Kommunikation mit Kai Christiansen

- jegliche Kommunikation (E-Mail, SMS, Gesprächsnotizen, Telefonnotizen) zwischen Herrn Bundesminister Habeck inkl. seinem Büro und Kai Christiansen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein inkl. seinem Büro zum Apotheken-Protesttag bzw. inhaltlich nahestehenden Themen, siehe anliegendem Link

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/per-sms-und-mail-an-die-bundesminister-140809/

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jegliche Kommunikation (E-Mail, SMS…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Kai Christiansen [#290876]
Datum
24. Oktober 2023 09:55
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- jegliche Kommunikation (E-Mail, SMS, Gesprächsnotizen, Telefonnotizen) zwischen Herrn Bundesminister Habeck inkl. seinem Büro und Kai Christiansen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein inkl. seinem Büro zum Apotheken-Protesttag bzw. inhaltlich nahestehenden Themen, siehe anliegendem Link https://www.pharmazeutische-zeitung.de/per-sms-und-mail-an-die-bundesminister-140809/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Kai Christiansen [#290876] - hier: Eingangsbestätigung und Hinweise
Datum
24. Oktober 2023 20:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 24. Oktober 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat ZR – „Zentrales Rechtsreferat“ zuständig. Ihr Antrag wird bei uns zum Aktenzeichen 15306/037#273 geführt. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat (§ 7 Abs. 5 Satz 2 IFG), sofern kein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden muss (dazu sogleich). Denn in den Fällen der Drittbetroffenheit hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, den Interessen des Dritten am Schutz seiner Interessen einen Vorrang gegenüber dem Interesse des Antragstellers an einem möglichst zeitnahen Informationszugang einzuräumen. Deshalb dispensiert § 7 Abs. 5 Satz 3 IFG von der Einhaltung der Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Nach erster kursorischer Sichtung Ihres Antrages handelt es sich nicht um eine einfache Auskunft; vielmehr ist die Bearbeitung Ihres Antrages mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Soweit es sich derzeit abschätzen lässt, dürften sich die Gebühren voraussichtlich im oberen Bereich des Gebührenrahmens bewegen. Hinzu kommt, dass es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen um solche handelt, die personenbezogene Daten Dritter und möglicherweise auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Das IFG sieht in solchen Fällen die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden (§ 8 IFG). Drittbeteiligungsverfahren sind erfahrungsgemäß aufwendig und erhöhen den – hier ohnehin schon hohen – Verwaltungsaufwand deutlich. Ein Drittbeteiligungsverfahren ließe sich jedoch vermeiden, wenn Sie mit entsprechenden Schwärzungen (personenbezogener Daten Dritter und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) einverstanden wären. Sofern Sie nicht mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden sind, müssten Sie Ihren Antrag noch entsprechend begründen. Ein Antragsteller muss seinen Antrag begründen, wenn er sich auf amtliche Informationen bezieht, die – wie hier – personenbezogenen Daten Dritter (§ 7 Abs. 1 Satz 3 IFG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und Abs. 2 IFG) und/oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG in Verbindung mit § 6 Satz 2 IFG) enthalten. Soweit es um die Offenlegung personenbezogenen Daten Dritter geht, kann andernfalls weder die Behörde noch der betroffene Dritte die Interessen des Antragstellers, d.h. Ihre Informationsinteressen, im Rahmen der gebotenen Abwägung mit den schutzwürdigen Dritt-Interessen berücksichtigen. Soweit es um den Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geht, erfolgt zwar keine solche behördliche Abwägung, da es insoweit – unabhängig von Ihrer Begründung – allein darauf ankommt, ob der betroffene Dritte eingewilligt hat (vgl. § 6 Satz 2 IFG). Jedoch darf der Dritte seine Entscheidung, ob er einwilligt oder nicht, an den Informationsinteressen des Antragstellers ausrichten, weshalb § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG auch für den Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eine Begründung des Antrags vorschreibt. Fehlt die von § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG geforderte Begründung, ist die Behörde nach § 25 VwVfG gehalten, den Antragsteller zur Nachholung der Begründung aufzufordern – was ich vorstehend bereits getan habe. Kommt der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nach, macht die fehlende Begründung den Antrag zwar nicht unzulässig, der Antrag kann dann aber in der Sache keinen Erfolg haben (vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 IFG, Rn. 29). Nach alledem bitte ich Sie mir mitzuteilen, (i) ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten und (ii) bejahendenfalls, ob Sie mit Schwärzungen (personenbezogener Daten Dritter und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) einverstanden sind. Falls Sie mit Schwärzungen nicht einverstanden sind, bitte ich Sie, die gesetzlich vorgeschriebene Begründung nachzuholen und Ihr Informationsinteresse darzulegen. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Referat ZR - 15306/037#273 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.10.2023 in o. g. Ve…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Kai Christiansen [#290876] - hier: Eingangsbestätigung und Hinweise [15306/037#273] [#290876]
Datum
