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Kampagne stop-finning-eu

Wie wird die Kampagne:
https://www.stop-finning-eu.org/de/

vom Bundesamt für Naturschutz unterstützt und welche Anfragen zur Unterstützung wurden bereits an das Bundesamt für Naturschutz herangetragen? Liegen dem Bundesamt für Naturschutz Studien zum Haiflossenhandel vor?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
Miriam Essert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie wird die Kamp…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
Miriam Essert
Betreff
Kampagne stop-finning-eu [#238850]
Datum
25. Januar 2022 22:02
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird die Kampagne: https://www.stop-finning-eu.org/de/ vom Bundesamt für Naturschutz unterstützt und welche Anfragen zur Unterstützung wurden bereits an das Bundesamt für Naturschutz herangetragen? Liegen dem Bundesamt für Naturschutz Studien zum Haiflossenhandel vor?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Miriam Essert Anfragenr: 238850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238850/ Postanschrift Miriam Essert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Miriam Essert

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Bundesamt für Naturschutz
Ihre Anfrage "Kampagne stop-finning-eu" vom 25. Januar 2022 Sehr geehrte Frau Essert, Das Bundesamt für Natursch…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Kampagne stop-finning-eu [#238850]
Datum
15. Februar 2022 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage "Kampagne stop-finning-eu" vom 25. Januar 2022 Sehr geehrte Frau Essert, Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) setzt sich seit langem für einen verbesserten Schutz von durch Fischerei und Handel beeinflussten Hai und Rochenarten ein. Dies beinhaltet die Erarbeitung und Begleitung von Listungsvorschlägen für Hai- und Rochenarten, die von der europäischen Union auf den Vertragsstaatenkonferenzen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) und dem Abkommen zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) eingebracht werden. Darüber hinaus unterstützt das BfN Drittländer bei der Nachhaltigkeitsprüfung des Handels mit CITES geschützten Haien. Der hierzu im Auftrag des BfN entwickelte Leitfaden "CITES Non-detriment Findings for Shark species" (2014, in englischer Sprache, Einzusehen hier: https://cites.org/sites/default/files...) wird international vielfach angewendet und im Auftrag des BfN derzeit in eine nutzerfreundliche online Anwendung weiterentwickelt. Aktuell unterstützt das BfN zudem eine Initiative des BMUV zur Stärkung der Synergien zwischen regionalen Fischereiorganisationen und CITES zum Schutz von Haien und Rochen. In diesem Zusammenhang hat das BfN 2021 eine Studie mit dem Titel "Conservation, Fisheries, Trade and management Status of CITES-Listed Sharks" veröffentlicht. In dieser werden Situation und Bedrohung der 41 in den CITES Anhängen gelisteten Hai und Rochenarten durch Fischerei und Handel umfangreich dargestellt. Es finden sich dort zudem weitere Informationen zu nicht-CITES gelisteten Arten, inklusive einer Übersicht über die Transportwege und nationale Bedeutung des Handels mit getrockneten Haiflossen (BfN Skripten 607 - 70 Seiten in englischer Sprache. Komplett einzusehen hier: https://www.bfn.de/publikationen/bfn-...). In Häfen der Europäischen Union dürfen gemäß Verordnung 605/2013 Haie nur komplett angelandet werden. Deutschland hat seit 1996 keine legalen Ein- oder Wiederausfuhren von Haiflossen verzeichnet. Mit freundlichen Grüßen