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Klimagutachten Rahmenplanung Diekmoor incl. Bewertung der BUKEA

Im Rahmen der Abschlusspräsentation zur Rahmenplanung Diekmoor (Öffentliches Abschlussforum (Teil 3)) vom 28.03.2023, stellte ich wiederholt auch aufgrund des im kurz vorab der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten „Ergebnisbericht zum Planungsstand Mai 2023“, insbesondere im Hinblick auf die auf S. 63 und S. 106 aufgeführte hohe Bedeutung des Bereiches Diekmoor und des Umfeldes als sensibles große Frischluft- und Entstehungsgebiet, die Frage nach einem die Rahmenplanung „vorab“ des avisierten weiteren Prozesses eines städtebaulichen Wettbewerbs begleitenden „Klimagutachtens“.

Im Ergebnisbericht wird lediglich unter Verweis auf die wenige Quellenangaben ( Bodenkühlleistungskarte Hamburg (2021 Geoportal) sowie Aktualisierte Stadtklimaanalyse Hamburg (BUKEA 2017)), auf den besonders „hohen Schutzstatus“ des Gesamtgebietes der Rahmenplanung sowie des für größere Bereiche Langenhorns wirksamen Kühlungseffekt des Umfeldes Diekmoor als Frischluftentstehungsgebiet Bezug genommen. Auf S. 103 (Klimaschutz und Klimaanpassung) wird angeführt, eine Rahmenplanung könnte nur grundlegende und allg. Vorgaben machen und es „zwingend erforderlich“ sei, diese „im weiteren Planungsprozess“ vertiefend zu betrachten.

Wie der Projektpräsentation des BA-Nord zur o.a. Veranstaltung auf der Projektseite des BA-Nord, https://www.hamburg.de/hamburg-nord/in-planung/14924998/diekmoor/, auf S. 28 (Nächste Schritte) zu entnehmen, ist die „Beauftragung eines Klimagutachtens dort nicht aufgeführt“.

Der S. 106 des Ergebnisberichtes ist zu entnehmen, dass ein Focus (erst) im anschließenden für 2024 vorgesehenen Wettbewerbsverfahren zu legen sei, i.V. mit u.a. dann rein bauphysikalischen Maßnahmen sowie Maßnahmen der Begrünung und Erhalt verbleibender Abstandflächen zwischen den Baukörpern etc., so das Zitat "übermäßige Überwärmung und Versiegelung“ vermieden wird und den lokalen und regionalen Luftfließrichtungen und Kaltluftbahnen Rechnung getragen wird".

So stellt sich die Frage, wie dies ohne bereits eines im Rahmen der Rahmenplanung erstellten Klimagutachtens qualifizieren Eingang in das avisierten Wettbewerbsverfahren finden kann. Dafür sind die Büros des Wettbewerbs keine ausreichend hierfür qualifizierten Gutachter.

Ggf. sind später aufgrund der Ergebnisse geeignet qualifizierter, auf das konkrete Plangebiet bezogener Klimasimulationen gemäß derzeit präferierter Planungsvariante erhebliche Planänderungen auch unter Vorsorgeaspekten zur Schaffung einer auskömmlichen Hamburger Klimaresilienz vorzunehmen oder gar, wie wir erwarten, eine Nichtbebauung des Diekmoors angezeigt; Steuergelder umsonst ausgegeben.

Meine o.a. Nachfrage zum Klimagutachten im Kontext meiner Ausführungen kann dem „LiveMitschnitt der Veranstaltung“, https://www.youtube.com/watch?v=Y6xwztrjZpE, vom 28.3.23, Zeit 1:58:00, entnommen werden.
Die Antwort des BA-Nord, Frau Ernsing, erfolgt ab ca. 2:05:00. Aus der Antwort zitiert:

"Es gibt ein Klimagutachten“,
das wird man anhand der Bebauungsvorschläge berücksichtigen, das ist das, dass man Gebäude dreht und die Kaltluft durchfließen kann..... Sie sagen, dass ist ein so wertvolles Gebiet, da sollte man am besten nichts bauen. Das ist aber genau in diesem Gebiet so, dass man genau nebenan das Raakmoor hat und das.. die Kaltluftzonen und "das Klimagutachten ist von der BUKEA so bewertet worden“, dass dort gebaut werden kann. Das ist so, die Bewertung die wir haben, dass „haben wir abgefragt“. Alles weitere geht einher mit den weiteren Planungen".

So bitte ich um Übersendung des konkret benannten Klimagutachtens, auch wenn dieses ggf. i.A. des BA-Nord und/oder des LIG beauftragt wurde.

