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Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

bei einem Kahlschlag in der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue im Landkreis Gotha wurden u.a. unrechtmäßig Horstbäume des Rotmilans mit Genehmigung des zuständigen Forstamts Finsterbergen gefällt. Eine Beteilung der zuständige(n) Naturschutzbehörde(n) Gotha erfolgte nicht, obwohl die Rotmilanhorste im LINFOS System dokumentiert waren.
Es wurde Anzeige erstattet, denn nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestättenstätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützte Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Gemäß §20 Satz 1 Nr. 3 ThürNatG ist es zudem explizit verboten, Nistplätze von Rotmilanen durch Freistellen von Brutbäumen, Anlegen von Sichtschneisen oder andere Massnahmen, die den Charakter des unmittelbaren Hostbereichs in einem Umkreis von 100 Metern verändern, zu beeinträchtigen.

Der Vorfall liegt nun über ein Jahr zurück und ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten:
1. Was hat die behördliche Aufklärung durch die Untere Naturschutzbehörde ergeben?
2. Zu welcher Erkenntnis ist die Oberer Naturschutzbehörde bei der fachlichen Aufsicht bei der Aufklärung der UNB gekommen?
3. Welche Folgen und Konsequenzen hatte die Anzeige bei der Polizei?
4. Welche Konsequenzen wurden seitens der Unteren Naturschutzbebörde getroffen, um ähnliche Rechtsverstöße zukünftig zu unterbinden
5. Welche Konsequenzen wurden seitens der Oberen Naturschutzbebörde getroffen, um ähnliche Rechtsverstöße zukünftig zu unterbinden?
6. Wurde mit der Wiederaufforstung der Fläche begonnen? Wenn nein, wann wird dies geschehen?
7. Welche Konsequenzen hat der Vorfall für das betreffende Forstamt Finsterbergen?
8. Welche Konsequenzen hat die Landesforstanstalt aus diesem Vorfall gezogen, insbesondere auch, um solche Verstöße künftig auszuschließen?
9. Wie sieht die angekündigte "Sensibilisierung der Forstämter" der Landesforstanstalt angesichts dieses Vorfalls konkret aus?
10. Sind Ausgleichsmaßnahmen geplant? Wenn ja, welche und wurden diese schon umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    4. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
2. Juni 2023 11:06
An
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bei einem Kahlschlag in der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue im Landkreis Gotha wurden u.a. unrechtmäßig Horstbäume des Rotmilans mit Genehmigung des zuständigen Forstamts Finsterbergen gefällt. Eine Beteilung der zuständige(n) Naturschutzbehörde(n) Gotha erfolgte nicht, obwohl die Rotmilanhorste im LINFOS System dokumentiert waren. << Antragsteller:in >> Es wurde Anzeige erstattet, denn nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestättenstätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützte Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Gemäß §20 Satz 1 Nr. 3 ThürNatG ist es zudem explizit verboten, Nistplätze von Rotmilanen durch Freistellen von Brutbäumen, Anlegen von Sichtschneisen oder andere Massnahmen, die den Charakter des unmittelbaren Hostbereichs in einem Umkreis von 100 Metern verändern, zu beeinträchtigen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Der Vorfall liegt nun über ein Jahr zurück und ich bitte Sie mir folgende Fragen zu beantworten:<< Antragsteller:in >> 1. Was hat die behördliche Aufklärung durch die Untere Naturschutzbehörde ergeben?<< Antragsteller:in >> 2. Zu welcher Erkenntnis ist die Oberer Naturschutzbehörde bei der fachlichen Aufsicht bei der Aufklärung der UNB gekommen?<< Antragsteller:in >> 3. Welche Folgen und Konsequenzen hatte die Anzeige bei der Polizei?<< Antragsteller:in >> 4. Welche Konsequenzen wurden seitens der Unteren Naturschutzbebörde getroffen, um ähnliche Rechtsverstöße zukünftig zu unterbinden<< Antragsteller:in >> 5. Welche Konsequenzen wurden seitens der Oberen Naturschutzbebörde getroffen, um ähnliche Rechtsverstöße zukünftig zu unterbinden?<< Antragsteller:in >> 6. Wurde mit der Wiederaufforstung der Fläche begonnen? Wenn nein, wann wird dies geschehen?<< Antragsteller:in >> 7. Welche Konsequenzen hat der Vorfall für das betreffende Forstamt Finsterbergen?<< Antragsteller:in >> 8. Welche Konsequenzen hat die Landesforstanstalt aus diesem Vorfall gezogen, insbesondere auch, um solche Verstöße künftig auszuschließen? << Antragsteller:in >> 9. Wie sieht die angekündigte "Sensibilisierung der Forstämter" der Landesforstanstalt angesichts dieses Vorfalls konkret aus?<< Antragsteller:in >> 10. Sind Ausgleichsmaßnahmen geplant? Wenn ja, welche und wurden diese schon umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280279/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen hiermit wunschgemäß den Eingang Ihrer Fragen. Wir bea…
Von
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Betreff
AW: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
8. Juni 2023 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen hiermit wunschgemäß den Eingang Ihrer Fragen. Wir beantworten Ihnen gern bis Ende nächster Woche die Fragen 1-5 sowie 10 per E-Mail. Die Fragen 6-9 liegen nicht in unsere Zuständigkeit, sondern der des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), an das wir die genannten Fragen bereits weitergegeben haben. Sie werden also von dort eine gesonderte Antwort erhalten. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach ThürUIG. Da dem TLUBN keine weiteren In…
