Klimagutachten Rahmenplanung Diekmoor incl. Bewertung der BUKEA
Im Rahmen der Abschlusspräsentation zur Rahmenplanung Diekmoor (Öffentliches Abschlussforum (Teil 3)) vom 28.03.2023, stellte ich wiederholt auch aufgrund des im kurz vorab der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten „Ergebnisbericht zum Planungsstand Mai 2023“, insbesondere im Hinblick auf die auf S. 63 und S. 106 aufgeführte hohe Bedeutung des Bereiches Diekmoor und des Umfeldes als sensibles große Frischluft- und Entstehungsgebiet, die Frage nach einem die Rahmenplanung „vorab“ des avisierten weiteren Prozesses eines städtebaulichen Wettbewerbs begleitenden „Klimagutachtens“.
Im Ergebnisbericht wird lediglich unter Verweis auf die wenige Quellenangaben ( Bodenkühlleistungskarte Hamburg (2021 Geoportal) sowie Aktualisierte Stadtklimaanalyse Hamburg (BUKEA 2017)), auf den besonders „hohen Schutzstatus“ des Gesamtgebietes der Rahmenplanung sowie des für größere Bereiche Langenhorns wirksamen Kühlungseffekt des Umfeldes Diekmoor als Frischluftentstehungsgebiet Bezug genommen. Auf S. 103 (Klimaschutz und Klimaanpassung) wird angeführt, eine Rahmenplanung könnte nur grundlegende und allg. Vorgaben machen und es „zwingend erforderlich“ sei, diese „im weiteren Planungsprozess“ vertiefend zu betrachten.
Wie der Projektpräsentation des BA-Nord zur o.a. Veranstaltung auf der Projektseite des BA-Nord, https://www.hamburg.de/hamburg-nord/in-planung/14924998/diekmoor/, auf S. 28 (Nächste Schritte) zu entnehmen, ist die „Beauftragung eines Klimagutachtens dort nicht aufgeführt“.
Der S. 106 des Ergebnisberichtes ist zu entnehmen, dass ein Focus (erst) im anschließenden für 2024 vorgesehenen Wettbewerbsverfahren zu legen sei, i.V. mit u.a. dann rein bauphysikalischen Maßnahmen sowie Maßnahmen der Begrünung und Erhalt verbleibender Abstandflächen zwischen den Baukörpern etc., so das Zitat "übermäßige Überwärmung und Versiegelung“ vermieden wird und den lokalen und regionalen Luftfließrichtungen und Kaltluftbahnen Rechnung getragen wird".
So stellt sich die Frage, wie dies ohne bereits eines im Rahmen der Rahmenplanung erstellten Klimagutachtens qualifizieren Eingang in das avisierten Wettbewerbsverfahren finden kann. Dafür sind die Büros des Wettbewerbs keine ausreichend hierfür qualifizierten Gutachter.
Ggf. sind später aufgrund der Ergebnisse geeignet qualifizierter, auf das konkrete Plangebiet bezogener Klimasimulationen gemäß derzeit präferierter Planungsvariante erhebliche Planänderungen auch unter Vorsorgeaspekten zur Schaffung einer auskömmlichen Hamburger Klimaresilienz vorzunehmen oder gar, wie wir erwarten, eine Nichtbebauung des Diekmoors angezeigt; Steuergelder umsonst ausgegeben.
Meine o.a. Nachfrage zum Klimagutachten im Kontext meiner Ausführungen kann dem „LiveMitschnitt der Veranstaltung“, https://www.youtube.com/watch?v=Y6xwztrjZpE, vom 28.3.23, Zeit 1:58:00, entnommen werden.
Die Antwort des BA-Nord, Frau Ernsing, erfolgt ab ca. 2:05:00. Aus der Antwort zitiert:
"Es gibt ein Klimagutachten“,
das wird man anhand der Bebauungsvorschläge berücksichtigen, das ist das, dass man Gebäude dreht und die Kaltluft durchfließen kann..... Sie sagen, dass ist ein so wertvolles Gebiet, da sollte man am besten nichts bauen. Das ist aber genau in diesem Gebiet so, dass man genau nebenan das Raakmoor hat und das.. die Kaltluftzonen und "das Klimagutachten ist von der BUKEA so bewertet worden“, dass dort gebaut werden kann. Das ist so, die Bewertung die wir haben, dass „haben wir abgefragt“. Alles weitere geht einher mit den weiteren Planungen".
So bitte ich um Übersendung des konkret benannten Klimagutachtens, auch wenn dieses ggf. i.A. des BA-Nord und/oder des LIG beauftragt wurde.
Ich gehe gegenwärtig gemäß der benannten Stellungnahme davon aus, dass der BUKEA entsprechende (extra erstellte) Klimabewertungen für das Gebiet des Diekmoors vorliegen, um darauf aufbauend die benannte vom BA-Nord abgefragte Stellungnahme und Bewertung (Bebauung ist möglich, weitere Details zu Klima erst im Rahmen des Wettbewerbs auskömmlich) erstellen zu können.
Ich gehe zudem gegenwärtig davon aus, dass seitens der BUKEA im Zusammenhang mit dem sogenannten Abschluss der Rahmenplanung eine „abgeschlossene Bewertung Klima“ erstellt wurde und daher gemäß der Bestimmungen der Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetzes diverse Unterlagen hierzu vorliegen, die gemäß dieser Anfrage zum angefragten Klimagutachten ergänzend und umfänglich beigelegt werden können.
Um Übersendung des Klimagutachtens sowie aller hierzu der BUKEA vorliegenden Unterlagen und Bewertungen wird gebeten.
Danke und
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Juli 2023
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15. August 2023
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