Zugänge vertraulicher und persönlicher elektronischer Kommunikation
in der Antwort zur IFG-Anfrage "Lizenzänderung der Studie 'Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit'" (https://fragdenstaat.de/a/5103 ) teilt das BMVg mit, dass vertrauliche elektronische Kommunikation (verschlüsselt und authentifiziert) mittels des Kryptografie-Verfahrens PGP/GPG "aus technischen Gründen" nicht möglich sei. Grund sei eine fehlende Zertifizierung durch das BSI.
1. Welche technischen Verfahren können Bürgerinnen und Bürger nutzen, um mit dem BMVg vertraulich elektronisch zu kommunizieren?
2. Sind damit alle Dienststellen, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter erreichbar?
3. Wo sind die dafür genutzten öffentlichen Schlüssel abrufbar?
4. Wenn nicht: Existiert ein Zeitplan, wann entsprechende Zugänge produktiv geschaffen sein werden?
Nach § 1 Abs. 2 IFG wünsche ich die elektronische Übermittlung der Auskunft.
Ergebnis der Anfrage
Dem BMVg stehen zur Zeit keine technischen Verfahren zur Verfügung, um mit Bürgerinnen und Bürgern vertraulich elektronisch zu kommunizieren.
Für die Zukunft sei geplant, De-Mail (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail) zur elektronischen Kommunikation zu nutzen. Ein genauer Zeitpunkt für die Einführung könne nicht genannt werden, da dies von der Bereitstellung der Infrastruktur durch das BMI abhängig sei.
Auf die Möglichkeit zur Nutzung alternativer, anerkannter kryptografischer Verfahren, wie z.B. PGP/GPG oder S/MIME, wird im Antwortschreiben nicht eingegangen.
Zuletzt verweist das Ministerium auf § 41 Abs. 1 und 3 VwVfG, nachdem die Auskunfterteilung nur schriftlich habe erfolgen können.
Referenzen:
IFG-Anfrage zur verschlüsselten Kommunikation beim BSI: https://fragdenstaat.de/a/5184
Anfrage erfolgreich
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Datum29. November 2013
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31. Dezember 2013
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