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Kaufvertrag Markthalle 9

Kaufvertrag der 2011 über die Immobilie "Markthalle 9" in der Eisenbahnstraße in Berlin-Kreuzberg geschlossen wurde, inklusive aller Anhänge und Auflagen die den Kauf begleiteten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    4. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kaufvertrag der …
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kaufvertrag Markthalle 9 [#80687]
Datum
2. April 2019 21:57
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kaufvertrag der 2011 über die Immobilie "Markthalle 9" in der Eisenbahnstraße in << Adresse entfernt >>-Kreuzberg geschlossen wurde, inklusive aller Anhänge und Auflagen die den Kauf begleiteten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahnstraß…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahnstraße, << Adresse entfernt >>-Krreuzberg
Datum
12. April 2019 14:13
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

VORE.O1018-07/19 Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 02.04.2019. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Herausgabe des „Kaufvertrag[es] der 2011 über die Immobilie ‚Markthalle 9‘ in der Eisenbahnstraße in << Adresse entfernt >>-Kreuzberg“ geschlossen wurde, mitsamt „aller Anhänge und Auflagen die den Kauf begleiteten“. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für solche Anträge zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag auf das VIG stützen, teile ich Ihnen mit, dass die BImA keine zuständige Stelle nach §§ 1, 2 Abs. 2 VIG ist. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist somit nicht eröffnet. Ich habe die zuständige Fachabteilung um die zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Informationen gebeten. Sobald mir diese vorliegen werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Wunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass bei einer stattgebenden Entscheidung über den Informationszugang Kosten gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) entstehen können. Der Informationszugang ist gebührenfrei, wenn es sich um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung (auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften) handelt. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Der Verwaltungsaufwand für einen etwaigen Informationszugang kann derzeit noch nicht ermittelt werden. Über eventuell entstehende Kosten werde ich Sie erneut informieren. Für die Bearbeitung des Antrages bitte ich zunächst um Mitteilung, ob Sie den Antrag als Privatperson oder in Vertretung der Antragsteller/in stellen. Sollten Sie den Antrag für die Antragsteller/in stellen, darf ich Sie vorab bitten, mir Ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Die BImA bescheidet Anträge nach dem IFG auf dem Postwege. Bitte teilen Sie mir hierfür Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahns…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahnstraße, Berlin-Krreuzberg [#80687]
Datum
13. April 2019 15:51
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe <Information-entfernt> vielen Dank für die Rückmeldung! Den Antrag stelle ich als Privatperson. Falls Kosten entstehen, würde ich gerne vorab informiert werden. Danke und liebe Grüße! Anfragenr: 80687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahns…
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Betreff
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahnstraße, Berlin-Krreuzberg [#80687]
Datum
5. Mai 2019 16:36
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kaufvertrag Markthalle 9“ vom 02.04.2019 (#80687) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich alsbald möglich über den Stand meiner Anfrage. Danke & mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 80687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Mai 2019 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahns…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahnstraße, Berlin-Krreuzberg [#80687]
Datum
6. Mai 2019 10:59
Status
VORE.O1018-07/19 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme auf Ihre nachfolgende E-Mail zurück. Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass ein Bescheid über Ihr Auskunftsersuchen am 26.04.2019 an die von Ihnen angegebene Postanschrift versandt wurde. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahns…
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Betreff
AW: Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 02.04.2019 – Informationsbegehren zur "Markthalle Neun", Eisenbahnstraße, Berlin-Krreuzberg [#80687]
Datum
6. Mai 2019 11:12
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die Rückmeldung. Bisher ist bei uns leider nichts eingetroffen. Ich werde mcih mal im Haus umhören. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 80687 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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