Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Guten Tag,
bei einem Kahlschlag in der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue im Landkreis Gotha wurden u.a. unrechtmäßig Horstbäume des Rotmilans mit Genehmigung des zuständigen Forstamts Finsterbergen gefällt. Eine Beteilung der zuständige(n) Naturschutzbehörde(n) Gotha erfolgte nicht, obwohl die Rotmilanhorste im LINFOS System dokumentiert waren.
Es wurde Anzeige erstattet, denn nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestättenstätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützte Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Gemäß §20 Satz 1 Nr. 3 ThürNatG ist es zudem explizit verboten, Nistplätze von Rotmilanen durch Freistellen von Brutbäumen, Anlegen von Sichtschneisen oder andere Massnahmen, die den Charakter des unmittelbaren Hostbereichs in einem Umkreis von 100 Metern verändern, zu beeinträchtigen.
Der Vorfall liegt nun über ein Jahr zurück und ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Was hat die behördliche Aufklärung durch die Untere Naturschutzbehörde ergeben?
2. Zu welcher Erkenntnis ist die Oberer Naturschutzbehörde bei der fachlichen Aufsicht bei der Aufklärung der UNB gekommen?
3. Welche Folgen und Konsequenzen hatte die Anzeige bei der Polizei?
4. Welche Konsequenzen wurden seitens der Unteren Naturschutzbebörde getroffen, um ähnliche Rechtsverstöße zukünftig zu unterbinden
5. Welche Konsequenzen wurden seitens der Oberen Naturschutzbebörde getroffen, um ähnliche Rechtsverstöße zukünftig zu unterbinden?
6. Wurde mit der Wiederaufforstung der Fläche begonnen? Wenn nein, wann wird dies geschehen?
7. Welche Konsequenzen hat der Vorfall für das betreffende Forstamt Finsterbergen?
8. Welche Konsequenzen hat die Landesforstanstalt aus diesem Vorfall gezogen, insbesondere auch, um solche Verstöße künftig auszuschließen?
9. Wie sieht die angekündigte "Sensibilisierung der Forstämter" der Landesforstanstalt angesichts dieses Vorfalls konkret aus?
10. Sind Ausgleichsmaßnahmen geplant? Wenn ja, welche und wurden diese schon umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. Juni 2023
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4. Juli 2023
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- Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
- Datum
- 2. Juni 2023 11:06
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- Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
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- Datum
- 8. Juni 2023 13:49
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- Datum
- 13. Juni 2023 11:01
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- Datum
- 13. Juni 2023 13:48
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- Datum
- 13. Juni 2023 21:19
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- Datum
- 22. Juni 2023 16:09
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- Datum
- 6. Juli 2023 16:11
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- Datum
- 1. August 2023 21:41
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- Datum
- 2. August 2023 11:30
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- AW: WG: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
- Datum
- 2. August 2023 18:48
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