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Jahresauswertung nach EU-Luftqualitätsrichtlinien für 2018

die EU-Kenngrößen für Stickoxide, Feinstaub (PM10 und PM2,5), SO2, CO, Blei und Benzol sowie Arsen, Kadmium Nickel und Benzo[a]pyrenStickoxide, Feinstaub (PM10 und PM2,5), SO2, CO, Blei und Benzol sowie Arsen, Kadmium Nickel und Benzo[a]pyren für das Jahr 2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
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Werner Traemailow
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
Werner Traemailow
Betreff
Jahresauswertung nach EU-Luftqualitätsrichtlinien für 2018 [#128811]
Datum
8. April 2019 10:26
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die EU-Kenngrößen für Stickoxide, Feinstaub (PM10 und PM2,5), SO2, CO, Blei und Benzol sowie Arsen, Kadmium Nickel und Benzo[a]pyrenStickoxide, Feinstaub (PM10 und PM2,5), SO2, CO, Blei und Benzol sowie Arsen, Kadmium Nickel und Benzo[a]pyren für das Jahr 2018.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Werner Traemailow <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Werner Traemailow

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrter Herr Traemailow, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat die Messdate…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Jahresauswertung nach EU-Luftqualitätsrichtlinien für 2018 [#128811]
Datum
26. April 2019 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Traemailow, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat die Messdaten der Landes-Messstellen einschließlich der sogenannten Passivsammler aus dem vergangenen Jahr validiert und ausgewertet. Die Auswertung finden Sie in Tabellenform sowie in Berichtsform auf den LANUV-Seiten unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/jahreskenngroessen-und-jahresberichte/ Informationen dazu können auch aus der Pressemitteilung entnommen werden, die das Umweltministerium gemeinsam mit dem LANUV herausgegeben hat: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=2121&cHash=ae3c9f617b44645aebd4f28f125bce8c Mit freundlichen Grüßen