschüre versuchen wir sogenannten Irrtümern Fakten gegenüberzustellen. Die ergeben sich aus dem Abgleich zwischen dem Verhandlungsmandat, der immer wieder dargelegten Position der Bundesregierung und der EU einerseits und der öffentlich kommunizierten Kritik andererseits. Um nur drei typische Beispiele dafür zu nennen: 1. TTIP wird weder die Einfuhr von Chlorhuhn noch Hormonfleisch erlauben. Geflügel- und Fleischimporte müssen auch weiterhin den strengen europäischen Vorschriften entsprechen. 2. Die EU wird durch TTIP auch nicht gezwungen, gentechnisch behandelte Lebensmittel einzuführen. Die Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht wird nicht durch TTIP ausgehebelt. 3. Auch geraten weder die Buchpreisbindung noch die öffentliche Förderung von Kultureinrichtungen in Gefahr. Schutz und Förderung kultureller Vielfalt, Medienfreiheit und Medienvielfalt sind unverzichtbare Teile des deutschen und europäischen Selbstverständnisses. Das Verhandlungsmandat sieht vor, dass das im Text des Abkommens auch unmissverständlich zum Ausdruck kommt. In Bezug auf begründete Vorbehalte gegenüber TTIP wissen Sie bestimmt auch, dass es zwischen den Verhandlungspartnern noch große Differenzen in verschiedenen Verhandlungsfeldern gibt. Verhandlungspositionen sind aber noch keine Verhandlungsergebnisse. Auch darauf soll die genannte Gegenüberstellung hinweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die schnelle Antwort. Leider ist meine Frage nicht ganz beantwortet. Wie…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#16973]
Datum
6. Juni 2016 22:10
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für die schnelle Antwort. Leider ist meine Frage nicht ganz beantwortet. Wie schon bereits geschrieben, geht aus der Formulierung: „Viele der von TTIP-Kritikern angeführte Vorbehalte basieren jedoch auf Irrtümer …“, hervor, dass es auch Argumente gibt, die nicht auf Irrtümern basieren. Diese würde ich, wie schon in meiner Ursprünglichen Anfrage aufgeführt, gerne von Ihnen wissen. Ferner interessiert mich nach dem Lesen der mir geschickten Broschüre, wie die Bundesregierung das Gutachten: „Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft: Zerfall, Arbeitslosigkeit und Instabilität in Europa“ von Jeronim Capaldo (http://ase.tufts.edu/gdae/Pubs/wp/14-03CapaldoTTIP.pdf (englische Fassung)), bewertet, indem nicht nur eine schlechte Prognose der Auswirkungen TTIPs auf die Bundesrepublik Deutschland aufgestellt wird, sondern auch nachvollziehbar widerlegt wird, wieso andere Gutachten das Gegenteil behaupten. Ferner würde ich gerne wissen, wie die Bundesregierung die Prognosen aus der Broschüre im Hintergrund zu dem angeführten Gutachten sieht und welche Schlussfolgerung Sie draus zieht. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem u.a. IFG-Anfragen darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Amtliche Informatione…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Antwort: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#16973]
Datum
10. Juni 2016 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem u.a. IFG-Anfragen darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Amtliche Informationen im Sinne von § 2 Ziffer 1 IFG liegen dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, der Behörde, an die Sie den Antrag gerichtet haben, zu Ihren Fragen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die schnelle Antwort. Ich möchte Sie bitten, meine Anfrage an die Behörd…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antwort: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#16973]
Datum
15. Juni 2016 19:43
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die schnelle Antwort. Ich möchte Sie bitten, meine Anfrage an die Behörde weiterzuleiten, die meine Frage beantworten kann. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrtAntragsteller/in zuständiges Ressort innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtsc…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: WG: Antwort: Irrtümer der TTIP-Kritiker [#16973]
Datum
16. Juni 2016 08:51
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zuständiges Ressort innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Sie können sich dorthin über das Kontaktformular wenden https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html oder über <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße Im Auftrag Bernhard Vogt Behördlicher Datenschutzbeauftragter, IFG-Beauftragter ____________________________________________________ Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dorotheenstraße 84 10117 Berlin Telefon: 030-18-272-3202 Fax: 030-18-272-103202 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundesregierung.de Aktuelle Informationen zum Thema Flucht und Asyl: www.bundesregierung.de/fluechtlinge