Jobcenter Märkischer Kreis: Verschlüsselte Kommunikation mit dem Jobcenter Märkischer Kreis
1. Welche technischen Verschlüsselungs-Verfahren (z.B. PGP/GPG, S/MIME, u.a.) können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit dem Jobcenter Märkischer Kreis vertraulich und persönlich (i.S.v. Authentizität und Integrität) elektronisch zu kommunizieren?
2. Bei welchen Dienststellen werden diese bereits genutzt?
3. Wo sind die dafür verwendeten öffentlichen Schlüssel abrufbar?
4. Falls nicht bereits vorhanden: Existieren Zeitpläne, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden?
Referenzen: https://fragdenstaat.de/a/5130
Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.
Sollte die Beantwortung von Teilen dieser Anfrage mit der Erhebung von Gebühren nach IFGGebV verbunden sein, so bitte ich um vorherige Benachrichtigung – und, unabhängig davon, um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Ergebnis der Anfrage
Eine verschlüsselte Kommunikation mit dem Jobcenter Märkischer Kreis ist derzeit für Dritte nicht möglich. Weisungen der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II dazu gibt es nicht. Es bestehen noch keine Zeitpläne, eine verschlüsselte Kommunikation zu ermöglichen.
Anfrage abgelehnt
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Datum21. Juni 2014
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25. Juli 2014
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