Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten

- sämtliche Kommunikation mit Baumeister Rechtsanwälte zu dem/der Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten, inklusive der Kommunikation zur der "Vorleistung" der Rechtsanwälte

Das Gutachten war in einer Kleinen Anfrage (Drucksache: 17/5449) bereits Gegestand. Es wurde aufgeführt als:
Kurzbezeichnung: Beratung Hambacher Forst einschl. Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
Gegenstand: Rechtsgutachten zum Antrag der RWE AG vom 02.07.2018 auf behördliches Einschreiten

Und die Auftragsvergabe wurde bereits im Landtag diskutiert:

Landtag NRW, 62. Plenarsitzung vom 10.07.2019, 6 Fragestunde (Drucksache 17/6822)

__ANFANG__

Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Reul, ich hätte noch eine Frage an Sie, und zwar, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wurde das Gutachten des Innenministeriums am 10. August 2018 in Auftrag gegeben. Das verwundert mich etwas, da in einer kleinen Anfrage, der kleinen Anfrage 2120 die Landesregierung antwortet, nein, Entschuldigung, ich habe mich vertan, in der kleinen Anfrage 2566, da antwortet die Landesregierung auf unsere kleine Anfrage, dass man im Zeitraum vom 11.7. bis zum 24.8. Einzelvermerke bekommen hätte, der 11.7. liegt bekanntermaßen vor dem 10.8., also bevor der Auftrag sozusagen ausgegeben wurde, und deshalb meine Frage, wie das zusammen geht und wann hier welcher Auftrag erteilt wurde.

Herbert Reul, Minister des Innern: Was ich gesagt habe zur Auftragsvergabe, steht, muss ich ja nicht wiederholen. Trotzdem haben Sie recht mit dem Hinweis auf eine Zeitdifferenz; das hat was damit zu tun, dass die Anwaltskanzlei in Vorleistung, aus eigenen Stücken in Vorleistung getreten ist. Wir hatten da einen wahnsinnigen Zeitdruck, das wissen Sie, der aus unterschiedlichen Gründen entstanden ist, und ich bin dankbar, dass das so funktioniert hat. [Zwischenruf: das ist nicht zulässig.] Übrigens, damit Sie … Sie können jetzt auch noch einige Gutachter damit befassen, aber wir haben das geprüft, das ist rechtlich zulässig, sonst hätten wir das nicht gemacht.

__ENDE__

Ich weiße Sie freundliche darauf hin, dass ich Sie auf Untätitkeit verklagen werden, sollten Sie mir nicht innerhalb von drei Monaten antworten. Siehe dazu: https://fragdenstaat.de/blog/2019/08/13/anfrage-ignoriert-warum-verheimlicht-das-bauministerium-nrw-die-zwei-rechtsgutachten-zur-raumung-des-hambacher-forst/

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten [#163868]
Datum
14. August 2019 17:23
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Kommunikation mit Baumeister Rechtsanwälte zu dem/der Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten, inklusive der Kommunikation zur der "Vorleistung" der Rechtsanwälte Das Gutachten war in einer Kleinen Anfrage (Drucksache: 17/5449) bereits Gegestand. Es wurde aufgeführt als: Kurzbezeichnung: Beratung Hambacher Forst einschl. Vertretung vor den Verwaltungsgerichten Gegenstand: Rechtsgutachten zum Antrag der RWE AG vom 02.07.2018 auf behördliches Einschreiten Und die Auftragsvergabe wurde bereits im Landtag diskutiert: Landtag NRW, 62. Plenarsitzung vom 10.07.2019, 6 Fragestunde (Drucksache 17/6822) __ANFANG__ Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Reul, ich hätte noch eine Frage an Sie, und zwar, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wurde das Gutachten des Innenministeriums am 10. August 2018 in Auftrag gegeben. Das verwundert mich etwas, da in einer kleinen Anfrage, der kleinen Anfrage 2120 die Landesregierung antwortet, nein, Entschuldigung, ich habe mich vertan, in der kleinen Anfrage 2566, da antwortet die Landesregierung auf unsere kleine Anfrage, dass man im Zeitraum vom 11.7. bis zum 24.8. Einzelvermerke bekommen hätte, der 11.7. liegt bekanntermaßen vor dem 10.8., also bevor der Auftrag sozusagen ausgegeben wurde, und deshalb meine Frage, wie das zusammen geht und wann hier welcher Auftrag erteilt wurde. Herbert Reul, Minister des Innern: Was ich gesagt habe zur Auftragsvergabe, steht, muss ich ja nicht wiederholen. Trotzdem haben Sie recht mit dem Hinweis auf eine Zeitdifferenz; das hat was damit zu tun, dass die Anwaltskanzlei in Vorleistung, aus eigenen Stücken in Vorleistung getreten ist. Wir hatten da einen wahnsinnigen Zeitdruck, das wissen Sie, der aus unterschiedlichen Gründen entstanden ist, und ich bin dankbar, dass das so funktioniert hat. [Zwischenruf: das ist nicht zulässig.] Übrigens, damit Sie … Sie können jetzt auch noch einige Gutachter damit befassen, aber wir haben das geprüft, das ist rechtlich zulässig, sonst hätten wir das nicht gemacht. __ENDE__ Ich weiße Sie freundliche darauf hin, dass ich Sie auf Untätitkeit verklagen werden, sollten Sie mir nicht innerhalb von drei Monaten antworten. Siehe dazu: https://fragdenstaat.de/blog/2019/08/13/anfrage-ignoriert-warum-verheimlicht-das-bauministerium-nrw-die-zwei-rechtsgutachten-zur-raumung-des-hambacher-forst/ Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
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Betreff
AW: Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten [#163868]
Datum
3. Oktober 2019 17:15
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Johannes Filter
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Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten [#163868]
Datum
27. November 2019 20:29
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Von
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Betreff
AW: Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten [#163868]
Datum
28. Januar 2020 14:46
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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