Sehr geehrter Herr Semsrott,
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Gerne senden wir Ihnen hiermit die von Ihnen verlangten Informationen zu:
• Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft:
Der aktuelle Klimaplan der Freien und Hansestadt Hamburg ist im Netz unter
https://www.hamburg.de/klimaplan/ abrufbar. Das komplette Drucksachendokument finden Sie unter
https://www.hamburg.de/contentblob/13...
• Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
Der Hamburger Klimaplan betrachtet Klimaschutz und Klimaanpassung gemeinsam. Der aktuell gültige Maßnahmenplan zur Anpassung Hamburgs an die Folgen des Klimawandels ist im Transformationspfad Klimaanpassung in der Ersten Fortschreibung des Klimaplans enthalten, siehe
https://www.hamburg.de/klimaplan/1325....
• Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft:
Die Starkregengefahrenkarte für Hamburg ist unter
https://t1p.de/starkregen-hh abrufbar.
• Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist:
Für die Umsetzung der Maßnahmen im Transformationspfad Klimaanpassung stehen im Rahmen des Klimaplans für das Haushaltsjahr 2022 konsumtive Mittel in Höhe von EUR 4.485.000,- und investive Mittel in Höhe von EUR 9.437.000,- zur Verfügung.
• Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte:
Die Koalitionsvereinbarung zwischen den Senat tragenden Parteien sieht den Start eines aus Entwässerungsgebühren finanzierten Entsiegelungsprogramms vor. Die Planungen wurden aufgenommen – sie sind jedoch aufgrund der Komplexität des Themas nicht abgeschlossen. Dies betrifft auch die Zeitplanung. Siehe auch Antwort zur Schriftlichen Kleinen Anfrage Dr. 22/5277 (
https://www.buergerschaft-hh.de/parld...).
Angaben, wie viele Bäume in den kommenden Jahren (zeitlich unbestimmt) im Stadtstaat Hamburg von städtischen Dienststellen gepflanzt werden bzw. deren Pflanzung veranlasst wird, sind nicht möglich. Die Pflanzung von Bäumen richtet sich nach fachlichen Kriterien, die - differenziert nach der jeweiligen Flächennutzung (z.B. Waldbäume in Wäldern, Parkbäume in Grün- und Erholungsanlagen oder Straßenbäume) - sehr unterschiedlich und zeitlich nicht oder nur sehr bedingt prognostizierbar sind. So hängt z.B. die Anzahl der Pflanzungen von Parkbäumen von der Schaffung und Gestaltung neuer Parkanlagen oder dem Bedarf an nachzupflanzenden Bäumen aufgrund von krankheits- oder altersbedingten Abgängen in bestehenden Parkanlagen ab. Die Anzahl an Straßenbaumpflanzungen in den kommenden Jahren richtet sich nach den anstehenden Straßenverkehrsplanungen und können im Vorwege nicht angegeben werden. Gleichwohl wird bei den Straßenbäumen eine überjährig ausgeglichene Bilanz von Fällungen und Pflanzungen angestrebt. Die Hamburgische Bürgerschaft ist sich des besonderes Stellenwertes der Bäume für die Lebensqualität der Menschen, für die Stadtnatur und den Klimaschutz bewusst und hat daher den Senat beauftragt, ein Hamburgisches Baumkonzept zu entwickeln, um den Baumbestand weiter zu erhalten, zu schützen und – wenn möglich – sogar zu erhöhen, siehe Drs. 22/4411. Das Konzept ist zzt. in der Erarbeitung.
Rückhaltebecken werden in der Regel im Rahmen von Bauplanungsvorhaben im Zuge der Erstellung von Entwässerungskonzepten anlassbezogen und bedarfsgerecht geplant. Eine übergeordnete Planungsliste für die Schaffung von Rückhaltebecken ist nicht zielführend und wird daher nicht erstellt.
Diese Antwort ergeht kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen