🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel)

Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2022
  • Frist
    29. März 2022
  • 4 Follower:innen
Tim Hochmuth
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Tim Hochmuth
Betreff
Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel) [#241910]
Datum
25. Februar 2022 15:06
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Hochmuth Anfragenr: 241910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241910/ Postanschrift Tim Hochmuth << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tim Hochmuth
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Hochmuth, In Berlin liegen für einige Pilotgebiete Starkregengefahrenkarten vor, die den Oberf…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel) [#241910]
Datum
28. Februar 2022 14:29
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
990 Bytes
PictureDeviceIndependentBitmap2.jpg
1,0 KB
PictureDeviceIndependentBitmap3.jpg
5,1 KB


Sehr geehrter Herr Hochmuth, In Berlin liegen für einige Pilotgebiete Starkregengefahrenkarten vor, die den Oberflächenabfluss durch ein Niederschlags-Abfluss Modell berechnen und mit einer Simulation des Kanalnetzes kombinieren. Dies ist der neueste Stand der Simulationstechnik, kann aber aufgrund des Rechenaufwandes nicht berlinweit modelliert werden. In Pilotgebieten (u.a. Flughafensee, Moabit, Friedenau, Orankesee) liegen diese Karten vor, in anderen Gebieten werden diese gerade erstellt. Für das gesamte Stadtgebiet ist eine Starkregen-Hinweiskarte verfügbar. Da die Starkregen-Hinweiskarte und die Starkregengefahrenkarten personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Nummer 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) enthält - hierunter werden alle Informationen verstanden, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann - darf diese Karte nicht öffentlich zugänglich gemacht werden und auch nicht über den Personenkreis der Bauherren, Besitzer, Eigentümer bzw. des von ihnen gesondert bevollmächtigten Personenkreises hinaus übermittelt werden. Diese Vorgabe beruht auf einer Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung und des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. Bauherr, Besitzer, Eigentümer oder Kaufinteressent eines Grundstücks/ einer Immobilie) und nachgewiesen werden kann, können Sie über mich einen formlosen Antrag auf Einsicht für das Anwesen in die Karten beantragen. Ich werde Ihnen dann einen angemessen großen Ausschnitt aus der Karte digital zur Verfügung stellen. Auch Vollmachten von Bauherren etc. haben wir schon akzeptiert. Die Kartenausschnitte sind zweckgebunden zu nutzen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Starkregen-Hinweiskarte stellt die Ergebnisse der topografische Senkenanalyse und die Feuerwehreinsätze für das Land Berlin dar. Die Karte enthält jeweils die flächenhafte Ausdehnung der Senken und die klassifizierte Anzahl der Feuerwehreinsätze je Blockteilfläche. Zudem werden, soweit in dem Gebiet vorhanden, Hochwassergefahrenkarten gezeigt. Die Starkregen-Hinweiskarte weist auf die potentielle Gefährdung durch Überflutung und dokumentierte, durch Starkregen verursachte, Ereignisse hin. In der gezeigten Starkregen-Hinweiskarte wird eine vereinfachte Gefährdungsabschätzung auf Grundlage einer topographischen Senkenanalyse mit Feuerwehreinsatzdaten kombiniert. Dadurch kann eine erste Abschätzung und Einordnung von Gefährdungsbereichen durch Starkregen für Gebäude, Infrastrukturen und Neubauten erfolgen. Zum Beispiel können basierend auf der Starkregen-Hinweiskarte bei der städtebaulichen Planung und der Bauleitplanung Belange der Starkregenvorsorge berücksichtigt werden. Sie ermöglicht potentielle Gefahrenbereiche zu erkennen und eine frühzeitige Sensibilisierung der Akteure. Die Starkregen-Hinweiskarte entbindet nicht von der Pflicht für einzelne Projekte die hydraulischen Standortvoraussetzungen vor Ort zu erkunden und nachzuweisen. Alle Informationen erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung abgerufener Informationen ergeben, Haftung übernommen. Leider können wir Ihnen aus genannten Gründen keine einfachere Antwort geben oder Ihnen die Starkregen-Hinweiskarte zur Verfügung stellen. Ein Beschluss der Umweltministerkonferenz vom 11.10.2021 und der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sehen die Erstellung einer bundeseinheitliche Regelung vor. Bis zu der Umsetzung sind wir an dieses Verfahren gebunden. Für Nachfragen oder eine detailliertere Beschreibung Ihres Anliegens können Sie sich gerne an mich wenden. Freundliche Grüße
