Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung zu § 44c SGB II Trägerversammlungsentscheidungen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in § 44c Abs. 2. S. 2 SGB II sind die Entscheidungen der Trägerversammlung aufgelistet. Vor diesem Hintergrund erbitte ich vom Jobcenter Märkischer Kreis folgende Dokumente der Trägerversammlung für das Jahr 2014 gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel:

1. Entscheidungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 SGB II und § 44b Absatz 4, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden d.h. in diesem Fall eine Auflistung dieser einzelnen Aufgaben mit Unterscheidung
a. Aufgabenwahrnehmung durch Träger der gemeinsamen Einrichtung,
b. Aufgabenwahrnehmung durch Träger Bundesagentur,
c. Aufgabenwahrnehmung durch kommunaler Träger und
d. Aufgabenwahrnehmung durch Dritte
2. Die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten in der aktuellsten Fassung
3. Die Richtlinie(n) zur Stellenbewirtschaftung in der aktuellsten Fassung
4. Die grundsätzlichen Regelung(en) der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten in der aktuellsten Fassung

Sollten im Jahr 2014 zu diesen Dokumenten seitens der Trägerversammlung keine Entscheidungen getroffen worden sein, dann übersenden Sie mir bitte das entsprechende Dokument in der aktuellsten verfügbaren Fassung.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten.

Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben oder Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, möchte ich hierüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, mein Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem möchte ich die Möglichkeit erhalten, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Desweiteren bitte ich in diesen Fällen (Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe oder Verbundenheit des IFG-Antrags mit etwaigen Kosten) um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Gebühren, Auslagen und Kosten verbunden sind.

Allgemeine Hinweise und Bitten:

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Zusammenfassung per 2015-04-27:

Zur Punkt 1) wird auf § 5 der Vereinbarung über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Jobcenter Märkischer Kreis (vgl. https://fragdenstaat.de/files/foi/25528…). Dort ist aufgeführt, welche Aufgaben durch wen bzw. welchen Träger wahrgenommen werden.

Zitat § 5 der Vereinbarung über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Jobcenter Märkischer Kreis:

§ 5 Kommunale Eingliederungsleistungen

(1) Die Kommune überträgt dem Jobcenter die Wahrnehmung der psychosozialen
Betreuung als kommunale Eingliederungsleistung nach § 16 a Satz 1 Nr. 3
SGB II. Hiervon ausgenommen ist die psychosoziale Betreuung im
Frauenhaus in Iserlohn. Die Verfahren zur Kostenerstattung gem. § 36 a
SGB II bei Aufenthalt im Frauenhaus werden vom Märkischen Kreis
wahrgenommen. Auf Verlangen der Kommune ist der Rückübertragung der
Wahrnehmung der psychosozialen Betreuung auf die Kommune durch
Beschluss der Trägerversammlung zuzustimmen.
(2) Die übrigen kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16 a SGB II
werden von der Kommune erbracht.