Ich gehe gegenwärtig gemäß der benannten Stellungnahme davon aus, dass der BUKEA entsprechende (extra erstellte) Klimabewertungen für das Gebiet des Diekmoors vorliegen, um darauf aufbauend die benannte vom BA-Nord abgefragte Stellungnahme und Bewertung (Bebauung ist möglich, weitere Details zu Klima erst im Rahmen des Wettbewerbs auskömmlich) erstellen zu können.

Ich gehe zudem gegenwärtig davon aus, dass seitens der BUKEA im Zusammenhang mit dem sogenannten Abschluss der Rahmenplanung eine „abgeschlossene Bewertung Klima“ erstellt wurde und daher gemäß der Bestimmungen der Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetzes diverse Unterlagen hierzu vorliegen, die gemäß dieser Anfrage zum angefragten Klimagutachten ergänzend und umfänglich beigelegt werden können.

Um Übersendung des Klimagutachtens sowie aller hierzu der BUKEA vorliegenden Unterlagen und Bewertungen wird gebeten.
Danke und

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • Ein:e Follower:in
Matthias Kock (Bürgerinitiative Rettet-das-Diekmoor)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Matthias Kock (Bürgerinitiative Rettet-das-Diekmoor)
Betreff
Klimagutachten Rahmenplanung Diekmoor incl. Bewertung der BUKEA [#283768]
Datum
12. Juli 2023 16:07
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Im Rahmen der Abschlusspräsentation zur Rahmenplanung Diekmoor (Öffentliches Abschlussforum (Teil 3)) vom 28.03.2023, stellte ich wiederholt auch aufgrund des im kurz vorab der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten „Ergebnisbericht zum Planungsstand Mai 2023“, insbesondere im Hinblick auf die auf S. 63 und S. 106 aufgeführte hohe Bedeutung des Bereiches Diekmoor und des Umfeldes als sensibles große Frischluft- und Entstehungsgebiet, die Frage nach einem die Rahmenplanung „vorab“ des avisierten weiteren Prozesses eines städtebaulichen Wettbewerbs begleitenden „Klimagutachtens“. Im Ergebnisbericht wird lediglich unter Verweis auf die wenige Quellenangaben ( Bodenkühlleistungskarte Hamburg (2021 Geoportal) sowie Aktualisierte Stadtklimaanalyse Hamburg (BUKEA 2017)), auf den besonders „hohen Schutzstatus“ des Gesamtgebietes der Rahmenplanung sowie des für größere Bereiche Langenhorns wirksamen Kühlungseffekt des Umfeldes Diekmoor als Frischluftentstehungsgebiet Bezug genommen. Auf S. 103 (Klimaschutz und Klimaanpassung) wird angeführt, eine Rahmenplanung könnte nur grundlegende und allg. Vorgaben machen und es „zwingend erforderlich“ sei, diese „im weiteren Planungsprozess“ vertiefend zu betrachten. Wie der Projektpräsentation des BA-Nord zur o.a. Veranstaltung auf der Projektseite des BA-Nord, https://www.hamburg.de/hamburg-nord/in-planung/14924998/diekmoor/, auf S. 28 (Nächste Schritte) zu entnehmen, ist die „Beauftragung eines Klimagutachtens dort nicht aufgeführt“. Der S. 106 des Ergebnisberichtes ist zu entnehmen, dass ein Focus (erst) im anschließenden für 2024 vorgesehenen Wettbewerbsverfahren zu legen sei, i.V. mit u.a. dann rein bauphysikalischen Maßnahmen sowie Maßnahmen der Begrünung und Erhalt verbleibender Abstandflächen zwischen den Baukörpern etc., so das Zitat "übermäßige Überwärmung und Versiegelung“ vermieden wird und den lokalen und regionalen Luftfließrichtungen und Kaltluftbahnen Rechnung getragen wird". So stellt sich die Frage, wie dies ohne bereits eines im Rahmen der Rahmenplanung erstellten Klimagutachtens qualifizieren Eingang in das avisierten Wettbewerbsverfahren finden kann. Dafür sind die Büros des Wettbewerbs keine ausreichend hierfür qualifizierten Gutachter. Ggf. sind später aufgrund der Ergebnisse geeignet qualifizierter, auf das konkrete Plangebiet bezogener Klimasimulationen gemäß derzeit präferierter Planungsvariante erhebliche Planänderungen auch unter Vorsorgeaspekten zur Schaffung einer auskömmlichen Hamburger Klimaresilienz vorzunehmen oder gar, wie wir erwarten, eine Nichtbebauung des Diekmoors angezeigt; Steuergelder umsonst ausgegeben. Meine o.a. Nachfrage zum Klimagutachten im Kontext meiner Ausführungen kann dem „LiveMitschnitt der Veranstaltung“, https://www.youtube.com/watch?v=Y6xwztrjZpE, vom 28.3.23, Zeit 1:58:00, entnommen werden. Die Antwort des BA-Nord, Frau Ernsing, erfolgt ab ca. 2:05:00. Aus der Antwort zitiert: "Es gibt ein Klimagutachten“, das wird man anhand der Bebauungsvorschläge berücksichtigen, das ist das, dass man Gebäude dreht und die Kaltluft durchfließen kann..... Sie sagen, dass ist ein so wertvolles