Tim Hochmuth
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und vor allem ausführliche Antwort. Folgende Rückfrag…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Tim Hochmuth
Betreff
AW: WG: Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel) [#241910]
Datum
28. Februar 2022 15:56
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle und vor allem ausführliche Antwort. Folgende Rückfragen ergeben sich bei mir: 1. Können Sie spezifizieren - gerne anhand eines Beispiels - welche personenbezogene Daten gem. DSGVO die Starkregen Hinweiskarte für Berlin enthält? 2. Inwieweit weicht die Karte für Berlin vom Inhalt und technisch gesehen von der Starkregen - Hinweiskarte für die Stadt Bremen (zu finden hier: https://gis-hub.bremen.de/portal/apps/sites/#/starkregenvorsorge) ab? Nach meiner Einschätzung enthält die Bremer Karte keine personenbezogenen Daten gem. DSGVO oder vertreten Sie hier eine andere Auffassung? 3. Können Sie mir weiterhin die Abstimmung zwischen der Berliner Datenschutzbeauftragten und der Senatsverwaltung (Protokoll o.ä.) - auf die Sie sich in Ihrer Nachricht beziehen - zur Nicht-Veröffentlichung der entsprechenden Karte zur Verfügung stellen? Danke nochmals für Ihre Unterstützung. Viele Grüße Tim Hochmuth Anfragenr: 241910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241910/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Hochmuth, Nach Rückfrage bei unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten können wir Ihre Fra…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel) [#241910]
Datum
1. März 2022 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hochmuth, Nach Rückfrage bei unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten können wir Ihre Fragen wie folgt beantworten: 1. Können Sie spezifizieren - gerne anhand eines Beispiels - welche personenbezogene Daten gem. DSGVO die Starkregen Hinweiskarte für Berlin enthält? Der im Land Berlin favorisierte Maßstab bzgl. der Starkregengefahrenkarten würde dazu führen, dass die Visualisierung der Überflutungsgefahren der Starkregengefahrenkarten und Starkregenhinweiskarten Aussagen über die wirtschaftliche Identität der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ermöglichen. Denn die Nutzbarkeit und Bebaubarkeit der Grundstücke kann durch evidente Überflutungsgefahren nicht nur eingeschränkt und reduziert, sondern auch aufgehoben werden oder zu einer Minderung des Verkaufswertes führen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Karten bei einer Internetveröffentlichung einer unbestimmten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Durch eine derartige Veröffentlichung wird in die Rechte einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen und ein unbeherrschbares Missbrauchspotential geschaffen 2. Inwieweit weicht die Karte für Berlin vom Inhalt und technisch gesehen von der Starkregen - Hinweiskarte für die Stadt Bremen (zu finden hier: https://gis-hub.bremen.de/portal/apps...) ab? Nach meiner Einschätzung enthält die Bremer Karte keine personenbezogenen Daten gem. DSGVO oder vertreten Sie hier eine andere Auffassung? Zunächst ist festzuhalten, dass aufgrund des föderalen Staatsaufbaus in der Bundesrepublik Deutschland die Länder in jeweils eigener Verantwortung prüfen, inwieweit insbesondere datenschutzrechtliche Belange betroffen sind bei der Veröffentlichung von Starkregengefahrenkarten. Insoweit verbietet sich schon vor diesem Hintergrund eine eins zu eins Übertragung der Bewertung des Landes Bremen im Land Berlin. Die Karte im Land Bremen wählt darüber hinaus einen Maßstab, der nicht einer zielführenden Starkregengefahrenwarnung seitens des Landes Berlin entspricht bzw. nicht einer solchen gerecht wird. 3. Können Sie mir weiterhin die Abstimmung zwischen der Berliner Datenschutzbeauftragten und der Senatsverwaltung (Protokoll o.