Von
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Betreff
AW: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
13. Juni 2023 11:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach ThürUIG. Da dem TLUBN keine weiteren Informationen als die unten beschriebenen vorliegen, ergeht unsere Antwort kostenfrei. Zu 1. Die Untere Naturschutzbehörde hat das Verfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Zu 2. Die Obere Naturschutzbehörde hat die Verfahrensschritte mit der Unteren Naturschutzbehörde besprochen und hat zur Verfahrensweise Hinweise bzw. Empfehlungen gegeben. Zu 3. Siehe Antwort zu 1. Zu 4. Die Untere Naturschutzbehörde hat mit dem Forstamt Finsterbergen die einzuhaltende Verfahrensweise besprochen. Zu 5. Die Obere Naturschutzbehörde hat über diesen Vorgang im Rahmen der Fachaufsicht gegenüber den Unteren Naturschutzbehörden gehandelt und der Obersten Naturschutzbehörde entsprechende Sachstandberichte abgegeben. Zur Beantwortung der Fragen 6-9 sehen wir die Zuständigkeit beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft(TMIL), das deshalb in cc gesetzt wurde. Weiterführende Informationen enthält außerdem die Antwort der Landesregierung zur KA 7/7497 (siehe Anlage). Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort des TLUBN möchte ich um folgende Aspekte (Fragen 6 bis 9) erg…
Von
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Betreff
WG: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
13. Juni 2023 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Antwort des TLUBN möchte ich um folgende Aspekte (Fragen 6 bis 9) ergänzen: 6. Wurde mit der Wiederaufforstung der Fläche begonnen? Wenn nein, wann wird dies geschehen? Die Wiederaufforstung mit 3.000 Traubeneichen, 2.100 Spitzahorne, 2.200 Vogelkirschen und 50 autochthonen Schwarzpappeln sowie der Anlage eines Schutzzaunes wurde am 5. Dezember 2022 begonnen und am 9. Dezember 2022 abgeschlossen. 7. Welche Konsequenzen hat der Vorfall für das betreffende Forstamt Finsterbergen? Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gotha übergab im November 2022 gemäß § 41 Abs. 1 OWiG das Verfahren zunächst an die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung. Das Ermittlungsverfahren dauert dort noch an. Insofern ruht momentan die behördliche Aufklärung bzw. das Bußgeldverfahren beim Landratsamt Gotha. Über Sachverhalte, die mit den laufenden Ermittlungen im Zusammenhang stehen, kann erst nach Abschluss der Verfahren Auskunft erteilt werden. 8. Welche Konsequenzen hat die Landesforstanstalt aus diesem Vorfall gezogen, insbesondere auch, um solche Verstöße künftig auszuschließen? 9. Wie sieht die angekündigte "Sensibilisierung der Forstämter" der Landesforstanstalt angesichts dieses Vorfalls konkret aus? Zu 8. und 9.: Die Beachtung naturschutzrechtlicher Restriktionen ist regelmäßiges Thema in Fortbildungsveranstaltungen und Dienstberatungen bei der ThüringenForst-AöR. Mit Bezug auf den vorliegenden Fall wartet die ThüringenForst-AöR zunächst den Ausgang des laufenden Verfahrens ab, bevor über eine gesonderte Auswertung mit den Forstämtern entschieden wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Können Sie mir bitte mitteilen, warum die UNB …
An Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
13. Juni 2023 21:19
An
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldungen. Können Sie mir bitte mitteilen, warum die UNB erst nach ca. 1 Jahr nach Fällung der Horstbäume den Vorfall an die Staatsanwaltschaft übergeben hat? Ist es richtig, dass mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahren davon auszugehen ist, dass die Staatsanwaltschaft hier eine Straftat nicht ausschließen kann, denn sonst hätte sie den Vorgang an die UNB zurückgegeben? Können Sie mir bitte mitteilen, wann mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen sein wird? Für mich bleibt leider nicht nachvollziehbar, warum nicht auch vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Präventiv-Massnahmen bei der Landesforstanstalt ergriffen werden, damit es zu so einem Vorfall nicht wieder kommen kann und einfach nur abgewartet wird. Die angekündigten "Sensibilisierungsmassnahmen" in der Beantwortung der Kleinen Anfrage im Landtag erfolgen demnach also nicht!? Schade, das klingt so, als wenn die Landesforstanstalt die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen kann, dass es hier zu einer Straftat gekommen sein könnte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280279/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren weiteren Fragen bzgl. der Baumfällungen in Pferdingsleben erhalt…
Von
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Betreff
AW: WG: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
