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Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten

Anfrage an: GeoInformation Bremen

Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche von GeoInformation Bremen gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2015
  • Frist
    1. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
GeoInformation Bremen
Kein Nachrichtentext
Von
GeoInformation Bremen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. November 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
985,6 KB
Martin Isenburg
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine …
An GeoInformation Bremen Details
Von
Martin Isenburg
Betreff
Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#12083]
Datum
28. November 2015 08:37
An
GeoInformation Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine jaehrliche Aufstellung ueber die Jahre 2005 - 2015 der gesamten jaehrlichen Einkuenfte, die durch den Verkauf von "airborne laser scanning" Daten (oder LiDAR daten) und deren Derivaten (z.B. DOM oder DGM raster) eingenommen werden, welche von GeoInformation Bremen gekauft, erzeugt, und/oder verwaltet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Isenburg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg

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Martin Isenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank fuer die schnelle und genaue Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Martin…
An GeoInformation Bremen Details
Von
Martin Isenburg
Betreff
AW: Jaehrliche Einkuenfte aus Verkauf von LiDAR daten und Derivaten [#12083]
Datum
3. Januar 2017 14:24
An
GeoInformation Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank fuer die schnelle und genaue Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Martin Isenburg Anfragenr: 12083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Isenburg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>