ä.) - auf die Sie sich in Ihrer Nachricht beziehen - zur Nicht-Veröffentlichung der entsprechenden Karte zur Verfügung stellen? Aufgrund des Schutzes des behördlichen Entscheidungsprozesses gem. § 10 Absatz 4 IFG Bln können diesbezügliche Dokumente nicht zur Verfügung gestellt werden. Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass Berlin gemeinsam mit anderen Bundesländern ( u.a. RLP) darauf hingewirkt hat die Frage der Veröffentlichung von Starkregengefahrenkarten auf die Tagesordnung einer Sonderumweltministerkonferenz im Oktober 2021 zu bringen. Unter Punkt 2 e) wurde unserem Wunsch entsprechend ein Beschluß gefasst. https://www.umweltministerkonferenz.d... Freundliche Grüße
Tim Hochmuth
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Allerdings ergeben sich bei mir erneut Rückf…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Tim Hochmuth
Betreff
AW: WG: Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel) [#241910]
Datum
3. März 2022 10:49
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Allerdings ergeben sich bei mir erneut Rückfragen: 1. Sie hatten ursprünglich aufgeführt, dass die Veröffentlichung der Karte nicht DSGVO-konform sei und in Ihrer Email vom 01.03. ausgeführt, dass durch den Visualisierungsgrad Rückschlüsse auf Grundstückseigentümer getroffen werden könnten. Ehrlich gesagt, erschließt sich mir das nicht so ganz. In gängigen Anwendungen wie bspw. google.maps oder google.earth ist es jedem*r Internetnutzer*in möglich einen sehr hohen Visualisierungsgrad zu erreichen. In den entsprechenden Karten sind jedoch bspw. nicht die Grundstückseigentümer*innen verzeichnet, diese Informationen liefert doch maximal ein vor Ort Besuch des entsprechenden Grundstücks bzw. noch genauer eine Grundbuchabfrage. Von daher meine Frage: Werden in den jeweiligen Karten auch die Eigentümer*innen von Grundstücken genannt oder inwiefern kann ich anhand dieser Karten einen Rückschluss auf Eigentümer ziehen? Inwieweit liefert die Starkregenkarte zudem mehr Informationen zu personenbezogenen Daten als bspw. eine gängige Google-Anwendung? 2. Ihre Senatswerwaltung hat online verschiedene Karten veröffentlicht, bspw. zu Adressen in Berlin (vgl. https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp). Inwieweit stehen hier nicht die gleichen datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber? 3. Könnten Sie mir den Ausschnitt der Starkregenkarte für die Finowstraße in Friedrichshain (10247) schicken, damit ich mir selbst ein Bild bzgl. der datenschutzrechtlichen Fragestellungen machen kann? 4. Zu den Abstimmungen mit der Berliner DSB: Könnten Sie mir hier zumindest ein Aktenzeichen nennen bzw. spezifizieren, wann der Austausch stattgefunden hat? Ich würde mich auf Basis dieser Information direkt an die zuständige Stelle wenden. Danke vielmals für Ihre Unterstützung in der Sache. Viele Grüße Tim Hochmuth Anfragenr: 241910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241910/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Hochmuth, Für die Anfrage (Punkt 3) nach einem Ausschnitt der Starkregenhinweiskarte senden Si…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel) [#241910]
Datum
4. März 2022 16:31
Status
Sehr geehrter Herr Hochmuth, Für die Anfrage (Punkt 3) nach einem Ausschnitt der Starkregenhinweiskarte senden Sie mir bitte einen Beleg eines berechtigten Interesses, sowie die betreffende Hausnummer. Ein Beleg kann zum Beispiel ein Grundbucheintrag, Meldebescheinigung, Personalausweis etc. sein. Ein Scan ist hierfür ausreichend. Zu den anderen Punkten hat uns unser behördlicher Datenschutzbeauftragter folgende Anworten zugearbeitet: 1. Sie hatten ursprünglich aufgeführt, dass die Veröffentlichung der Karte nicht DSGVO-konform sei und in Ihrer Email vom 01.03. ausgeführt, dass durch den Visualisierungsgrad Rückschlüsse auf Grundstückseigentümer getroffen werden könnten. Ehrlich gesagt, erschließt sich mir das nicht so ganz. In gängigen Anwendungen wie bspw. google.maps oder google.earth ist es jedem*r Internetnutzer*in möglich einen sehr hohen Visualisierungsgrad zu erreichen. In den