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Jährliche Berichterstattung in Aufsuchungsgebieten TARO und KERNER in Rheinland-Pfalz

Gibt das Unternehmen Vulkan Energie einen Jahresbericht über die Aufsuchungsergebnisse in den Feldern TARO und KERNER gegenüber dem Landesamt ab?
Entsprechen die Berichte dem genehmigten Arbeitsplan?
Wurden diese Berichte mit dem Landesamt besprochen?
Weichen die Berichte von dem Arbeitsprogramm ab und warum?
Gibt es Protokolle dieser Besprechungen und sind sie einsehbar?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2023
  • Frist
    9. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt das Unternehmen Vulkan Energi…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jährliche Berichterstattung in Aufsuchungsgebieten TARO und KERNER in Rheinland-Pfalz [#283457]
Datum
7. Juli 2023 18:53
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt das Unternehmen Vulkan Energie einen Jahresbericht über die Aufsuchungsergebnisse in den Feldern TARO und KERNER gegenüber dem Landesamt ab? Entsprechen die Berichte dem genehmigten Arbeitsplan? Wurden diese Berichte mit dem Landesamt besprochen? Weichen die Berichte von dem Arbeitsprogramm ab und warum? Gibt es Protokolle dieser Besprechungen und sind sie einsehbar?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283457/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Ihre Mail vom 07.07.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail über „Frag den Staat.de“ vom 07.…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Mail vom 07.07.2023
Datum
13. Juli 2023 13:51
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail über „Frag den Staat.de“ vom 07.07.2023 haben wir erhalten. Um Ihre Mail auch als Antrag nach LandestransparenzG zu bearbeiten benötigen wir noch eine Postanschrift. Bitte lassen Sie uns diese bis zum 20.07.2023 zukommen. Erforderlich ist die Angabe von Name und Anschrift. Die bloße E-Mail Adresse genügt nicht. Bitte beachten Sie den § 11 Antrag des LTranspG. Dieses füge ich in der Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 07.07.2023 [#283457] Sehr << Anrede >> im Anhang finden Sie meinen Postadresse. Mi…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 07.07.2023 [#283457]
Datum
13. Juli 2023 14:53
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> im Anhang finden Sie meinen Postadresse. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283457/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Empfangsbestätigung - Antrag nach Landestransparenzgesetz AZ.: 5400-0675-23 AZ.: 5400-0675-23 Landesamt fü…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Empfangsbestätigung - Antrag nach Landestransparenzgesetz AZ.: 5400-0675-23
Datum
13. Juli 2023 15:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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AZ.: 5400-0675-23 Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Postfach 10 02 55 | 55133 Mainz Per Mail an <<E-Mail-Adresse>> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Emy-Roeder-Straße 5 55129 Mainz Telefon 06131 9254-0 Telefax 06131 9254-123 Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.lgb-rlp.de 13.07.2023 Mein Aktenzeichen Bitte immer angeben! 5400-0675-23 Ihr Schreiben vom 13.07.2023 Ansprechpartner/in / E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Telefon 06131/9254-142 Empfangsbestätigung - Antrag nach Landestransparenzgesetz Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 13.07.2023 betreffend „Gibt das Unternehmen Vulkan Energie einen Jahresbericht über die Aufsuchungsergebnisse in den Feldern TARO und KERNER gegenüber dem Landesamt ab? Entsprechen die Berichte dem genehmigten Arbeitsplan? Wurden diese Berichte mit dem Landesamt besprochen? Weichen die Berichte von dem Arbeitsprogramm ab und warum? Gibt es Protokolle dieser Besprechungen und sind sie einsehbar?“ und teilen Ihnen mit, dass wir diese als Antrag nach § 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandeln. Ihr Antrag ist dem LGB am 13.07.2023 zugegangen. Wir werden Ihre Anfrage in unserem Hause prüfen und bei Drittbetroffenheit ggf. ein entsprechendes Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 1 LTranspG einleiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich im Falle eines Drittbeteiligungsverfahrens die Fristen zur Ermöglichung der gewünschten Einsichtnahme verlängern können. Wir kommen unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Wichtige Hinweise: · Die Anfrage kann nach § 24 LTranspG gebührenpflichtig sein, soweit es sich nicht nur um die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte und die entsprechende Einsichtnahme in amtliche Informationen und Umweltinformationen vor Ort handelt. Eine Kopie des Gesetzes sowie der Gebührenverordnung finden Sie zu Ihrer Information im Anhang. · Wir weisen darauf hin, dass es im Rahmen des Landestransparenzgesetzes vorgesehen ist, nur bereits vorhandene Daten zugänglich zu machen. Es werden keine Daten erhoben oder weiter aufbereitet. Einschränkungen (z.B. durch Schwärzungen o.ä.) in der Datenweitergabe entstehen zum Beispiel durch den allgemeinen Datenschutz sowie durch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung - Antrag nach Landestransparenzgesetz AZ.: 5400-0675-23 [#283457] Sehr << Anrede >…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung - Antrag nach Landestransparenzgesetz AZ.: 5400-0675-23 [#283457]
