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Klare Auftragsgestaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte bei der Senatskanzlei (https://fragdenstaat.de/a/212377) nach der inhaltlichen Auftragsbeschreibung für den Einsatz von Beraterinnen und Beratern der Firma "PD Partner der öffentlichen Hand" nachgefragt.

Mit EMail vom 16. März 2021 teilte man mir dort mit, dass weder die Stundenabrechnungen hierzu vorliegen - also eine detaillierte Aufschlüsselung, was innerhalb der abgerechneten Zeiten erfolgt ist - noch eine detaillierte Leistungsbeschreibung, wie dies eigentlich im Leistungsschein nach den Bestimmungen der vertraglichen Grundlagen erforderlich wäre.

Wie verhält sich dies mit den haushaltsrechtlichen Verstimmungen, wonach vertragliche Fragen klar und eindeutig abzugrenzen sind?
Wann wurde die Senatskanzlei im Bereich Digitalisierung geprüft und gibt es hierzu einen Prüfbericht?

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • Ein:e Follower:in
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Sehr Antragsteller/in ich hatte bei der Senatskanzlei (https://fragdenstaat.de/a/212377) nach der inhaltlichen Au…
An Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klare Auftragsgestaltung [#215861]
Datum
18. März 2021 09:19
An
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich hatte bei der Senatskanzlei (https://fragdenstaat.de/a/212377) nach der inhaltlichen Auftragsbeschreibung für den Einsatz von Beraterinnen und Beratern der Firma "PD Partner der öffentlichen Hand" nachgefragt. Mit EMail vom 16. März 2021 teilte man mir dort mit, dass weder die Stundenabrechnungen hierzu vorliegen - also eine detaillierte Aufschlüsselung, was innerhalb der abgerechneten Zeiten erfolgt ist - noch eine detaillierte Leistungsbeschreibung, wie dies eigentlich im Leistungsschein nach den Bestimmungen der vertraglichen Grundlagen erforderlich wäre. Wie verhält sich dies mit den haushaltsrechtlichen Verstimmungen, wonach vertragliche Fragen klar und eindeutig abzugrenzen sind? Wann wurde die Senatskanzlei im Bereich Digitalisierung geprüft und gibt es hierzu einen Prüfbericht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215861/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Klare Auftragsgestaltung“ vom 18.03.2021 (#2158…
An Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klare Auftragsgestaltung [#215861]
Datum
20. April 2021 07:38
An
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Klare Auftragsgestaltung“ vom 18.03.2021 (#215861) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215861/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Klare Auftragsgestaltung“ [#215861]
Datum
4. Juni 2021 05:58
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/215861/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Der Rechnungshof hat trotz meiner Nachfrage nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 215861.pdf Anfragenr: 215861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215861/
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Ihre Anfrage 215861 über Frag den Staat Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort des Rechnungs…
Von
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage 215861 über Frag den Staat
Datum
11. Juni 2021 08:07
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Antwortanschreiben_NAME_FragdenStaat_215816.docx
72,0 KB
image001.png
14,9 KB


Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage. Wir hoffen, dass wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnten und verbleiben mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage 215861 über Frag den Staat [#215861] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort.…
An Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage 215861 über Frag den Staat [#215861]
Datum
13. Juni 2021 12:47
An
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gem. § 5 Nr. 2 TransG fallen die Berichte des Rechnungshofes ausdrücklich nicht unter die Ausnahmeregelung, der der Rechnungshof in anderen Bereichen unterliegt. Diese wurden durch die Bürgerschaft ausdrücklich aus der Ausnahme heraus genommen und sind damit zugänglich zu machen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob hier wirklich alle Fragen abgedeckt sind. Ich frage deshalb einmal so: Wurde der Bereich der zuständigen Digitalisierungsbehörde in der Senatskanzlei zwischen deren Gründung und heute durch den Rechnungshof a) geprüft und liegen hierzu b) Berichte vor. Darüber hinaus darf ich auf den ersten Teil meiner Frage verweisen: "Wie verhält sich dies mit den haushaltsrechtlichen Verstimmungen, wonach vertragliche Fragen klar und eindeutig abzugrenzen sind?" Diese ist zwar nicht in Bezug auf das TransG zu sehen, aber auf das Petitionsrecht und die allgemeine Auskunftspflicht von Behörden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215861/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/1802/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 4.6.2021 ist bei uns e…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/1802/2021)
Datum
14. Juni 2021 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 4.6.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/1802/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über das Portal „Frag den Staat“ am 18.3.2021 an den Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg gewandt und dort unter Bezugnahme auf den Einsatz externer Berater durch die Senatskanzlei Auskunft beantragt, wie verhält sich dies mit den haushaltsrechtlichen Bestimmungen verhalte, wonach vertragliche Fragen klar und eindeutig abzugrenzen seien. Ferner wollten Sie wissen, wann die Senatskanzlei im Bereich Digitalisierung geprüft wurde und ob es hierzu einen Prüfbericht gebe. Trotz Erinnerung vom 20.4.2021 hätten Sie vom Rechnungshof keine Antwort erhalten. Ich habe mich an den Rechnungshof gewandt. Dort lag Ihre Anfrage offenbar nicht vor. Nachdem ich auf die Korrespondenz bei Frag den Staat verwiesen hatte, hat man mir nun mitgeteilt, dass man Ihnen darauf eine Antwort geschickt habe. Danach verfügt der Rechnungshof offenbar nicht über Informationen im Sinne Ihrer Anfrage, da die Senatskanzlei mit Blick auf diese Fragestellung nicht geprüft wurde. Von der Auskunftspflicht umfasst sind nur Informationen, die bei einer Behörde vorhanden sind. Informationen müssen nicht spezifisch für einen Informationszugangsantrag beschafft oder hergestellt werden. Die Beantwortung allgemeinen Fragen wie auch Ihrer Frage, wie es sich mit haushaltsrechtlichen Bestimmungen verhalte, ist daher nicht geschuldet und darf von der informationspflichtigen Stelle zu Recht verweigert werden. Ich bedaure, dass ich Ihnen insofern leider nicht weiterhelfen kann. Ihre Eingabe werde ich schließen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/1802/2021) [#215861] Sehr << Anrede >> vielen Dank für …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Informationsfreiheit (I3/1802/2021) [#215861]
Datum
15. Juni 2021 05:58
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort Der Rechnungshof hat ausweichend geantwortet, nämlich dass er die Prüfberichte quasi nur an die zuständigen Stellen herausgibt. Ich habe dem Rechnungshof bereits geantwortet. Bitte lesen Sie hier https://fragdenstaat.de/anfrage/klare-auftragsgestaltung Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215861/

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Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Ihre Anfrage 215861 über "Frag den Staat" vom 13. Juni 2021 Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich I…
Von
Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage 215861 über "Frag den Staat" vom 13. Juni 2021
Datum
28. Juni 2021 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Antwortanschreiben_NAME_FragdenStaat.docx
72,9 KB
image001.png
14,9 KB


Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Antwort des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage. Wir hoffen, dass wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnten und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.