entsprechenden Karten sind jedoch bspw. nicht die Grundstückseigentümer*innen verzeichnet, diese Informationen liefert doch maximal ein vor Ort Besuch des entsprechenden Grundstücks bzw. noch genauer eine Grundbuchabfrage. Von daher meine Frage: Werden in den jeweiligen Karten auch die Eigentümer*innen von Grundstücken genannt oder inwiefern kann ich anhand dieser Karten einen Rückschluss auf Eigentümer ziehen? Inwieweit liefert die Starkregenkarte zudem mehr Informationen zu personenbezogenen Daten als bspw. eine gängige Google-Anwendung? Der fachlich angezeigte Maßstab der Starkregengefahrenkarten und Starkregenhinweiskarten ist nicht gleichzusetzen mit einer wie auch immer gearteten Google-Anwendung. Darüber hinaus enthalten Google-Anwendungen gerade keinen Hinweis auf von Starkregen ausgehende Gefahren für Grundstücksituationen. Wie bereits in den vorangegangen Ausführungen meiner Senatsverwaltung zum Ausdruck gebracht, sind die vorgenannten Karten geeignet, Aussagen über die wirtschaftliche Identität der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu ermöglichen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Karten bei einer Internetveröffentlichung einer unbestimmten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Durch eine derartige Veröffentlichung wird in die Rechte einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen und ein unbeherrschbares Missbrauchspotential geschaffen. Wie bereits unter Verweis auf Art. 4 Nummer 1 DS-GVO erläutert, sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person”) beziehen. Es bedarf also einer natürlichen Person und die natürliche Person muss mindestens identifizierbar sein. Dabei müssen sich die Daten personenbezogen auf diese Person beziehen. Personenbezogene Daten sind Identifikationsmerkmale (z.B. Name, Anschrift und Geburtsdatum), äußere Merkmale (wie Geschlecht, Augenfarbe, Größe und Gewicht) oder innere Zustände (z.B. Meinungen, Motive, Wünsche, Überzeugungen und Werturteile), als auch sachliche Informationen wie Vermögens- und Eigentumsverhältnisse, Kommunikations- und Vertragsbeziehungen und alle sonstigen Beziehungen der betroffenen Person zu Dritten und ihrer Umwelt (vgl. LG Münster, BeckRS 2020, 42403). Ob und inwiefern weitere Schritte wie Einsichtnahme in die entsprechenden Grundbücher oder bloße Inaugenscheinnahme der Klingelschilder zur Identifizierung der betroffenen Personen erforderlich sind, um einzelne Grundstücke zu den betroffenen Personen als Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückeigentümer oder Bewohnerinnen bzw. Bewohner zuordnen zu können, ist nach dem Votum der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gerade nicht maßgeblich. Noch einmal: Die Visualisierung der Überflutungsgefahren der Starkregengefahrenkarten und Starkregenhinweiskarten ermöglicht unbestritten Aussagen über die wirtschaftliche Identität der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Denn die Nutzbarkeit und Bebaubarkeit der Grundstücke kann durch evidente Überflutungsgefahren nicht nur eingeschränkt und reduziert, sondern auch aufgehoben werden oder zu einer Minderung des Verkaufswertes führen. Darüber hinaus kann die Kreditwürdigkeit geschmälert oder auch vollständig ausgeschlossen sein bei der Bestellung von Grundpfandrechten (Hypothek, Grundschuld). 2. Ihre Senatsverwaltung hat online verschiedene Karten veröffentlicht, bspw. zu Adressen in Berlin (vgl. https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/in...). Inwieweit stehen hier nicht die gleichen datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber? Die hier in Bezug genommenen Karten sind bekanntlich gerade keine Starkregengefahrenkarten und Starkregenhinweiskarten, so dass sich bei diesen Karten auch die nicht spezifische datenschutzrechtliche Konfliktlage stellt. 4. Zu den Abstimmungen mit der Berliner DSB: Könnten Sie mir hier zumindest ein Aktenzeichen nennen bzw. spezifizieren, wann der Austausch stattgefunden hat? Ich würde mich auf Basis dieser Information direkt an die zuständige Stelle wenden. Auch der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit steht der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses gem. § 10 Absatz 4 IFG Bln zu. Kurzum: Der vorgenannte Schutz kann nicht dadurch umgangen werden, indem einfach die andere Behörde angefragt wird. Dies läuft dem Schutzzweck der Norm zuwider. Freundliche Grüße
