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IUCN motion 136 - Abstimmungsverhalten des BMUs

Die Weltnaturschutzorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature) dem das BMU als Mitglied angehört, hat beim letzten Kongress in Marseille den Antrag 136 "Schutz des Okavango vor der Ausbeutung durch Öl und Gas" angenommen (https://www.iucncongress2020.org/motion/136).

"Der Weltnaturschutzkongress der IUCN auf seiner Tagung in Marseille, Frankreich:

1. FORDERT alle Mitgliedstaaten AUF, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte und andere völkerrechtliche Verpflichtungen bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erschließung von Erdöl- und Erdgasvorkommen und anderen mineralgewinnenden Tätigkeiten vorrangig zu berücksichtigen sind;

2. FORDERT alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass bei Entscheidungen über die Erkundung und Erschließung von Erdöl- und Erdgasvorkommen und anderen mineralgewinnenden Tätigkeiten das Recht auf freie, vorherige und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung geachtet wird und dass die Zustimmungsprozesse eine umfassende Konsultation über die negativen Auswirkungen des Klimawandels, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Tätigkeiten auf das Klima und die Risiken für die Wasserressourcen, die Flora und Fauna, die Wälder, die Ernährungssicherheit, den Lebensunterhalt und die Kultur u.a. beinhalten; und

3. FORDERT die Regierungen von Botswana und Namibia auf, im Einklang mit dem Beschluss 44 COM 7B.80 des Welterbekomitees sicherzustellen, dass strategische und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen internationalen Standards entsprechen, einer strengen und kritischen Vorprüfung unterzogen werden und vor jeder weiteren Erkundung und jeder künftigen Erschließung von Öl- und Gasvorkommen und anderen mineralgewinnenden Tätigkeiten im Okavango-Flussbecken und/oder mit Auswirkungen auf das Okavango-Flussbecken und seine Bevölkerung durchgeführt werden."

Meine Fragen sind:

1. Wie hat sich das BMU in der Abstimmung positioniert (dafür, dagegen, enthalten)?

2. Wie wird sich das BMU als IUCN-Mitglied für die Umsetzung des Beschlusses einsetzen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Andy Gheorghiu
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Weltnaturschu…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Andy Gheorghiu
Betreff
IUCN motion 136 - Abstimmungsverhalten des BMUs [#231710]
Datum
25. Oktober 2021 16:45
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Weltnaturschutzorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature) dem das BMU als Mitglied angehört, hat beim letzten Kongress in Marseille den Antrag 136 "Schutz des Okavango vor der Ausbeutung durch Öl und Gas" angenommen (https://www.iucncongress2020.org/motion/136). "Der Weltnaturschutzkongress der IUCN auf seiner Tagung in Marseille, Frankreich: 1. FORDERT alle Mitgliedstaaten AUF, dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte und andere völkerrechtliche Verpflichtungen bei allen politischen Maßnahmen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erschließung von Erdöl- und Erdgasvorkommen und anderen mineralgewinnenden Tätigkeiten vorrangig zu berücksichtigen sind; 2. FORDERT alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass bei Entscheidungen über die Erkundung und Erschließung von Erdöl- und Erdgasvorkommen und anderen mineralgewinnenden Tätigkeiten das Recht auf freie, vorherige und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung geachtet wird und dass die Zustimmungsprozesse eine umfassende Konsultation über die negativen Auswirkungen des Klimawandels, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Tätigkeiten auf das Klima und die Risiken für die Wasserressourcen, die Flora und Fauna, die Wälder, die Ernährungssicherheit, den Lebensunterhalt und die Kultur u.a. beinhalten; und 3. FORDERT die Regierungen von Botswana und Namibia auf, im Einklang mit dem Beschluss 44 COM 7B.80 des Welterbekomitees sicherzustellen, dass strategische und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen internationalen Standards entsprechen, einer strengen und kritischen Vorprüfung unterzogen werden und vor jeder weiteren Erkundung und jeder künftigen Erschließung von Öl- und Gasvorkommen und anderen mineralgewinnenden Tätigkeiten im Okavango-Flussbecken und/oder mit Auswirkungen auf das Okavango-Flussbecken und seine Bevölkerung durchgeführt werden." Meine Fragen sind: 1. Wie hat sich das BMU in der Abstimmung positioniert (dafür, dagegen, enthalten)? 2. Wie wird sich das BMU als IUCN-Mitglied für die Umsetzung des Beschlusses einsetzen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andy Gheorghiu Anfragenr: 231710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231710/ Postanschrift Andy Gheorghiu << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andy Gheorghiu

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie Umweltinformationsgesetz Vorgangskennzeichen: 0723/001-202…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie Umweltinformationsgesetz
Datum
22. November 2021 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Vorgangskennzeichen: 0723/001-2021.0164 Anfragenr: 231710 Sehr geehrter Herr Gheorghiu, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Oktober 2021 die uns über die Plattform FragDenStaat erreicht hat, in der Sie um Auskunft über die IUCN-Resolution 136 -Schutz des Okavango vor der Ausbeutung durch Öl und Gas- nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, die ich Ihnen gerne beantworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UFG) die gewünschte Information durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich. 1. Wie hat sich das BMU in der Abstimmung positioniert (dafür, dagegen, enthalten)? BMU hat sich bei der Motion 136 - Schutz des Okavango vor der Ausbeutung durch Öl und Gas - aufgrund des regionalen Geltungsbereichs enthalten. 2. Wie wird sich das BMU als IUCN-Mitglied für die Umsetzung des Beschlusses einsetzen? IUCN Resolutionen haben laut IUCN-Statuten sowohl für IUCN-Mitglieder als auch für die Adressaten der einzelnen Resolutionen keine rechtliche Bindungswirkung. In der entsprechenden Motion sind insbesondere Botswana und Namibia adressiert, zu deren Umsetzung der Resolution BMU keine Aussage machen kann. Darüber hinaus stellt BMU durch eine eigene Safeguard-Policy sicher, dass bei internationalen Projektförderungen Menschenrechte und völkerrechtliche Verpflichtungen sowie erforderliche Zustimmungsprozesse gewahrt werden. Ich bitte Sie um Mitteilung, falls Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Antrag hiermit nicht entsprochen worden ist. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn einzulegen. Mit freundlichen Grüßen