"jede systematische Abweichung von der Standardoption" nach 2002/49/EG Anhang I für Deutschland
"jede systematische Abweichung von der Standardoption" nach 2002/49/EG Anhang I für Deutschland
Hintergrund:
"Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" - Anhang I:
"Ferner gilt:
- Der Tag entspricht einem Zeitraum von 12 Stunden, der Abend einem Zeitraum von 4 Stunden und die Nacht einem Zeitraum von 8 Stunden; die Mitgliedstaaten können den Abend um eine oder zwei Stunden kürzen und den Tag und/oder den Nachtzeitraum entsprechend verlängern, sofern dies für sämtliche Lärmquellen einheitlich geregelt ist und sie der Kommission Informationen über jede systematische Abweichung von der Standardoption übermitteln;
- der Tagesanfang (und damit der Anfang des Abends und der Nacht) ist vom Mitgliedstaat festzulegen (dies ist für sämtliche Lärmquellen einheitlich zu regeln); werden die Zeiten nicht anders festgelegt, gelten die Standardzeiten 7.00-19.00 Uhr, 19.00-23.00 Uhr und 23.00-7.00 Uhr Ortszeit; "
Ergebnis der Anfrage
Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bims…
§ 2 Lärmindizes
1. LDay : 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr,
2. LEvening : 4 Stunden, beginnend um 18.00 Uhr,
3. LNight : 8 Stunden, beginnend um 22.00 Uhr.
Es wurde ausserdem mitgeteilt:
1) "§ 2 Absatz 1 weist nicht auf eine systematische Abweichung in Bezug auf die Dauer der Tages- und Nachtzeit hin." (Interpretation: keine Pflicht "Informationen über jede systematische Abweichung von der Standardoption übermitteln")
2) "Deutschland [hat] die Kommission mit der Anmeldung der 34. BImSchV über die Umsetzung der Bestimmung, an der Sie interessiert sind, informiert" (Anmerkung: da keine Übermittlungspflicht bestand, war keine Bestimmung umzusetzen)
3) "Die Information wird Ihnen unter Anwendung des Kodex für gute Verwaltungspraxis übermittelt, und nicht unter Anwendung der Verordnung 1049/2001."
Anfrage erfolgreich
-
Datum22. August 2023
-
12. September 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!