UntätigkeitsklageBauministerium NRW hält Rechtsgutachten zum Hambacher Forst geheim (Update)

Im September 2018 wurde der Hambacher Forst geräumt, offiziell wegen mangelndem Brandschutz. Kurz davor bestellten Innen- und Bauministerium NRW zwei Rechtsgutachten für rund 60.000 Euro. Eine Anfrage auf Herausgabe der Dokumente ignoriert das Ministerium seit Monaten – und wird dafür jetzt verklagt.

-
Demonstration gegen die Räumung des Hambacher Forsts im Oktober 2018 –

Update, 26.8.: Die Klage war erfolgreich!

Vor einem Jahr fand in Nordrhein-Westfalen der größte Polizeieinsatz in der Geschichte des Landes statt: Die gescheiterte Räumung des Hambacher Forsts an der gleichnamigen Kohlemine bei Köln.

Drei Wochen lang arbeiteten über 30.000 Polizist*innen daran, fast einhundert Baumhäuser, Plattformen und Hängematten und hunderte Aktivist*innen aus dem seit Jahren besetzten Waldstück  zu entfernen. Klimaschützer*innen sind sich einig, dass die Landesregierung dem Kohlekonzern RWE den Weg freiräumen wollte, damit dieser für die Erweiterung des Tagebaus den Wald roden konnte. Die Rodung wurde schließlich vom höchsten Gericht Nordrhein-Westfalens gestoppt, was über 50.0000 Menschen mit einer Demonstration und der Wiederbesetzung des Waldes feierten. Seitdem ist der Wald immer noch besetzt, RWE kündigte eine entsprechende Reduzierung der Kohleförderung an und nach über einem halben Jahr Schulstreiks durch die FridayForFuture-Bewegung sind Klimagerechtigkeit und Kohleausstieg in aller Munde.

Vier Monate Schweigen

Dennoch wirft der Räumungseinsatz viele Fragen auf. Am 02. Juli 2018 stellte RWE Anträge auf eine Räumung bei der Gemeinde Merzenich. Diese lehnte jedoch ab – eine Rechtsgrundlage sei nicht gegeben. Den Wald nicht zu räumen, schien für die Verantwortlichen keine Option gewesen zu sein, schließlich wurden trotz negativem Bescheid Schritte zur „Verfahrensbeschleunigung im Hinblick auf den Beginn der Rodungssaison“ unternommen. Also musste eine neue Rechtsgrundlage her, und zwar schnell.

Hierfür gaben das Innenministerium und das Bau- und Heimatministerin für 57.524,52 Euro zwei Rechtsgutachten bei der Kanzlei „Baumeister Rechtsanwälte“ aus Münster in Auftrag. Ich habe Anfang April über FragDenStaat beim Bau- und Heimatministerin NRW die Herausgabe der Gutachten beantragt. Doch obwohl die Rechtslage eindeutig ist und das Gesetz eine Entscheidungsfrist von höchstens einem Monat vorsieht, hüllt sich das Ministerium in Schweigen, gibt nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Deshalb hat mein Anwalt nun Untätigkeitsklage gegen die Behörde erhoben. Damit wollen wir erreichen, dass sich das Ministerium zu meinem Antrag äußert und das Gutachten im besten Fall an mich sendet.

Hierbei geht es nicht ums Prinzip, sondern um den Inhalt: Was muss wohl Spannendes in diesem Gutachten stehen, dass wir es nicht lesen sollen? Nur wer etwas zu verstecken hat, muss sich verstecken. Ich aber will die Wahrheit wissen über Absprachen zwischen der Kohle-RWE und unserer Landesregierung.

Was steht in dem Gutachten?

Dass die Hambi-Räumung heikel werden könnte, wusste man im Sommer 2018 offensichtlich auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Es könnte sein, dass das Gutachten darlegt, dass der gesamte Polizeieinsatz nicht nur politisch, sondern auch juristisch auf dünnem Eis stand. Ministerpräsident Laschet ging in dieser Zeit auf Tauchstation und Innenminister Reul delegierte den Job weiter, vermutlich auch, weil sogar die Gewerkschaft der Polizei die Räumung sinnlos fand.

Die in Vorleistung gegangene Anwaltskanzlei Baumeister sollte also offenbar nach einem Weg suchen, wie man am Besten den Wald räumen könnte ohne zugeben zu müssen, dass man RWE einen Gefallen tun möchte. Schließlich oblag es Bau- und Heimatministerin Scharrenbach, die offizielle Begründung zu kommunizieren. Diese besagt, dass die Baumhäuser wegen „Brandschutzmängel“ geräumt werden müssten. Allen Beobachter*innen war klar, dass dieses Argument vorgeschoben war. Schließlich ging es darum, der RWE die Rodung des Waldes zu ermöglichen.

Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg sagt, dass wegen der Klimakrise „unser Haus brennt“. In diesem Sinne wäre der beste Brandschutz der sofortige Kohleausstieg und der dauerhafte Erhalt des Hambacher Waldes, schließlich ist das rheinische Braunkohlerevier Europas größte CO2-Quelle.

→ zur Anfrage

→ zur Klage

/ 2
PDF herunterladen
Dr. Philipp Schulte Rechtsanwalt RA Dr.Philipp ███████ ███████████████████████████████ An das Verwaltungsgericht Düsseldorf Bastionstraße 39 ███████████ ████████ ▉█ █████ ▊█ █████ █ █ ▍█ █ █ █ 40213 Düsseldorf ██████████████ Über den elektronischen Rechtsverkehr (beA) Mittwoch, 7. August 2019 Mein Zeichen: PS19-002 ████ PS/... Klage ███████████████████████████████ ████████████████████████████ Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte, █████████████████ gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin Frau Ina Scharrenbach -Beklagter- wegen: (Umwelt-)Informationsfreiheit, Untätigkeit Namens und in Vollmacht des Klägers wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, den Kläger auf seinen Antrag vom 10. Ap kunftserteilung durch Übermittlung von zwei Rechtsgutachten bzgl. der Hambacher Forst hin zu bescheiden. J:\!!Projekte\H\PS19-002 ████, ███\PS19-002-03-Klage-VG Düsseldorf
1

-2- Begründung 1. Der Kläger hat gegenüber dem Beklagten am 10. April 2019 per E-Mail über die Online- Plattform „Frag den Staat“ unter der Vorgangsnummer #129682 die Übermittlung von zwei Rechtsgutachten, die im Vorfeld der Räumung des Hambacher Forsts durch die Rechtsan- waltskanzlei Baumeister Rechtsanwälte erstellt worden sind, beantragt. Der Beklagte hat mit der E-Mail-Adresse poststelle@mgepa.nrw.de einen entsprechenden Zugang eröffnet und auch andere Anfragen, die vor und nach der klägerischen Anfrage in anderen Angelegenhei- ten über das Portal an ihn gerichtet wurden, beantwortet. Der Vorgang ist hier einzusehen https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-rechtsgutachten- raeumung-hambacher-forst/ und zudem als Anlage K 1 in Ablichtung beigefügt. Der Kläger hat dabei auf die Landtagsdrucksache 17/5672 Bezug ge- nommen, in der die angeforderten Gutachten Erwähnung finden. Der Beklagte hat auf die Anfrage nicht reagiert, so dass der Kläger den Beklagten mit zwei weiteren E-Mails am 17. Mai 2019 (vgl. S. 7 der Anlage 1) und am 27. Mai 2019 (vgl. S. 8 der Anlage 1) unter erneuter Fristsetzung zur Bescheidung und Übersendung der Gutachten auf- gefordert hat. Auch diese E-Mails sind auf der og. Internetplattform einsehbar und wurden nicht beantwortet. Schließlich hat der Unterzeichner den Beklagten am 29. Juli 2019 unter Anzeige des anwaltli- chen Vertretungsverhältnisses und unter Fristsetzung bis zum 5. August 2019 nochmals, nun per Fax, das in Ablichtung als Anlage K 2 beigefügt ist, aufgefordert, den Kläger zu bescheiden und die beantragten Umweltinformationen zu über- mitteln. Auch darauf erfolgte keinerlei Reaktion seitens des Beklagten. 2. Die zulässige Klage ist gem. § 75 VwGO begründet, da der Antrag des Klägers, entgegen der ausdrücklich durch UIG und IFG vorgesehenen Entscheidungsfrist von einem Monat, die als Maximalfrist zu verstehen ist, von dem Beklagten nicht beschieden worden ist. Ein sachlicher Grund ist dafür nicht ersichtlich. Die Klage ist daher geboten und der Beklagte antragsgemäß zu verurteilen. Keine Abschriften anbei, da über den elektronischen Rechtsverkehr übermittelt. [signiert mit qualifizierter elektronischer Signatur] Dr. Schulte Rechtsanwalt ████████████████████████████████████████████
2

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Wie gefährlich ist der Atomwaffenstandort Büchel? Die Stiftung Erneuerbare Freiheit verklagt Verteidigungsministerium

Seit Jahrzehnten lagern Atombomben der US-Armee im rheinland-pfälzischen Büchel. Wie hoch die Gefahr ist, die von den strahlenden Waffen für die Bevölkerung ausgeht? Das hält die Bundesregierung geheim. Jetzt soll sie aber mit einer Klage zu mehr Transparenz gezwungen werden.