"jede systematische Abweichung von der Standardoption" nach 2002/49/EG Anhang I für Deutschland
"jede systematische Abweichung von der Standardoption" nach 2002/49/EG Anhang I für Deutschland
Hintergrund:
In Deutschland gilt laut TA Lärm 6.4 Beurteilungszeiten ... 1. tags 06.00 – 22.00 Uhr 2. nachts 22.00 – 06.00 Uhr.
als Nachtzeit, die Zeit von 22:00 bis 06:00. Möglicherweise bedeutet dies Nachtzeitraum im Sinne von Richtlinie 2002/49/EG und damit eine Abweichung von der Standardoption und möglicherweise gibt es weitere Abweichungen. Die TA Lärm wurde 2017 geändert von Bundesministeriumfür Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , daher wird eine Zuständigkeit angenommen. https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/OFBzcshZEF1cw24D25Y?0
"Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" - Anhang I:
"Ferner gilt:
- Der Tag entspricht einem Zeitraum von 12 Stunden, der Abend einem Zeitraum von 4 Stunden und die Nacht einem Zeitraum von 8 Stunden; die Mitgliedstaaten können den Abend um eine oder zwei Stunden kürzen und den Tag und/oder den Nachtzeitraum entsprechend verlängern, sofern dies für sämtliche Lärmquellen einheitlich geregelt ist und sie der Kommission Informationen über jede systematische Abweichung von der Standardoption übermitteln;
- der Tagesanfang (und damit der Anfang des Abends und der Nacht) ist vom Mitgliedstaat festzulegen (dies ist für sämtliche Lärmquellen einheitlich zu regeln); werden die Zeiten nicht anders festgelegt, gelten die Standardzeiten 7.00-19.00 Uhr, 19.00-23.00 Uhr und 23.00-7.00 Uhr Ortszeit; "
Ergebnis der Anfrage
"jede systematische Abweichung von der Standardoption": alle Zeiten eine Stunde eher
"§ 2 Absatz 1 der 34. BImSchV vom 6. März 2006"
https://www.gesetze-im-internet.de/bims…
1. LDay : 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr,
2. LEvening : 4 Stunden, beginnend um 18.00 Uhr,
3. LNight : 8 Stunden, beginnend um 22.00 Uhr.
"Mit diesen Festlegungen wurde der im deutschen Immissionsschutzrecht gebräuchliche Nachtzeitraum von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr aufgegriffen, wie er zum Beispiel in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bereits seit langem festgelegt ist."
Anfrage erfolgreich
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Datum23. August 2023
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26. September 2023
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