Gebiet, da sollte man am besten nichts bauen. Das ist aber genau in diesem Gebiet so, dass man genau nebenan das Raakmoor hat und das.. die Kaltluftzonen und "das Klimagutachten ist von der BUKEA so bewertet worden“, dass dort gebaut werden kann. Das ist so, die Bewertung die wir haben, dass „haben wir abgefragt“. Alles weitere geht einher mit den weiteren Planungen". So bitte ich um Übersendung des konkret benannten Klimagutachtens, auch wenn dieses ggf. i.A. des BA-Nord und/oder des LIG beauftragt wurde. Ich gehe gegenwärtig gemäß der benannten Stellungnahme davon aus, dass der BUKEA entsprechende (extra erstellte) Klimabewertungen für das Gebiet des Diekmoors vorliegen, um darauf aufbauend die benannte vom BA-Nord abgefragte Stellungnahme und Bewertung (Bebauung ist möglich, weitere Details zu Klima erst im Rahmen des Wettbewerbs auskömmlich) erstellen zu können. Ich gehe zudem gegenwärtig davon aus, dass seitens der BUKEA im Zusammenhang mit dem sogenannten Abschluss der Rahmenplanung eine „abgeschlossene Bewertung Klima“ erstellt wurde und daher gemäß der Bestimmungen der Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetzes diverse Unterlagen hierzu vorliegen, die gemäß dieser Anfrage zum angefragten Klimagutachten ergänzend und umfänglich beigelegt werden können. Um Übersendung des Klimagutachtens sowie aller hierzu der BUKEA vorliegenden Unterlagen und Bewertungen wird gebeten. Danke und
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Kock Anfragenr: 283768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283768/ Postanschrift Matthias Kock << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Kock (Bürgerinitiative Rettet-das-Diekmoor)
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
12. Juli 2023 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
AW: [EXTERN] Klimagutachten Rahmenplanung Diekmoor incl. Bewertung der BUKEA [#283768] Sehr geehrter Herr Kock, …
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN] Klimagutachten Rahmenplanung Diekmoor incl. Bewertung der BUKEA [#283768]
Datum
25. Juli 2023 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kock, auf Ihre Fragen antwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wie folgt: Die Zuständigkeit für die Planung „Diekmoor“ liegt im Bezirksamt Nord. Im Ergebnisbericht der abgeschlossenen Rahmenplanung zu „Diekmoor“ finden Sie unter angefügtem Link auf S. 106 im Kapitel 7 Hinweise zu Ihren Fragen und wie im weiteren Verlauf der Planungen des Bezirkes mit den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung verfahren werden soll (Bezirks-Homepage: https://www.hamburg.de/contentblob/17133862/031b604cc836520d68678e375a03d622/data/do-ergebnisbericht.pdf . Der Städtebauliche Wettbewerb wurde noch nicht gestartet. Die vertiefende Betrachtung unter Berücksichtigung des sich fortentwickelnden Planungsstandes ist vorgesehen. Für detaillierte Auskünfte zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an die Stadtplanung im Bezirksamt Nord. Die BUKEA hat die Stadtklimaanalysen für Hamburg mit den Berichten und allen Karten aus 2017 und auch 2012 unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.hamburg.de/stadtklimaanalyse . Die derzeit aktuelle Untersuchung aus 2017 wurde für die Gesamtstadt erarbeitet und wird oftmals durch weitere Analysen im Rahmen von Wettbewerben auf einer detaillierten und die geplante Bebauung zugeschnittenen Betrachtungsebene ergänzt. Für Diekmoor wurde seitens der BUKEA auf der Basis der Analyse aus 2017 eine beschreibende Zusammenfassung der Ergebnisse der gesamtstädtischen Stadtklimaanalyse angefertigt, die Ihnen anliegend als pdf zur Verfügung gestellt wird. Weitere Arbeiten wurden zur Stadtklimaanalyse für „Diekmoor“ seitens der BUKEA nicht angefertigt und sind nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kock (Bürgerinitiative Rettet-das-Diekmoor)
AW: [EXTERN] Klimagutachten Rahmenplanung Diekmoor incl. Bewertung der BUKEA [#283768] Sehr << Anrede >&…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Matthias Kock (Bürgerinitiative Rettet-das-Diekmoor)
Betreff
AW: [EXTERN] Klimagutachten Rahmenplanung Diekmoor incl. Bewertung der BUKEA [#283768]
Datum
22. August 2023 11:55
