Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht

Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalenderdatum der Einrichtung einer H…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht [#289442]
Datum
3. Oktober 2023 09:31
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289442/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht [#289442]
Datum
3. Oktober 2023 09:31
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine fristgerechte Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
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Guten Tag, seit der Anfrage nach IFG Bund ist beinahe 1 Monat verstrichen. Bitte lassen Sie die Antwort ohne weit…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht [#289442]
Datum
2. November 2023 18:06
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, seit der Anfrage nach IFG Bund ist beinahe 1 Monat verstrichen. Bitte lassen Sie die Antwort ohne weitere Verzögerungen zukommen! Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289442/
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht [#289442]
Datum
2. November 2023 18:06
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine fristgerechte Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
Bundesverfassungsgericht
Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten bei der Beantwortung Ihrer Anfrage noch um etwas Geduld. Mi…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
WG: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht [#289442]
Datum
3. November 2023 12:34
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten bei der Beantwortung Ihrer Anfrage noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die freundliche, indirekte Bestätigung, dass Sie bisher - Status quo - keine solche St…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht [#289442]
Datum
4. November 2023 19:21
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die freundliche, indirekte Bestätigung, dass Sie bisher - Status quo - keine solche Stelle - mitten im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - eingerichtet haben. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 289442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289442/
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht“ [#289442]
Datum
7. November 2023 11:30
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289442/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die auskunftspflichtige Stelle nicht im Sinne einer Informationsbeschaffung die (im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland) spätere Einrichtung der interessierenden Hinweisgeberschutzstelle abzuwarten hat, sondern ehrlich nach inzwischen 1 verstrichenen Monat antworten, dass es, wie anscheinend der Fall, die Information bisher nicht gibt. Das gilt auch für die aus Medien und vom VG Karlsruhe nicht unbekannte Verschleppungstaktik der Gerichtsverwaltung, sogar im Falle presserechtlicher Anfragen und nach IFG NRW. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 289442.pdf - 2023-11-03_1-image001.png Anfragenr: 289442 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289442/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach …
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht“ [#289442]
Datum
9. November 2023 13:41
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht“ vom 03.10.2023 (#289442) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht nicht - zudem interessiert die einfache Information auf dem Informationssammlungsbestand zum Zeitpunkt der Anfrage. Sie sollen also nicht erst eine solche Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde einrichten und dann antworten. Hier ist zudem aus Medien und der Rechtsprechung des VG Karlsruhe hinreichend bekannt, dass Ihre Gerichtsverwaltung gerne Informationsfreiheits- sowie auch Presseanfragen immer wieder gezielt zu verschleppen versuchte, auch schon einmal nach Eingang einer in den Medien ausführlich beschriebenen Klage einer von Ihrer juristischen Person schikanierten Journalistin als juristische Person und öffentlich alimentierte Behörde mit zig Amtsjurist:innen überteuerte private Anwaltskanzleien zur Rechtsverteidigung und versuchten Informationsvorenthaltung engagieren ließ - um vor dem VG Karlsruhe in aussichtslosen Verfaren zu verlieren. Sie können doch einfach mitten in einem 2022 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen dieses Land schreiben: "Nein, wir haben bisher keine Hinweisgeberschutzstelle." Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-726/003 II#0213 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht“ [#289442] # IFG-726/003 II#0213
Datum
14. November 2023 08:52
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
102026-2023eingangsbesttigung.pdf
170,1 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-726/003 II#0213 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, für die Informationssammlungen Ihrer informationsfreiheitsgesetzesfristignoranten Behörde überlasse ic…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht“ [#289442] # IFG-726/003 II#0213 [#289442]
Datum
29. November 2023 14:35
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, für die Informationssammlungen Ihrer informationsfreiheitsgesetzesfristignoranten Behörde überlasse ich gerne die folgende informationelle Verkörperung: "Klage, eingereicht am 14. März 2023 – Europäische Kommission / Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache C-149/23) Verfahrenssprache: Deutsch Parteien Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch J. Baquero Cruz und L. Mantl als Prozessbevollmächtigte) Beklagte: Bundesrepublik Deutschland Anträge der Klägerin Die Kommission beantragt, der Gerichtshof möge feststellen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/19371 erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen oder der Kommission diese Vorschriften jedenfalls nicht mitgeteilt hat und damit ihren Verpflichtungen aus Art. 26 Abs. 1 und 3 dieser Richtlinie nicht nachgekommen ist; anordnen, dass der Bundesrepublik Deutschland die Zahlung eines Pauschalbetrages an die Kommission auferlegt wird, der dem höheren der beiden folgenden Beträge entspricht: (i) Tagessatz von 61 600 Euro, multipliziert mit der Anzahl der Tage zwischen dem Tag nach Ablauf der in der Richtlinie festgelegten Umsetzungsfrist und dem Tag der Behebung des Verstoßes oder, falls dies nicht erfolgt ist, dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils; (ii) Mindestpauschalbetrag von 17 248 000 Euro; anordnen, dass für den Fall, dass der Verstoß unter Absatz 1 bis zum Tag der Verkündung des Urteils in dieser Rechtssache fortdauert, der Bundesrepublik Deutschland die Zahlung eines Zwangsgelds an die Kommission in Höhe von 240 240 Euro pro Tag ab dem Tag der Verkündung des Urteils im vorliegenden Verfahren auferlegt wird, bis diese ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie nachgekommen ist; der Bundesrepublik Deutschland die Kosten des Verfahrens auferlegen Klagegründe und wesentliche Argumente Mit ihrer Klage wirft die Kommission der Bundesrepublik Deutschland vor, ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie 2019/1937 – mit der ein wirksames System zum Schutz von Personen geschaffen werden soll, die in einer privaten oder öffentlichen Organisation arbeiten oder mit solchen Organisationen in Kontakt stehen, wenn sie Verstöße gegen das Unionsrecht in bestimmten Bereichen melden – nicht nachgekommen zu sein. Gemäß Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie müssten die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft setzen bzw. erlassen, die erforderlich sind, um der Richtlinie bis spätestens 17. Dezember 2021 nachzukommen. Die Mitgliedstaaten seien ferner gemäß Art. 26 Abs. 3 der Richtlinie verpflichtet, der Kommission die erlassenen Rechtsvorschriften unverzüglich mitzuteilen. Nach Auffassung der Kommission sind die Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie von Deutschland bisher noch nicht erlassen oder der Kommission mehr als 13 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist jedenfalls nicht mitgeteilt worden. ____________ 1 Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. 2019, L 305, S. 17)." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, es wird um Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren nach IFG Bund gebeten. Mit freundlichen Grüßen
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht“ [#289442] # IFG-726/003 II#0213 [#289442]
Datum
30. November 2023 18:04
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es wird um Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren nach IFG Bund gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesverfassungsgericht
Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht [#289442]
Datum
4. Dezember 2023 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/003 II#0213 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle nach dem HinSchG an Ihrem Gericht“ [#289442] # IFG-726/003 II#0213
Datum
5. Dezember 2023 15:16
Status
geschwärzt
635,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/003 II#0213 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen