Kommunikation Baumeister Rechtsanwälte zu Rechtsgutachten zu RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten
- sämtliche Kommunikation mit Baumeister Rechtsanwälte zu dem/der Rechtsgutachten mit RWE-Räumungsantrag/Räumungsgutachten, inklusive der Kommunikation zur der "Vorleistung" der Rechtsanwälte
Das Gutachten war in einer Kleinen Anfrage (Drucksache: 17/5449) bereits Gegestand. Es wurde aufgeführt als:
Kurzbezeichnung: Beratung Hambacher Forst einschl. Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
Gegenstand: Rechtsgutachten zum Antrag der RWE AG vom 02.07.2018 auf behördliches Einschreiten
Und die Auftragsvergabe wurde bereits im Landtag diskutiert:
Landtag NRW, 62. Plenarsitzung vom 10.07.2019, 6 Fragestunde (Drucksache 17/6822)
__ANFANG__
Verena Schäffer (GRÜNE): Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Reul, ich hätte noch eine Frage an Sie, und zwar, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wurde das Gutachten des Innenministeriums am 10. August 2018 in Auftrag gegeben. Das verwundert mich etwas, da in einer kleinen Anfrage, der kleinen Anfrage 2120 die Landesregierung antwortet, nein, Entschuldigung, ich habe mich vertan, in der kleinen Anfrage 2566, da antwortet die Landesregierung auf unsere kleine Anfrage, dass man im Zeitraum vom 11.7. bis zum 24.8. Einzelvermerke bekommen hätte, der 11.7. liegt bekanntermaßen vor dem 10.8., also bevor der Auftrag sozusagen ausgegeben wurde, und deshalb meine Frage, wie das zusammen geht und wann hier welcher Auftrag erteilt wurde.
Herbert Reul, Minister des Innern: Was ich gesagt habe zur Auftragsvergabe, steht, muss ich ja nicht wiederholen. Trotzdem haben Sie recht mit dem Hinweis auf eine Zeitdifferenz; das hat was damit zu tun, dass die Anwaltskanzlei in Vorleistung, aus eigenen Stücken in Vorleistung getreten ist. Wir hatten da einen wahnsinnigen Zeitdruck, das wissen Sie, der aus unterschiedlichen Gründen entstanden ist, und ich bin dankbar, dass das so funktioniert hat. [Zwischenruf: das ist nicht zulässig.] Übrigens, damit Sie … Sie können jetzt auch noch einige Gutachter damit befassen, aber wir haben das geprüft, das ist rechtlich zulässig, sonst hätten wir das nicht gemacht.
__ENDE__
Ich weiße Sie freundliche darauf hin, dass ich Sie auf Untätitkeit verklagen werden, sollten Sie mir nicht innerhalb von drei Monaten antworten. Siehe dazu: https://fragdenstaat.de/blog/2019/08/13/anfrage-ignoriert-warum-verheimlicht-das-bauministerium-nrw-die-zwei-rechtsgutachten-zur-raumung-des-hambacher-forst/
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. August 2019
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17. September 2019
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