Tim Hochmuth
Sehr << Anrede >> vielen Dank wie immer für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Anbei finden Sie …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Tim Hochmuth
Betreff
AW: WG: Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel) [#241910]
Datum
7. März 2022 16:20
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ruckseite-perso-tim-hochmuth.pdf
151,3 KB
Sehr << Anrede >> vielen Dank wie immer für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Anbei finden Sie einen Scan der Rückseite meines Personalausweises. Schicken Sie gerne das Kartenmaterial für die Finowstraße in Friedrichshain. Zu Ihren anderen Angaben: Es ist leider für mich nicht nachvollziehbar, auf welche personenbezogenen Daten die Starkregenkarte verweisen soll. Sie führen in Ihrer Nachricht hier alle Möglichkeiten zum Personenbezug auf. Können Sie mir sagen, welche Ziffern der folgenden personenbezogenen Daten aus Ihrer Aufzählung die Karte enthält?: 1. Name 2. Anschrift 3. Geburtsdatum 4. Geschlecht 5. Augenfarbe 6. Größe 7. Gewicht 8. Meinungen 9. Motive 10. Wünsche 11. Überzeugungen 12. Werturteile 13. Vermögens- und Eigentumsverhältnisse 14. Kommunikations- und Vertragsbeziehungen 15. sonst. Beziehungen von Betroffenen zu Dritten und ihrer Umwelt. Zusätzlich kann ich das dann auch anhand des Kartenausschnitts für die Finowstraße nachvollziehen. Vielen Dank vorab, Rückfragen jederzeit gerne. Beste Grüße Tim Hochmuth Anhänge: - ruckseite-perso-tim-hochmuth.pdf Anfragenr: 241910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241910/ Postanschrift Tim Hochmuth << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Hochmuth, Im Anhang finden Sie den angefragten Kartenausschnitt für die << Adresse entf…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: WG: Kartografische Darstellung der Starkregengefahren für das Land Berlin (in Bezug auf Klimawandel) [#241910]
Datum
9. März 2022 17:22
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Starkregen-Hinweiskarte2022_Ausschnitt-10.5.pdf
550,0 KB
Sehr geehrter Herr Hochmuth, Im Anhang finden Sie den angefragten Kartenausschnitt für die << Adresse entfernt >>. Die Karte Enthält Auskünfte die Rückschlüsse auf Vermögens- und Eigentumsverhältnisse (Ziffer 13) zulassen, denn z.B. ein Grundstück das orange oder rot (im betreffenden Kartenabschnitt nicht vorhanden) gekennzeichnet ist, kann aufgrund des Überflutungsrisikos einen geminderten Wert aufweisen. Durch die Kombination mit anderen Daten oder einfaches Ablesen der Klingelschilder etc. könnten Rückschlüsse auf die Besitzverhältnisse und den Wert des Eigentums der Bewohner/Eigentümer gezogen werden. Dies berührt das Recht der Personen an ihren personenbezogenen Daten (siehe vorheriger Mailverlauf). Freundliche Grüße
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910] Sehr geehrter Herr Hochmuth, Sie erhielten gestern einen…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910]
Datum
10. März 2022 13:22
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Finowstr25_Antwort.pdf
137,2 KB
Sehr geehrter Herr Hochmuth, Sie erhielten gestern einen Kartenausschnitt zu der von Ihnen angefragten Adresse. Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen und erläuternden Informationen zu diesem Kartenausschnitt und seiner weiteren Verwendung in der angehängten PDF Datei. Freundliche Grüße
Tim Hochmuth
AW: Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910] Lieber << Anrede >> entschuldigen Sie b…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Tim Hochmuth
Betreff
AW: Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910]
Datum
13. März 2022 16:44
