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Klimawandel

Bitte übersenden Sie mir die aktuellen Studien und Quellen, die die weltweite Veränderung des Klimas beweisen. In den Medien gibt es dazu auch auf Nachfrage keine Informationen. Bitte senden Sie mir nur die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, in denen auch mögliche Interessenkonflikten der Verfasser mit erwähnt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersenden Sie mir die aktuelle…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimawandel [#269675]
Datum
7. Februar 2023 17:18
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir die aktuellen Studien und Quellen, die die weltweite Veränderung des Klimas beweisen. In den Medien gibt es dazu auch auf Nachfrage keine Informationen. Bitte senden Sie mir nur die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, in denen auch mögliche Interessenkonflikten der Verfasser mit erwähnt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269675/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.02.2023, an das Bundesministerium für…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage an das BMUV - Klimawandel [#269675]
Datum
15. Februar 2023 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.02.2023, an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Sie baten um folgende Auskunft: „Bitte übersenden Sie mir die aktuellen Studien und Quellen, die die weltweite Veränderung des Klimas beweisen. In den Medien gibt es dazu auch auf Nachfrage keine Informationen. Bitte senden Sie mir nur die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, in denen auch mögliche Interessenkonflikten der Verfasser mit erwähnt werden.“ Leider sind die von Ihnen gewünschten Informationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) nicht (mehr) vorhanden. Die Zuständigkeit für Klimaschutz ist, soweit Ihr Antragsgegenstand betroffen ist, mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) / Auswärtige Amt (AA) übergegangen, sodass in Folge der anschließenden Umorganisation nunmehr auch die entsprechenden Arbeitseinheiten und Aktenbestände nicht länger solche des BMUV sind. Insoweit möchten wir darauf hinweisen, dass möglicherweise - das BMWK ( <<E-Mail-Adresse>> ) - das AA (Antrag möglich unter dem Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/informationsfreiheitsgesetz-open-government-partnership/kontakt-node ) über die begehrten Informationen verfügen. Wir stellen Ihnen anheim, den Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen bzw. amtlichen Informationen dort erneut zu stellen. Sollten wir nichts mehr von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Falls Sie aber Zweifel an unseren Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, sind wir gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen