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Kategorisierung von Schutzgebieten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie mit einigen Fragen zur Kategorisierung von Schutzgebieten, insbesondere im Zusammenhang mit den IUCN Kategorien Ia und Ib.

1. Gibt es für die IUCN Kategorien Ia und Ib eine festgelegte Mindestgröße oder zumindest einen praktischen Richtwert? In einigen Ländern, wie beispielsweise Italien, werden Schutzgebiete teils deutlich unter 500 Hektar als Kategorie Ia ausgewiesen und von der IUCN bestätigt. Warum gibt es in Deutschland keine Gebiete der Kategorie Ia? Was ist das Besondere an dieser Kategorie, dass es schwierig ist, solche Gebiete in Deutschland zu finden?

2. Im Jahr 2023 wurde die Königsbrücker Heide als erstes deutsches Schutzgebiet international als Kategorie Ib anerkannt. Gibt es für das Jahr 2024 weitere Anerkennungen dieser Art geplant?

3. In Deutschland gibt es viele Schutzgebiete, wie Naturwaldreservate und Flächen des nationalen Naturerbes (NNE) sowie Naturwälder, die zwischen 500 und 1.000 Hektar groß sind. Gibt es andere international oder wissenschaftlich anerkannte Institutionen für die Kategorisierung von Schutzgebieten, insbesondere von Waldschutzgebieten? Hier denke ich an Organisationen wie die European Wilderness Society, WILD EUROPE, MCPFE und das European Environment Agency.

4. In vielen Bundesländern werden Gebiete als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Gibt es für diese Schutzgebiete eine mögliche Kategorisierung nach internationalen Standards?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei diesen Fragen weiterhelfen könnten. Falls nötig, stehe ich gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    16. April 2024
  • 0 Follower:innen
Nico Brändlein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie mit einigen Fragen zur Kategori…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
Nico Brändlein
Betreff
Kategorisierung von Schutzgebieten [#302812]
Datum
11. März 2024 23:57
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie mit einigen Fragen zur Kategorisierung von Schutzgebieten, insbesondere im Zusammenhang mit den IUCN Kategorien Ia und Ib. 1. Gibt es für die IUCN Kategorien Ia und Ib eine festgelegte Mindestgröße oder zumindest einen praktischen Richtwert? In einigen Ländern, wie beispielsweise Italien, werden Schutzgebiete teils deutlich unter 500 Hektar als Kategorie Ia ausgewiesen und von der IUCN bestätigt. Warum gibt es in Deutschland keine Gebiete der Kategorie Ia? Was ist das Besondere an dieser Kategorie, dass es schwierig ist, solche Gebiete in Deutschland zu finden? 2. Im Jahr 2023 wurde die Königsbrücker Heide als erstes deutsches Schutzgebiet international als Kategorie Ib anerkannt. Gibt es für das Jahr 2024 weitere Anerkennungen dieser Art geplant? 3. In Deutschland gibt es viele Schutzgebiete, wie Naturwaldreservate und Flächen des nationalen Naturerbes (NNE) sowie Naturwälder, die zwischen 500 und 1.000 Hektar groß sind. Gibt es andere international oder wissenschaftlich anerkannte Institutionen für die Kategorisierung von Schutzgebieten, insbesondere von Waldschutzgebieten? Hier denke ich an Organisationen wie die European Wilderness Society, WILD EUROPE, MCPFE und das European Environment Agency. 4. In vielen Bundesländern werden Gebiete als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Gibt es für diese Schutzgebiete eine mögliche Kategorisierung nach internationalen Standards? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bei diesen Fragen weiterhelfen könnten. Falls nötig, stehe ich gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nico Brändlein Anfragenr: 302812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302812/ Postanschrift Nico Brändlein << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz. Hiermit bestätige ic…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Kategorisierung von Schutzgebieten [#302812]
Datum
12. März 2024 17:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz. Hiermit bestätige ich deren Eingang. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Email. Wir kümmern uns derzeit um die Zusammenstellung der Ant…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Kategorisierung von Schutzgebieten [#302812]
Datum
18. März 2024 08:37
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image.png
60,8 KB
Sehr geehrter Herr Brändlein, vielen Dank für Ihre Email. Wir kümmern uns derzeit um die Zusammenstellung der Antwort und kommen dann auf Sie zurück. Mit den besten Grüßen

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Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrter Herr Brändlein, hier die Antwort auf Ihre Fragen: zu 1. Es wird auf die Richtlinien für die Anwen…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Kategorisierung von Schutzgebieten [#302812]
Datum
21. März 2024 20:59
Status
Sehr geehrter Herr Brändlein, hier die Antwort auf Ihre Fragen: zu 1. Es wird auf die Richtlinien für die Anwendung der IUCN-Schutzgebietskategorien (https://www.europarc-deutschland.de/wp-content/uploads/2012/10/10-06-18_IUCN_final.pdf) verweisen. Diese nennt keine Hektarzahl; einzig die Kategorie II (Nationalpark) spricht ausdrücklich von „großräumig“. Die Besonderheiten der Kategorie sind den Richtlinien zu entnehmen. Insbesondere aus den Ausführungen im Unterkapitel „Zu prüfenden Fragen" (S. 19 d. Richtlinien) ist die Besonderheit der Kategorie ableitbar. Zur Teilfrage, weshalb es in Deutschland keine Gebiete der Kategorie Ia gibt, liegen uns keine Informationen vor. zu 2. Die Schutzgebietsverwaltung "Königsbrücker Heide" hat sich erfolgreich um die 2023 erfolgte Anerkennung als Kategorie Ib bemüht. Es ist vorstellbar, dass auch andere Gebiete diese Anerkennung anstreben, insbesondere die Gebiete, die bei NNL im Bereich Wildnis gelistet sind, da hier die Qualitätskriterien für großflächige Wildnisgebiete im Sinne des 2%-Ziels der NBS übertroffen werden: https://nationale-naturlandschaften.de/gebiete/kategorie/wildnisgebiete . Konkrete gebietsspezifische Informationen liegen uns nicht vor. zu 3. Das BfN führt keine Übersichten zu international oder wissenschaftlich anerkannten Institutionen für die Kategorisierung von Schutzgebieten, insbesondere von Waldschutzgebieten und kann deshalb keine weiteren Institutionen benennen. zu 4. Für "Geschützte Landschaftsbestandteile" gibt es keine IUCN-Kategorisierung oder andere internationale Standards. Mit freundlichen Grüßen