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Klimawandel

Im Zuge des fortschreitenden 'Klimawandels' bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche Flächen wurden 2021 und 2022 für sog. erneuerbare Energien versiegelt und/oder gerodet ?
- Wie viele Bäume hat NRW 2021 und 2022 gepflanzt ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimawandel [#286725]
Datum
23. August 2023 13:55
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Zuge des fortschreitenden 'Klimawandels' bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: - Welche Flächen wurden 2021 und 2022 für sog. erneuerbare Energien versiegelt und/oder gerodet ? - Wie viele Bäume hat NRW 2021 und 2022 gepflanzt ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286725/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 23.08.2023 ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Sie e…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Klimawandel [#286725]
Datum
24. August 2023 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 23.08.2023 ist bei uns eingegangen und wird geprüft. Sie erhalten von uns Rückmeldung, sobald das Ergebnis dieser Prüfung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage zur Informationsübermittlung vom 23.08.2023 übersende ic…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Klimawandel [#286725]
Datum
6. September 2023 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage zur Informationsübermittlung vom 23.08.2023 übersende ich anliegenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde uns zur Beantwortung weitergeleitet. Gerne möchte ich …
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Klimawandel [#286725] UIG-Anfrage
Datum
24. Oktober 2023 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
36,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde uns zur Beantwortung weitergeleitet. Gerne möchte ich Ihre Fragen beantworten, sofern dies auf Grundlage der vorliegenden Daten möglich ist. Das Land NRW unterstützt private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer beim Umbau von Wäldern, um Sie auf die Klimaveränderungen im Rahmen des Klimawandels vorzubereiten. Daneben wird die Wiederaufforstungen von Schadflächen, die durch Dürren, Stürme und Borkenkäferbefall entstanden sind, gefördert. Die Forstpflanzen werden dabei von den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern selbst oder durch Unternehmer in deren Auftrag gepflanzt. Das Land unterstützt sie dabei durch eine anteilige Übernahme der entstehenden Kosten in Form von festgesetzten Pauschalbeträgen. Im Rahmen dieser geförderten Pflanzmaßnahmen wurden in 2021 und 2022 Flächen von rund 1.500 Hektar bepflanzt. Genaue Aussagen über die Anzahl an Pflanzen sind dabei nicht möglich. Die Anzahl der gepflanzten Bäume variiert sehr stark je nach verwendeter Baumart und der Situation vor Ort. Pro Hektar werden zwischen 1.500 und 5.000 Forstpflanzen gepflanzt. Private und kommunale Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bewirtschaften ihre Waldflächen in eigener Verantwortung. Über den Umfang an Pflanzmaßnahmen auf diese Flächen, die ohne eine Förderung des Landes NRW umgesetzt werden, können daher keine Aussagen getroffen werden In den Wäldern Nordrhein-Westfalens wurden im Jahr 2021 4,1 ha und im Jahr 2022 5,5 ha Waldfläche für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen dauerhaft umgewandelt. Davon wurden im Jahr 2021 0,9 ha als Fundamentflächen für die Masten der Windenergieanlagen vollversiegelt und 3,2 ha als Schotterflächen für Kranstellflächen und Montageflächen teilversiegelt. Im Jahr 2022 wurden 1,2 ha als Fundamentfläche für die Masten der Windenergieanlagen vollversiegelt und 4,3 ha als Schotterfläche für die Kranstellfläche und Montageflächen teilversiegelt. Eine umfangreiche Datensammlung zum Stand der Energiewende in NRW finden Sie im Energieatlas NRW. Die Daten wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in der Regel aus externen Datenquellen (beispielsweise IT.NRW, LAK Energiebilanzen, KfBA, BMWI u.a.) mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und zusammengestellt. https://www.energieatlas.nrw.de/site/werkzeuge/energiestatistik Mit freundlichen Grüßen

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Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> A…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Klimawandel [#286725] UIG-Anfrage [#286725]
Datum
25. Oktober 2023 19:23
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286725/