Datum
9. August 2023 12:00
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Jährliche Berichterstattung in Aufsuchungsgebieten TARO und KERNER in Rheinland-Pfalz“ vom 07.07.2023 (#283457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Antrag nach Landestransparenzgesetz AZ.: 5400-0675-23 [#283457] AZ.: 5400-0675-23 [#283457] Landesamt für …
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach Landestransparenzgesetz AZ.: 5400-0675-23 [#283457]
Datum
11. August 2023 12:19
Status
Warte auf Antwort
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AZ.: 5400-0675-23 [#283457] Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Postfach 10 02 55 | 55133 Mainz Per Mail an <<E-Mail-Adresse>> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Emy-Roeder-Straße 5 55129 Mainz Telefon 06131 9254-0 Telefax 06131 9254-123 Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.lgb-rlp.de 11.08.2023 Mein Aktenzeichen Bitte immer angeben! 5400-0675-23 Ihr Schreiben vom 09.08.2023 Ansprechpartner/in / E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Telefon 06131/9254-142 Betreff: Antrag nach Landestransparenzgesetz AZ.: 5400-0675-23 [#283457] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 13.07.2023 haben wir geprüft und möchten Sie hiermit darüber informieren, dass es sich unserer Ansicht nach nicht um eine Anfrage nach LTranspG RLP handelt. Die Beantwortung der gestellten Fragen „1.Gibt das Unternehmen Vulkan Energie einen Jahresbericht über die Aufsuchungsergebnisse in den Feldern TARO und KERNER gegenüber dem Landesamt ab? 2. Entsprechen die Berichte dem genehmigten Arbeitsplan? 3. Wurden diese Berichte mit dem Landesamt besprochen? 4. Weichen die Berichte von dem Arbeitsprogramm ab und warum? 5. Gibt es Protokolle dieser Besprechungen und sind sie einsehbar?“ sind einem Anspruch auf Informationszugang im Sinne des LTranspG nicht zugänglich. Vielmehr handelt es sich um eine fachliche Interpretation bzw. Auskunft die von Ihnen begehrt wird. Wir haben Ihre Fragen als Fachfragen zur Antworterstellung an die Abt. Bergbau geleitet. Aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheiten ist ein Rücklauf noch nicht erfolgt. Wir werden Ihnen unaufgefordert die Antwort der Fachabteilung zukommen lassen. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach Landestransparenzgesetz AZ.: 5400-0675-23 [#283457] Sehr gehrter Herr Gerhold, ich teile Ihre Eins…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach Landestransparenzgesetz AZ.: 5400-0675-23 [#283457]
Datum
11. August 2023 13:53
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr gehrter Herr Gerhold, ich teile Ihre Einschätzung bezüglich meiner Anfrage nach dem Landestransparenz nicht, warte aber ab, was die Abt. Bergbau mir antwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen haben wir redaktionell gegliedert und beantworten sie nachfo…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Jährliche Berichterstattung in Aufsuchungsgebieten TARO und KERNER in Rheinland-Pfalz [#283457]
Datum
15. August 2023 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Fragen haben wir redaktionell gegliedert und beantworten sie nachfolgend: 1.Gibt das Unternehmen Vulkan Energie einen Jahresbericht über die Aufsuchungsergebnisse in den Feldern TARO und KERNER gegenüber dem Landesamt ab? Mit Erteilung der Erlaubnisse wurde die Umsetzung der vorgelegten Arbeitsprogramme nach § 11 Nr. 3 BBergG verbindlich. Die Behörde hat nach § 18 Abs. 2 BBergG den Widerruf zu prüfen und bedient sich hierfür der Vorlage von Jahresberichten. Entsprechend wurden von der Vulcan Energie Ressourcen GmbH regelmäßig Jahresberichte vorgelegt, die die Umsetzung des Arbeitsprogrammes dokumentieren. 2. Entsprechen die Berichte dem genehmigten Arbeitsplan? s. Frage 4 3. Wurden diese Berichte mit dem Landesamt besprochen? Die Berichte werden dem LGB vorgelegt und von hier auf die Umsetzung des Arbeitsprogrammes geprüft. 4. Weichen die Berichte von dem Arbeitsprogramm ab und warum? Wenn es zu Abweichungen kommt, sind die Ursachen hierfür darzulegen. Es gab bisher keine erheblichen Abweichungen bei den Feldern der Vulcan Energie Ressourcen GmbH. 5. Gibt es Protokolle dieser Besprechungen und sind sie einsehbar? Die Prüfungen der Jahresberichte wurden schriftlich dokumentiert. Sie beinhalten Geschäftsgeheimnisse und sind Teil eines laufenden Verfahrens. Mit freundlichen Grüßen