22. Juni 2023 16:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren weiteren Fragen bzgl. der Baumfällungen in Pferdingsleben erhalten Sie hier die Antwort des TLUBN: Können Sie mir bitte mitteilen, warum die UNB erst nach ca. 1 Jahr nach Fällung der Horstbäume den Vorfall an die Staatsanwaltschaft übergeben hat? Antwort: Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gotha (UNB) hat aufgrund einer Anzeige am 09.02.2022 Kenntnis von diesem Vorgang bekommen. Die umfassenden Ermittlungen seitens der Unteren Naturschutzbehörde haben bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft Mitte Oktober angedauert. Ist es richtig, dass mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahren davon auszugehen ist, dass die Staatsanwaltschaft hier eine Straftat nicht ausschließen kann, denn sonst hätte sie den Vorgang an die UNB zurückgegeben? Antwort: Die Abgabe der Sache an die Staatsanwaltschaft Mitte Oktober 2022 erfolgte wegen Anhaltspunkten für eine Straftat (§ 41 Abs. 1 OWiG). Können Sie mir bitte mitteilen, wann mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen sein wird? Antwort: Dazu liegen uns keine Informationen vor. Für mich bleibt leider nicht nachvollziehbar, warum nicht auch vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens Präventiv-Maßnahmen bei der Landesforstanstalt ergriffen werden, damit es zu so einem Vorfall nicht wieder kommen kann und einfach nur abgewartet wird. Die angekündigten "Sensibilisierungsmaßnahmen" in der Beantwortung der Kleinen Anfrage im Landtag erfolgen demnach also nicht!? Schade, das klingt so, als wenn die Landesforstanstalt die Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen kann, dass es hier zu einer Straftat gekommen sein könnte. Antwort: Diese Frage kann ausschließlich vom zuständigen Forstamt bzw. ThüringenForst AöR beantwortet werden, deshalb erneut das TMIL im cc. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Frage zu den Sensibilisierungsmaßnahm…
Von
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Betreff
WG: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
6. Juli 2023 16:11
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Frage zu den Sensibilisierungsmaßnahmen bei der Landesforstanstalt können wir Ihnen folgendes mitteilen: Die Berücksichtigung von Schutzbelangen ist untrennbarer Bestandteil einer nachhaltigen multifunktionalen Forstwirtschaft und damit wichtiger Teil der täglichen Arbeit der Forstämter sowohl bei der Staatswaldbewirtschaftung als auch bei der Beratung und Betreuung. Durch den gegenwärtig hohen Bedarf an Sanierungsarbeiten aufgrund von extremen Käfer- und Trockenheitsschäden, die auch viele naturschutzrelevante Waldflächen betreffen, werden die Forstämter im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen und Dienstberatungen besonders sensibilisiert und angehalten, einen guten fachlichen Austausch mit den zuständigen Naturschutzbehörden zu pflegen. Zudem werden Instrumente in die Vollzugsarbeit der Forstämter eingeführt, die diese Sensibilisierung technisch unterstützen. Hierzu gehört zum Beispiel, dass im Rahmen einer Kooperation das TLUBN der Landesforstanstalt inzwischen mit jährlicher Aktualisierung Fundpunkte gesetzlich geschützter Arten digital zur Verfügung stellt. Die Forstämter können damit im eigenen digitalen Kartenwerk der Landesforstanstalt diese Fundpunkte selbst einsehen, um artenschutzrelevante Aspekte direkt sachgerecht einschätzen und umsetzen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringe…
An Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
1. August 2023 21:41
An
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben“ vom 02.06.2023 (#280279) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile deutlich überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Insbesondere gibt es inzwischen Hinweise, dass Feldgehölze östlich von Friemar, wo auch Rot- und Schwarzmilan brüten, von der VG und dem Forst ins Visier genommen genommen wurden. Insofern ist hier Gefahr im Verzug und es sieht so aus, als wären aus dem Fall Pferdingsleben nicht die notwendigen Konsequenzen ergriffen worden. Auch sieht es so aus, als wenn es hier beimzuständigen Forst am notwendigen Verantwortungsbewusstsein mangelt. Bei der Beantwortung meiner Anfrage bitte ich auch darauf einzugehen, warum im digitalen Zeitalter die bereits digital vorliegenden artenschutzrechtlichen Einträge im LINFOS nicht instantan sondern nur jährlich mit dem Forst abgeglichen werden?! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Sehr << Antragsteller:in >> wir hatten Ihre Anfrage bereits am 6. Juli beantwortet. Bitte bestätigen …
Von
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Betreff
AW: WG: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
2. August 2023 11:30
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgkleineanfragenr-2923in2022andenth.eml
40,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> wir hatten Ihre Anfrage bereits am 6. Juli beantwortet. Bitte bestätigen Sie mir den Antworteingang. Ihre zusätzlichen Hinweise bzw. Fragen klären wir und melden uns zeitnah. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ihre Antwort vom 6. Juli habe ich erhalt…
An Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kleine Anfrage Nr. 2923 in 2022 an den Thüringer Landtag / Baumfällung von Rotmilan Horstbäumen in Pferdingsleben [#280279]
Datum
2. August 2023 18:48
An
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ihre Antwort vom 6. Juli habe ich erhalten. Über eine Beantwortung meiner Zusatzfragen würde ich mich sehr freuen. Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280279/

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