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Ist unsere nukleare Sicherheit nach Abschaltung aller AKWS trotz eventueller Stromausfälle garantiert?

Wer stellt sicher, dass die ersatzlose Abschaltung aller Kernkraftwerke bis 2026 nicht zum Zusammenbruch des deutschen Stromnetzes und damit zur Vernichtung des deutschen Volks und anderer Völker führt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Andrea Schmitt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wer stellt sicher…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Andrea Schmitt
Betreff
Ist unsere nukleare Sicherheit nach Abschaltung aller AKWS trotz eventueller Stromausfälle garantiert? [#232534]
Datum
8. November 2021 10:33
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer stellt sicher, dass die ersatzlose Abschaltung aller Kernkraftwerke bis 2026 nicht zum Zusammenbruch des deutschen Stromnetzes und damit zur Vernichtung des deutschen Volks und anderer Völker führt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrea Schmitt Anfragenr: 232534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232534/ Postanschrift Andrea Schmitt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Schmitt

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 08. November 2021 Sehr geehrte Frau Schmitt, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage, die Sie über di…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 08. November 2021
Datum
23. November 2021 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schmitt, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage, die Sie über die Internetplattform "Frag den Staat" an das BMU gerichtet haben. Darin bitten Sie im Kern um Auskunft, wie auch nach Beendigung der Stromproduktion in Atomkraftwerken in Deutschland die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland sichergestellt werde. Hierauf möchten wir Ihnen wie folgt antworten. Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie ist ein hohes Gut, das auch künftig sichergestellt werden wird. Stand heute sind in Deutschland und Europa in erheblichem Umfang Überkapazitäten regelbarer Anlagen zur Stromproduktion vorhanden. Diese werden sich mit fortschreitender Reduzierung der Stromproduktion aus Atom- und Kohlekraftwerken verringern. Im Gegenzug wird nicht nur in Deutschland der Ausbau erneuerbarer Energien konsequent vorangetrieben. Umso wichtiger ist es für die Versorgungssicherheit in allen Mitgliedstaaten Europas, dass der europäische Strommarkt weiter zusammenwächst und durch den verbesserten Austausch elektrischer Energie der "Kapazitätseffekt" fluktuierender Erneuerbarer wie Wind und Sonne deutlich erhöht wird. Zudem gilt es, auch auf Seiten der Nachfrage, die Flexibilität zu erhöhen, stationäre Speicher oder - wo sinnvoll - Speicher in Interaktion mit dem Elektromobilitätsbereich - gezielt einzusetzen und lediglich für den verbleibenden Rest an Stromnachfrage hochflexible, schnell regelbare Gaskraftwerke - perspektivisch auf Basis erneuerbarer Gase - zu nutzen. Mit der Stärkung des europäischen Strommarktes, erhöhen wir im Übrigen nicht nur die Versorgungssicherheit in allen Staaten der EU, wir senken zudem auch die Kosten für etwaige vorzuhaltende Backup-Kapazitäten. Unser Ziel ist, die Energiewende konsequent voranzutreiben, um das Ziel der Klimaneutralität Deutschlands im Jahr 2045 zu erreichen. Hierzu gilt es ohne Frage, den Ausbau der Erneuerbaren deutlich konsequenter voranzutreiben, als es bislang der Fall ist. Wir hoffen, wir konnten Ihre Fragestellung ausreichend beantworten und bedanken uns für Ihr Interesse. Mit freundlichen Grüßen