Ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) eine Behörde?

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Auf Ihrer Webseite wird der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. als Behörde gelistet.

http://www.bund.de/DE/Behoerden/XYZ/ZDH/Zentralverband-des-Deutschen-Handwerks.html?nn=1038&msoselected=0&input_=40&formId=1046&templateQueryString=Zentralverband+Handwerks

Den per FragDenStaat gestellten IFG-Anfragen verweigert sich der ZDH mit der Begründung, dass es keine Behörde sei.

https://fragdenstaat.de/a/5730
https://fragdenstaat.de/a/5882

Können Sie bitte bestätigen, dass der ZDH eine Behörde ist?
Welche Behörde ist die Aufsichtsbehörde der ZDH?

Falls das Bundesverwaltungsamt die Aufsichtsbehörde ist, möchte ich im Zuge dieser Anfrage anregen/beantragen, den ZDH über seine die Auskunftspflicht aufgrund des IFG aufzuklären.

Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort.

Ergebnis der Anfrage

Das Bundesverwaltungsamt ist wohl der falsche Ansprechpartner.

Hab jetzt eine Anfrage an das Wirtschaftsministerium gestellt.
https://fragdenstaat.de/a/5973

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2014
  • Frist
    15. April 2014
  • Ein:e Follower:in
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Ihrer Websei…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) eine Behörde? [#5951]
Datum
14. März 2014 14:49
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Webseite wird der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. als Behörde gelistet. http://www.bund.de/DE/Behoerden/XYZ/ZDH/Zentralverband-des-Deutschen-Handwerks.html?nn=1038&msoselected=0&input_=40&formId=1046&templateQueryString=Zentralverband+Handwerks Den per FragDenStaat gestellten IFG-Anfragen verweigert sich der ZDH mit der Begründung, dass es keine Behörde sei. https://fragdenstaat.de/a/5730 https://fragdenstaat.de/a/5882 Können Sie bitte bestätigen, dass der ZDH eine Behörde ist? Welche Behörde ist die Aufsichtsbehörde der ZDH? Falls das Bundesverwaltungsamt die Aufsichtsbehörde ist, möchte ich im Zuge dieser Anfrage anregen/beantragen, den ZDH über seine die Auskunftspflicht aufgrund des IFG aufzuklären. Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage hat die Redaktion von www.bund.de erreicht. Gerne beantworte ich Ihnen di…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) eine Behörde? [#5951]
Datum
18. März 2014 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage hat die Redaktion von www.bund.de erreicht. Gerne beantworte ich Ihnen die u. g. Fragen: 1. Können Sie bitte bestätigen, dass der ZDH eine Behörde ist? Zu 1.: Der ZDH e. V. ist keine Behörde. Mit Erlass vom 25.07.1968 - V II 1 - 131 594/9 wurde das Bundesverwaltungsamt mit der Führung des Anschriftenverzeichnisses beauftragt, welches bis 1999 als Broschüre nur für den Dienstgebrauch an die Bundesverwaltung verteilt wurde. In diesem Verzeichnis sind neben Behörden auch wichtige Zuwendungsempfänger des Bundes und auch andere behörden- bzw. staatsnahe Institutionen aufgeführt. Ein Eintrag in diesem Verzeichnis ist jedoch nicht gleichbedeutend mit dem Status einer Behörde. Seit Juli 2001 steht das Verzeichnis als allgemein zugängliches Internetangebot auf www.bund.de zur Verfügung. Die Informationen wurden auf der Grundlage der Angaben der einzelnen Behörden und Institutionen zusammengestellt. Das Bundesverwaltungsamt kann deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. 2. Welche Behörde ist die Aufsichtsbehörde des ZDH? Zu 2.: Da es sich beim ZDH e.V. nicht um eine Behörde, sondern um einen eingetragenen Verein handelt, existiert eine Aufsichtsbehörde im Sinne einer Dienstaufsicht o.ä. nicht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag bund.de Redaktion Bundesverwaltungsamt Referat VMA 6 Online-Dienstleistungen Eupener Straße 125 50933 Köln E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Website: www.bund.de Bitte schützen Sie unsere Umwelt. Drucken Sie diese E-Mail nur, wenn unbedingt notwendig.
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe und fundierte Anwort. Mit freundlichen Grüßen
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) eine Behörde? [#5951]
Datum
19. März 2014 01:20
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe und fundierte Anwort. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe noch eine Nachfrag bezüglich des ZDH: Geht der ZDH nach Einschätzung des…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: Ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) eine Behörde? [#5951]
Datum
20. März 2014 10:06
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe noch eine Nachfrag bezüglich des ZDH: Geht der ZDH nach Einschätzung des Bundes öffentlich rechtlichen Aufgaben nach? Mit freundlichen Grüßen

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage (vgl. https://fragdenstaat.de/a/5951) hat die Redaktion von www.bund.de e…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: AW: AW: Ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) eine Behörde? [#5951]
Datum
20. März 2014 11:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage (vgl. https://fragdenstaat.de/a/5951) hat die Redaktion von www.bund.de erreicht. Gerne beantworte ich Ihnen die u. g. Frage: 1. Geht der ZDH nach Einschätzung des Bundes öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach? Zu 1.: Das Bundesverwaltungsamt ist eine obere Bundesbehörde und somit Bestandteil der Bundesverwaltung, es repräsentiert aber nicht den Bund in seiner Gesamtheit und gibt daher auch keine Einschätzungen zu Sachverhalten im Namen des Bundes ab. Wie bereits in der Anfrage #5951 erläutert wurde das Bundesverwaltungsamt mit der Führung des Anschriftenverzeichnisses beauftragt. Eine Bewertung der Aufgaben der aufgeführten Organisationen ist damit nicht verbunden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag bund.de Redaktion Bundesverwaltungsamt Referat VMA 6 Online-Dienstleistungen Eupener Straße 125 50933 Köln E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Website: www.bund.de Bitte schützen Sie unsere Umwelt. Drucken Sie diese E-Mail nur, wenn unbedingt notwendig.