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 25.07.23. Sie führten an / Zitat: Für Diekmoor wurde seitens der BUKEA auf der Basis der Analyse aus 2017 eine beschreibende Zusammenfassung der Ergebnisse der gesamtstädtischen Stadtklimaanalyse angefertigt, die Ihnen anliegend als pdf zur Verfügung gestellt wird." Aus dem zur Verfügung gestellten pdf und Ihrem Anschreiben wird nicht deutlich, ob es sich bei dem Dokument lediglich um eine interne BUKEA Zusammenfassung handelt, es die einzige abgeschlossene umweltgutachterliche Bewertung der BUKEA im Gesamtzusammenhang der über ein Jahr dauernden Rahmenplanung des Bezirkes Nord war, oder (wie angefragt) hierzu weitere Unterlagen im Sinne des UIG und Transparenzgesetzes erstellt wurden. Zudem wird nicht deutlich, auf welchem Weg Ihre beschriebene Zusammenfassung letztendlich welchen Empfänger (Stadtplanung Nord und/oder beauftragtes externes Büro?) wann erreicht hat. D.h. Angabe Empfänger etc. fehlt. Um ergänzende Antworten / Stellungnahme gebeten. Die Federführung des Bezirkes zum weiteren Verfahren ist bekannt. Bitte teilen Sie mit, inwieweit dort im Sinne der Anfrage Bewertungen und oder anderweitige projektbezogenere Klimagutachten, ergänzend zu den von Ihnen aufgeführten das Gesamtgebiet Hamburgs umfassende Klimaanalysen, erstellt wurden. Wie in der Anfrage angeführt, wurde im Rahmen der Abschlusspräsentation des Bezirkes mitgeteilt, es gäbe eine Klimagutachten" und nicht lediglich eine in das Verfahren eingebrachte auf Altanalysen erstellte Zusammenfassung der BUKEA. Ergänzung Soweit bis zum heutigen Zeitpunkt dieser Nachricht im Rahmen der vom Bezirk Nord bereits erfolgten Vorbereitung des Wettbewerbsverfahren ergänzende Unterlagen zur Klimaanalyse und der Auswirkung einer möglichen Bebauung des Planungsareals Diekmoor im Sinne UIG und TRG seitens der BUKEA oder des Bezirkes Nord erstellt wurden, bitte ich diese ebenfalls Ihrer abschließenden Stellungnahme beizufügen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 283768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283768/
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
22. August 2023 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kock (Bürgerinitiative Rettet-das-Diekmoor)
AW: Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft [#283768]
Gut…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Matthias Kock (Bürgerinitiative Rettet-das-Diekmoor)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft [#283768]
Datum
5. September 2023 17:33
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ist unter Bezug auf meine Nachfrage vom 22.08.23 noch mit einer Antwort der BUKEA zu rechnen, oder sollte wg der Terminüberschreitung von mir hierzu ggf. eine gesonderte Anfrage an das Transparenzportal / BUKEA gestellt werden müssen.? Mit freundlichen Grüßen Matthias Kock
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
5. September 2023 17:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrter Herr Kock, wir betrachten im Sinne der Bürgerfreundlichkeit Ihre Mitteilung vom 22.8.23 als erneute…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
[EXTERN] AW: Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft [#283768] AW: ; Klimagutachten Rahmenplanung Diekmoor incl. Bewertung der BUKEA [#283768]
Datum
6. September 2023 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kock, wir betrachten im Sinne der Bürgerfreundlichkeit Ihre Mitteilung vom 22.8.23 als erneute Anfrage im Sinne des Hamburgischen Transparenzgesetz und werden innerhalb der gesetzlichen Frist antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Kock, das Ihnen mit unserer Antwort am 25.7.23 zur Verfügung gestellte Dokument ist die einzi…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Nachfrage zum Klimagutachten Rahmenplanung Diekmoor incl. Bewertung der BUKEA [#283768]
Datum
22. September 2023 13:55
Status
Sehr geehrter Herr Kock, das Ihnen mit unserer Antwort am 25.7.23 zur Verfügung gestellte Dokument ist die einzige gutachterliche Bewertung zum Thema Stadtklima im Bereich Diekmoor. Sie ist direkt per E-Mail an das Bezirksamt Nord, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gegangen. Des Weiteren hat die BUKEA im März 2022 im Rahmen eines Behördenworkshops Rahmenplan Diekmoor die anliegende Stellungnahme abgegeben (siehe Anlage). Der Workshop wurde von dem vom Bezirksamt beauftragten Planungsbüro durchgeführt. Die Stellungnahme wurde per E-Mail an dieses Büro am 15.03.22 versandt. Weitere fachliche Stellungnahmen oder gutachterliche Bewertungen der BUKEA wurden nicht abgegeben. Um Informationen zu Angelegenheiten des Bezirksamts zu erfragen, wenn Sie sich bitte dort hin. Mit freundlichen Grüßen