Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie und wann wird in Bayern der Kirchenaustritt auf digitalem Wege ermöglicht?
Da das Online-Zugangsgesetz (OZG) vorsieht, dass bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden und das bislang für den Kirchenaustritt nicht umgesetzt ist, bitte ich um Mitteilung, ob und in welcher Form an der Ermöglichung eines Kirchaustritts auf digitalem Weg gearbeitet wird.
Mein Interesse begründet sich auf mein Engagement für Geistes-, Glaubens- und Gewissensfreiheit des Individuums und religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates sowie die Entwicklung unserer digitalen Gesellschaft unter möglichst umfassendem Einsatz von freier Software und freiem Wissen unter anderem im Bund für Geistesfreiheit Augsburg und der Linux User Group Augsburg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Jovanovic
Anfragenr: 258567
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https://fragdenstaat.de/a/258567/
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Heidi Jovanovic
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Liebe Grüße!