Zu den weiteren Punkten 2) bis 4) gibt es keine Beschlüsse der Trägerversammlung weder in 2014 noch in den Jahren zuvor. Mangels vorliegender Information wurde Antrag diesbezüglich abgelehnt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2014
  • Frist
    15. Juli 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in § 44c Abs. 2. S. 2 SGB II sind die Entscheidungen…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung zu § 44c SGB II Trägerversammlungsentscheidungen [#6556]
Datum
12. Juni 2014 03:22
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in § 44c Abs. 2. S. 2 SGB II sind die Entscheidungen der Trägerversammlung aufgelistet. Vor diesem Hintergrund erbitte ich vom Jobcenter Märkischer Kreis folgende Dokumente der Trägerversammlung für das Jahr 2014 gemäß § 8 Abs. 3 E-Government-Gesetz im digitalen Dateiformat z.B. PDF oder Excel: 1. Entscheidungen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 SGB II und § 44b Absatz 4, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden d.h. in diesem Fall eine Auflistung dieser einzelnen Aufgaben mit Unterscheidung a. Aufgabenwahrnehmung durch Träger der gemeinsamen Einrichtung, b. Aufgabenwahrnehmung durch Träger Bundesagentur, c. Aufgabenwahrnehmung durch kommunaler Träger und d. Aufgabenwahrnehmung durch Dritte 2. Die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten in der aktuellsten Fassung 3. Die Richtlinie(n) zur Stellenbewirtschaftung in der aktuellsten Fassung 4. Die grundsätzlichen Regelung(en) der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten in der aktuellsten Fassung Sollten im Jahr 2014 zu diesen Dokumenten seitens der Trägerversammlung keine Entscheidungen getroffen worden sein, dann übersenden Sie mir bitte das entsprechende Dokument in der aktuellsten verfügbaren Fassung. Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben oder Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, möchte ich hierüber informiert werden und die Gelegenheit bekommen, mein Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem möchte ich die Möglichkeit erhalten, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Desweiteren bitte ich in diesen Fällen (Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe oder Verbundenheit des IFG-Antrags mit etwaigen Kosten) um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Gebühren, Auslagen und Kosten verbunden sind. Allgemeine Hinweise und Bitten: Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüs…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung zu § 44c SGB II Trägerversammlungsentscheidungen [#6556]
Datum
15. Juli 2014 00:38
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung zu § 44c SGB II Trägerversammlungsentscheidungen" vom 12.06.2014 (#6556) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 6556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich möchte mich zunächst für die längere Bearbeitungszeit entschuldigen. Es…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung zu § 44c SGB II Trägerversammlungsentscheidungen [#6556]
Datum
31. Juli 2014 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich möchte mich zunächst für die längere Bearbeitungszeit entschuldigen. Es gibt noch einige Fragen zu klären, die eine Beantwortung zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich machen. Nach Abschluss der Prüfung werde ich unverzüglich über Ihre Anfrage entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Märkischer Kreis
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556) Seh…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556)
Datum
15. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
Sehr […], im Hinblick auf Ihren Antrag (#6346) verweise ich bezüglich der Anfrage zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2014 auf die Homepage des Jobcenters Märkischer Kreis. Dort ist unter dem Punkt „Markt und Integration“ der Unterpunkt „Förderangebote “ aufgeführt. Darunter ist dann das aktuelle Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm für das Jahr 2014 hinterlegt. Bezüglich der anderen Punkte in Ihren Anfragen besteht noch Ermittlungsbedarf. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Träger der gemeinsamen Einrichtung sind diesbezüglich ebenfalls eingeschaltet. Sobald ich weitere Informationen habe, um über Ihren Antrag endgültig entscheiden zu können, werde ich m ich wieder melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556) …
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556) [#6556]
Datum
15. Oktober 2014 13:45
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die die Mitteilung zum gegenwärtigen Stand meiner Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.05.2014 (# 6346) und vom 12.06. 2014 (# 6556). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung zu § 44c SGB II Trägerversammlungsentscheidungen
Datum
7. April 2015
Status
Warte auf Antwort
2015-04-07 Bescheid des Jobcenters MK (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-2014-beschlusse-der-tragerversammlung/#nachricht-25471) erhalten, in dem es unter anderem heißt Des Weiteren beantragten Sie „2014 Beschlüsse der Trägerversammlung zu § 44 c SGB II“ (#6556). Zur Punkt 1) verweise ich auf § 5 der Vereinbarung über die Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Jobcenter Märkischer Kreis. Dort ist aufgeführt, welche Aufgaben durch wen bzw. welchen Träger wahrgenommen werden. Zu den weiteren Punkten 2) bis 4) gibt es keine Beschlüsse der Trägerversammlung. Mangels vorliegender Information wird Ihr Antrag diesbezüglich abgelehnt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich zunächst einmal herzlich für die 2015-04-07 Bescheidung des …
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung zu § 44c SGB II Trägerversammlungsentscheidungen [#6556]
Datum
8. April 2015 01:41
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich zunächst einmal herzlich für die 2015-04-07 Bescheidung des IFG Antrages "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung [#6346]" vom 01.05.2014 (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-markischer-kreis-2014-beschlusse-der-tragerversammlung/#nachricht-25471) und den dort gemachten Angaben zum 2014-06-12 IFG Antrag "Jobcenter Märkischer Kreis: 2014 Beschlüsse der Trägerversammlung zu § 44c SGB II Trägerversammlungsentscheidungen". Zum 2014-06-12 IFG Antrag schreiben Sie im 2015-04-07 Bescheid: "Zu den weiteren Punkten 2) bis 4) gibt es keine Beschlüsse der Trägerversammlung. Mangels vorliegender Information wird Ihr Antrag diesbezüglich abgelehnt." Im IFG Antrag vom 12.06.2014 machte ich jedoch folgendes geltend: "Sollten im Jahr 2014 zu diesen Dokumenten seitens der Trägerversammlung keine Entscheidungen getroffen worden sein, dann übersenden Sie mir bitte das entsprechende Dokument in der aktuellsten verfügbaren Fassung." Daher bitte ich um elektronische Übermittlung folgender drei Dokumente: 1. Die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten in der aktuellsten Fassung 2. Die Richtlinie(n) zur Stellenbewirtschaftung in der aktuellsten Fassung 3. Die grundsätzlichen Regelung(en) der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten in der aktuellsten Fassung" Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 6556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Märkischer Kreis
2. Antwort Antragsteller/in #6556
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
2. Antwort Antragsteller/in #6556
Datum
27. April 2015 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
23,8 KB