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber << Anrede >> entschuldigen Sie bitte meine späte Antwort, ich war leider verreist und konnte mir erst jetzt Ihre Nachricht ansehen. Vielen Dank auch für das Zusenden des Kartenausschnitts für das Gebiet um die Finowstraße. Leider bin ich mir nach dem Sichten der Karte nicht ganz im Klaren darüber, welche personenbezogenen Daten die Karte enthalten soll. Auf der mir vorliegenden Karte waren nicht einmal Straßennamen eingezeichnet. Ich sehe nur graue, gelbe und orange Blöcke, dazwischen die Straßen in weiß sowie blau gekennzeichnete Senkenflächen. Ist es richtig, dass die vorliegenden Karte ohne jeglichen Text auskommt oder wird das nur bei mir nicht richtig dargestellt? Siehe hierzu auch meine Anfrage vom 07.03.2022, wo ich 15 Kriterien aufgezählt habe - diese sind nicht auf der Karte enthalten, oder? Des Weiteren folgende Fragen: 1. Wie kann durch diese Karte ein Rückschluss auf Vermögens- oder Eigentumsverhältnisse getroffen werden? Kann dies ohne die Einsicht in weitere Informationsquellen geschehen (bspw. Grundbucheintrag etc.)? 2. Mit welchen anderen Daten gem. Ihrer Nachricht kann die Starkregenkarte für Berlin kombiniert werden, sodass es einen Personenbezug gem. DSGVO gibt? Sind diese Daten frei verfügbar? 3. Liefern Klingelschilder Rückschlüsse auf Vermögens- oder Eigentumsverhältnisse? 4. An welcher Stelle der DSGVO steht genau, dass es sich um einen DSGVO Verstoß handelt, wenn man etwas veröffentlicht, was selbst keine personenbezogenen Daten enthält, aber es durch das Hinzuziehen von anderen Quellen einen Personenbezug bekommt? 5. Wenn ich eine Karte vom Boxhagener Kiez veröffentlichen würde, in der ich einzeichne, wo an den Hauswänden Graffiti ist und dies genau in dem Stile der mir zugesandten Karte tue (gelbe, orange und rote Hausblöcke mit viel bzw. sehr viel Graffiti, graue Hausblöcke ohne Graffiti), begehe ich damit einen DSGVO Verstoß? 6. Würden Sie den Berliner*innen raten, ihre Namen auf Klingelschildern zu pseudo- oder anonymisieren, da ich durch den von Ihnen zugesandten Kartenabschnitt nun genau weiß, welche meiner Nachbar*innen in einem Starkregengebiet wohnen und damit der Wert - sollten es Eigentumswohnungen sein - nun potentiell gemindert ist? Welche anderen Maßnahmen würden Sie den Berliner*innen hier empfehlen? 7. Auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt befinden sich u.a. folgende drei Karten: a) Standorte der Berliner Feuerwehr b) Elektro Ladesäulen c) Geothermisches Potenzial Stimmen Sie der Aussage zu, dass der Wert des (Wohn-)-Eigentums auch anhand von a) bis c) beeinflusst wird (bspw. Nähe zur Feuerwehr = Lärmbelästigung; Nähe zu Ladesäulen = Wertsteigerung; Geothermisches Potenzial = Abstand zu nächster Wärmepumpe wichtiges Kriterium, da gem. Bauverordnungen hier Mindestabstände einzuhalten sind)? Wenn ja, warum stellen diese Karten dann keinen Verstoß gem. DSGVO dar, wo man doch auch hier durch einfaches Ablesen der Klingelschilder die Eigentums- und Besitzverhältnisse ermitteln kann? Danke wie immer für Ihr Mühe. Viele Grüße Tim Hochmuth Anfragenr: 241910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241910/
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
AW: Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910] Sehr geehrter Herr Hochmuth, Die Karte ist wie in d…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910]
Datum
15. März 2022 09:45
Status
Sehr geehrter Herr Hochmuth, Die Karte ist wie in den Emails hierzu beschrieben nicht zur Weiterreichung oder Veröffentlichung erstellt oder freigegeben, sondern zur zweckgebundenen Nutzung für Eigentümer/ Besitzer/ Bauträger oder andere berechtigte Personen mit guter Ortskenntnis gedacht und kommt daher ohne Straßennamen aus. Zu Ihren weiteren Fragen wurde bereits ausführlich dargelegt, inwieweit - auch in Abstimmung mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - bei der Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarten und Starkregenhinweiskarten in dem vom Fachbereich favorisierten Maßstab personenbezogene Daten nach der DS-GVO betroffen sind. Weiterhin haben wir in der Vergangenheit mehr als deutlich hervorgehoben, dass auch sachliche Informationen wie Vermögens- und Eigentumsverhältnisse, Kommunikations- und Vertragsbeziehungen und alle sonstigen Beziehungen der betroffenen Person zu Dritten und ihrer Umwelt personenbezogene Daten darstellen (vgl. LG Münster, BeckRS 2020, 42403). Aus hiesiger Sicht ist dem informationsfreiheitsrechtlichen