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Klimaschutz in Kommunen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG bzw. Bürgeranfrage

Guten Tag,

bitte beantworten sie mir folgende Fragen bei Beilegung geeigneter Dokumente:

1. Gibt es Leitfäden/Handlungsbücher/Handreichungen für Entscheidungsträger zu der Frage, wie eine Kommune/ ein Landkreis guten Klimaschutz leisten kann? Oder wie sie/ er klimaneutral werden könnte?

2. Wie kann man juristisch eine Zuständigkeit zur Verantwortung zum Klimaschutz für die Kommunen und Landkreise begründen?

3. Gibt es Vorzeigegemeinden oder -landkreise in diesem Zusammenhang?

Ich würde Sie bitten, Kontakt zum Landesamt für Umwelt Bayern aufzunehmen, falls dort weitreichendere Informationen vorliegen sollten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2022
  • Frist
    21. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG bzw. Bürgeranfrage Guten Tag, bitte beantworten sie mir folgende Fragen bei Beilegun…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimaschutz in Kommunen [#265825]
Datum
17. Dezember 2022 14:58
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG bzw. Bürgeranfrage Guten Tag, bitte beantworten sie mir folgende Fragen bei Beilegung geeigneter Dokumente: 1. Gibt es Leitfäden/Handlungsbücher/Handreichungen für Entscheidungsträger zu der Frage, wie eine Kommune/ ein Landkreis guten Klimaschutz leisten kann? Oder wie sie/ er klimaneutral werden könnte? 2. Wie kann man juristisch eine Zuständigkeit zur Verantwortung zum Klimaschutz für die Kommunen und Landkreise begründen? 3. Gibt es Vorzeigegemeinden oder -landkreise in diesem Zusammenhang? Ich würde Sie bitten, Kontakt zum Landesamt für Umwelt Bayern aufzunehmen, falls dort weitreichendere Informationen vorliegen sollten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265825/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt. Wir bestätigen Ihnen den E…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Klimaschutz in Kommunen [#265825]
Datum
21. Dezember 2022 15:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt. Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage und beabsichtigen diese schnellstmöglich zu beantworten. Eine konkrete Beantwortung kann wegen Abwesenheiten leider erst im Januar 2023 erfolgen. Auf unserer Homepage finden Sie bereits viele Informationen und unsere Publikationen zum kommunalen Klimaschutz. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/kommunaler-klimaschutz Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für diese erste Nachricht. Ich freue mich auf eine detailliertere Beantwortung meiner Frag…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klimaschutz in Kommunen [#265825]
Datum
10. Januar 2023 01:20
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für diese erste Nachricht. Ich freue mich auf eine detailliertere Beantwortung meiner Fragen im Verlauf dieses Monats. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265825/
Umweltbundesamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Januar 2023 01:20
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Umweltbundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne stellen wir Ihnen die gewünschten In…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Klimaschutz in Kommunen [#265825]
Datum
16. Januar 2023 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne stellen wir Ihnen die gewünschten Informationen bereit. 1. Gibt es Leitfäden/Handlungsbücher/Handreichungen für Entscheidungsträger zu der Frage, wie eine Kommune/ ein Landkreis guten Klimaschutz leisten kann? Oder wie sie/ er klimaneutral werden könnte? Zum Thema Treibhausgasneutralität bzw. Klimaschutz in Kommunen gibt es einige Informationen und Orientierungshilfen. Wie genau die einzelne Kommune treibhausgasneutral werden kann und welche Maßnahmen dafür umgesetzt werden müssen, bedarf immer einer Analyse der Situation vor Ort. Dafür eignen sich Klimaschutzkonzepte, wie sie beispielsweise durch die Nationale Klimaschutzinitiative<https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderkompass/klimaschutzpersonal-konzepte> gefördert werden. Folgende Publikation empfehlen wir Ihnen als Orientierung zur inhaltlichen Ausgestaltung von Konzepten bzw. als Leitlinien auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität: Für die Gesamtkommune: * Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (2018): Praxisleitfaden kommunaler Klimaschutz: https://leitfaden.kommunaler-klimaschutz.de/ (aktuell in Überarbeitung) * Umweltbundesamt (2021): Treibhausgasneutralität in Kommunen: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgasneutralitaet-in-kommunen * Umweltbundesamt (2022): Klimaschutzmanagement und Treibhausgasneutralität in Kommunen (Broschüre): https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutzmanagement-treibhausgasneutralitaet-in * Umweltbundesamt (2022): Kommunales Einflusspotenzial zur Treibhausgasminderung (ausführlicher Forschungsbericht zur genannten Broschüre): https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kommunales-einflusspotenzial-zur * Umweltbundesamt (2022): Klimaschutz-Monitoring in Kommunen: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-monitoring-in-kommunen * Umweltbundesamt (2022): Vortrag „Treibhausgasneutralität – Ambitionssteigerung im kommunalen Klimaschutz“: https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/video/Webinar_06_Treibhausgasfrei_2022-12-21%281%29.mp4 Für die Kommunalverwaltung: * Umweltbundesamt (2021): Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-weg-zur-treibhausgasneutralen-verwaltung * Ifeu (2022): Leitfaden Klimaneutrale Kommunalverwaltung Baden-Württemberg: https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Leitf%C3%A4den_und_Brosch%C3%BCren/Leitfaden_Klimaneutrale_Kommunalverwaltung_KEA-BW_ifeu_2022.pdf Darüber hinaus können wir die Beratungsangebote und Veranstaltungen des Service- und Kompetenzzentrum kommunaler Klimaschutz (SK:KK) empfehlen: https://www.klimaschutz.de/de/beratung bzw. https://www.klimaschutz.de/de/service/veranstaltungen Zusätzlich haben die Klimaschutz- und Energieagenturen der Bundesländer Unterstützungs- und Informationsangebote für ihre Kommunen. Als sehr aktiv sind uns die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen<https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/> sowie die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg<https://www.kea-bw.de/> bekannt. 2. Wie kann man juristisch eine Zuständigkeit zur Verantwortung zum Klimaschutz für die Kommunen und Landkreise begründen? Wir können Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung ermöglichen. Grundsätzlich ist Klimaschutz für Kommunen in Deutschland eine freiwillige Aufgabe. Ausnahmen bestehen dort, wo Bundesländer ihre Kommunen zu spezifischen Teilaufgaben im Klimaschutz verpflichtet haben. Laut Grundgesetz dürfen aktuell nur die Bundesländer den Kommunen neue Aufgaben auferlegen, der Bund kann dies nicht. Ein prominentes Beispiel dafür ist die kommunale Wärmeplanung, welche mittlerweile in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen für Kommunen verpflichtet wurde. Eine Übersicht über Verpflichtungen im kommunalen Klimaschutz finden Sie in unserem Forschungsbericht Kommunales Einflusspotenzial zur Treibhausgasminderung<https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_48-2022_kommunales_einflusspotenzial_zur_treibhausgasminderung.pdf> auf S. 69 ff. sowie im Anhang S. 333 ff. Das Bundesklimaschutzgesetz hat in §13 ein Berücksichtigungsgebot vorgesehen, wonach die Bundesländer und die Kommunen die Inhalte des Bundesklimaschutzgesetzes berücksichtigen sollen. 3. Gibt es Vorzeigegemeinden oder -landkreise in diesem Zusammenhang? Es gibt einige Kommunen, die sehr aktiv sind im Klimaschutz bzw. sich sehr ambitionierte Ziele setzen. Einen interessanten Überblick über ambitionierte Kommunen in bestimmten Themenfeldern können Klimaschutzwettbewerbe liefern. Beispielsweise können Sie die ausgezeichneten Kommunen des Bundeswettbewerbes „Klimaaktive Kommune“ auf der Homepage der Nationalen Klimaschutzinitiative einsehen: https://www.klimaschutz.de/de/wettbewerb2022 und https://www.klimaschutz.de/de/service/wettbewerbe/wettbewerb-klimaaktive-kommune-2009-2021. Auch einige Bundesländer haben Klimaschutzwettbewerbe für Kommunen ausgerufen. Dort finden Sie sicherlich ebenfalls Vorzeigekommunen und -projekte. Aktuell setzen sich viele Kommunen das Ziel vor 2045 (Bundesziel) treibhausgasneutral zu werden. Dies ist als sehr ambitionierte Zielstellung zu sehen. Dabei sollte im Detail auf die Vorgehensweisen und die tatsächliche Umsetzung des Ziels geachtet werden. Es bestehen große Unterschiede in der Herangehensweise, beispielsweise wollen einige Kommunen Kompensationen nutzen, um treibhausgasneutral zu werden. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist dies allerdings kein Bestandteil einer nachhaltigen Klimaschutzpolitik (vgl. Umweltbundesamt (2021): Treibhausgasneutralität in Kommunen<https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgasneutralitaet-in-kommunen>). Zu diesem Themenfeld haben wir eine Masterarbeit betreut. In der zugehörigen Publikation<https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kommunale-konzepte-zur-erreichung-der> gibt es u. a. eine Liste von Kommunen, die sich zum Untersuchungszeitraum das Treibhausgasneutralitätsziel gesetzt haben, sowie eine Untersuchung von sechs Fallkommunen. Als ambitionierte Beispielkommune auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität könnte die Stadt Konstanz und ihre Klimaschutzstrategie<https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzstrategie> interessant sein. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort. Sie hilft mir sehr weiter. Blei…
An Umweltbundesamt Details
Von
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Betreff
AW: Klimaschutz in Kommunen [#265825]
Datum
16. Januar 2023 22:45
An
Umweltbundesamt
Status
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Sehr << Anrede >> vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort. Sie hilft mir sehr weiter. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265825/