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Kommunikation der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung
Sämtliche Kommunikation der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung (an den Klimawandel), einschließlich der Kommunikation im Umweltministerium selbst und der Kommunikation von und mit den anderen Mitgliedern der IMA Anpassung.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. April 2019
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3. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommun…
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Details
- Von
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- Betreff
- Kommunikation der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung [#63308]
- Datum
- 1. April 2019 16:35
- An
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassung (an den Klimawandel), einschließlich der Kommunikation im Umweltministerium selbst und der Kommunikation von und mit den anderen Mitgliedern der IMA Anpassung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Mit freundlichen Grüßen
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
- Von
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Datum
- 26. April 2019
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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