Begehren bzgl. des eigentlichen Kerns – hier: datenschutzrechtliche Implikationen bzgl. der Starkregengefahrenkarten und Starkregenhinweiskarten im vom Fachbereich favorisierten Maßstab - mehr als hinlänglich entsprochen worden. Darüber hinaus gehende Nachfragen sind naheliegenderweise schon als Ausdruck einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Informationsfreiheitsrechtes zu werten, da – sofern keine verständige Würdigung der bereits aufbereiteten Antworten erfolgt – davon auszugehen ist, dass das Informationszugangsrecht als Instrument zur Schikanierung, Behinderung, Schädigung der informationspflichtigen Stelle eingesetzt wird, um durch die Bindung von Arbeitskraft und die Verursachung unnötiger Bearbeitungsprozesse die Funktionsfähigkeit jener Stelle (teilweise) lahmzulegen. Freundliche Grüße
Tim Hochmuth
AW: Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre …
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Tim Hochmuth
Betreff
AW: Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910]
Datum
16. März 2022 09:21
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich nehme mit, dass die Karte nicht einmal Straßennamen enthält, Sie jedoch trotzdem die Einschätzung vertreten, dass eine Veröffentlichung nicht DSGVO-konform ist, da durch eine Veröffentlichung personenbezogene Daten verbreitet werden würden (insb. Vermögens- und Eigentumsverhältnisse von Betroffenen). Leider gehen Sie auf meine Fragen nicht ein, insb. haben Sie nicht beantwortet, inwieweit die Karte selbst personenbezogene Daten enthält (siehe Auflistung der personenbezogenen Daten aus meinen vorangegangenen Nachrichten) noch wie man aus dem Ablesen von Klingelschildern Vermögens- oder Eigentumsverhältnisse feststellen kann (wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind Grundbuchdaten nicht frei einsehbar), zumal sich hier auch die Frage des zumutbaren Aufwands stellt. Inwieweit sich durch andere von der Senatsverwaltung frei zugängliche Karten hier nicht auch ähnliche Konstellationen ergeben, wurde auch nicht beantwortet. Zum weiteren Vorgehen: Ich bitte Sie mir bis 18.03. entsprechende Antworten auf die Fragen aus meiner letzten Nachricht mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, werde ich mich an andere geignetere Stellen (Presse, Anfragen bei Abgeordneten des Berliner Senats etc.) wenden müssen, um hier Transparenz für die Berliner Bürger*innen herzustellen. Eine Anfrage bei der Berliner Datenschutzschutzbeauftragten zu den von Ihnen genannten Abstimmungen ist bereits versendet. Sehr schade finde ich, dass Sie meine Anfragen zur Starkregenkarte im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes als Missbrauch und Schikane werten. Hier von mir der Hinweis, dass Ihnen meine Personalausweisdaten vorliegen, sollten Sie deswegen rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Sehr gerne stelle ich Ihnen hierzu auch weitere Daten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Tim Hochmuth Anfragenr: 241910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241910/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
AW: Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910] Sehr geehrter Herr Hochmuth, Ich hoffe Sie finden b…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Ergänzung zum Kartenausschnitt zur Finowstr. 25 [#241910]
Datum
16. März 2022 10:57
Status
Sehr geehrter Herr Hochmuth, Ich hoffe Sie finden bei der Datenschutzbeauftragten eine befriedigende Antwort. Ich bin für fachliche Fragen zuständig. Und habe für Sie mehrfach beim Justiziar/ behördlichen Datenschutzbeauftragten recherchiert. Wir sind an die juristische Einordnung der Berliner Datenschutzbeauftragten gebunden und können, auch wenn wir einen anderen Umgang mit sicherheitsrelevanten Daten wichtig finden nicht mehr tun als das Thema auf eine Umweltministerkonferenz zur Sprache zu bringen. Das haben wir gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und anderen Ländern getan mit dem Erfolg dass der Entschluss der UMK der Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung anträgt. Der Beschluss der UMK fand Eingang in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Freundliche Grüße