25. Oktober 2023 20:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Referat ZR - 15306/037#273 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.10.2023 in o. g. Verfahren. Vorab erkläre ich mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten Dritter einverstanden. Ich erlaube mir bereits jetzt den Hinweis auf § 5 IV IFG. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen i. S. d. § 6 IFG sind meines Erachtens nach von meinem Antrag nicht betroffen. Sollten Sie hierbei gegenteiliger Auffassung sein, dürfen diese auch geschwärzt werden. Sollte dies der Fall sein, erläutern Sie mir jedoch bitte diese Schwärzungen mit einer Begründung. Zu Ihrem Gebührenhinweis teile ich mit: Ihrer Gebührenandrohung im oberen Gebührenrahmen kann ich nicht folgen. Unter dem von mir übersandten Link der Pharmazeutischen Zeitung online im Interview mit Herr Kai Christiansen ist die Sprache von ca. einer Gesprächsnotiz, mehreren E-Mails sowie mehreren SMS. Bei allen Angaben ist die Sprache von "innerhalb weniger Tage" womit ich maximal eine untere zweistellige Anzahl unterstelle. Gem. den Ihnen bekannten Hinweisen des BMI zur Gebührenfestsetzung bei IFG-Anfragen ist eine Anzahl von ca. 20 Kopien - hier sogar lediglich digital - gebührenfrei. Diese Grenze wird meines Erachtens nach nicht überschritten. Daher gehe ich auch weiterhin von einer gebührenfreien Anfrage aus. Sollten Sie an Ihrer Gebührenauffassung festhalten, so stellen Sie mir bitte die Anzahl der in Ihrem Haus vorhandenen Dokumente in der Aufschlüsselung Gesprächsnotiz / E-Mail / SMS / Sonstige mit (soweit möglich, gern zeitlich geordnet). Ggf. ist dann auch eine Konkretisierung möglich, um den Arbeitsaufwand zu verringern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre rasche Rückmeldung. Ich habe Ihre Einwände zu meinem Gebü…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Kai Christiansen [#290876] - hier: Eingangsbestätigung und Hinweise [15306/037#273] [#290876]
Datum
25. Oktober 2023 21:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre rasche Rückmeldung. Ich habe Ihre Einwände zu meinem Gebührenhinweis geprüft. Ich komme jedoch weiterhin zu dem Ergebnis, dass mit der Bearbeitung Ihres Antrages ein erhöhter Verwaltungsaufwand verbunden ist und entsprechende Gebühren anfallen würden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist gemäß der in § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG vom Gesetzgeber getroffenen Grundsatzentscheidung zur Erhebung von Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen verpflichtet. Dabei ist diese Gebührenerhebung als rechtlich gebundene Entscheidung normiert ist; es steht somit nicht im Belieben des BMWK als informationspflichtige Stelle zu entscheiden, ob Gebühren erhoben werden oder nicht. Für Ihren konkreten Einzelfall habe ich deshalb geprüft, ob die von Ihnen begehrten Informationen auch als „einfache Auskunft“ erteilt werden können, welche nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG gebührenfrei wäre. Das Merkmal „einfach“ ist dabei – anders als von Ihnen insinuiert – nach dem erforderlichen Verwaltungsaufwand und nicht nach dem Umfang der Auskunft selbst zu bestimmen (vgl. Sicko, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Gersdorf/Paal, 41. Edition, Stand: 01.05.2023, § 10 IFG, Rn. 21; ebenso: Schoch, in: IFG, 2. Aufl. 2016, § 10 IFG, Rn. 53). Dies liegt in der Logik des § 10 IFG. Wenn die Gebührenbemessung maßgeblich vom Verwaltungsaufwand gesteuert wird (§ 10 Abs. 2 IFG), ist es nur konsequent, die Kostenfreiheit („Gebühr Null“) ebenfalls nach dem Verwaltungsaufwand zu ermitteln. Generell kann von einer „einfachen Auskunft“ deshalb nur gesprochen werden, wenn deren Vorbereitung keinen oder nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht (vgl. Schoch, in: IFG, 2. Aufl. 2016, § 10 IFG, Rn. 53); die Gesetzesbegründung nennt beispielhaft mündliche Auskünfte ohne Rechercheaufwand (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16, li. Sp.). Indikatoren insoweit sind etwaige Recherchen, Vorgespräche und eine Korrespondenz mit anderen Stellen; der Aufwand für die Absetzung z. B. eines Antwortschreibens an den Antragsteller tritt hinzu. Unerheblich ist auch z. B. der Umfang eines Antwortschreibens der Behörde an den Antragsteller; selbst wenn dieses kurz gefasst ist, können ihm aufwändige Recherchen zu Grunde liegen (vgl. Schoch, in: IFG, 2. Aufl. 2016, § 10 IFG, Rn. 54). Da zur Bearbeitung Ihres IFG-Antrags jedoch Recherchen und Abstimmungsprozesse notwendig sind und damit ein erhöhter Verwaltungsaufwand gegeben ist, können die von Ihnen beantragten Informationen nicht als „einfache Auskunft“ und damit auch nicht gebührenfrei erteilt werden. Auch für einen Gebührenerlass nach § 2 Satz 2 IFG-Gebührenverordnung (IFGGebV) besteht in Ihrem Fall kein Raum, da weder dargetan noch ersichtlich ist, dass die Gebührenerhebung für Sie zu einer besonderen Härte führen würde (z. B. zu Ihrer Existenzgefährdung). Da die Voraussetzungen weder für eine gebührenfreie Erteilung der begehrten Informationen im Wege der „einfachen Auskunft“ nach § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG noch für einen Gebührenerlass nach § 2 Satz 2 IFGGebV vorliegen, muss bei Bearbeitung eine Gebühr durch das BMWK nach § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG i. V. m. § 1 IFGGebV erhoben werden. Bitte teilen Sie mir also abschließend mit, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten, auch wenn dessen Bearbeitung voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre noch so schnelle abendliche Antwort. Ich würde gern auf meine…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Kai Christiansen [#290876] - hier: Eingangsbestätigung und Hinweise [15306/037#273] [#290876]
Datum
25. Oktober 2023 22:04
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre noch so schnelle abendliche Antwort. Ich würde gern auf meinen letzten Punkt der E-Mail verweisen: "Sollten Sie an Ihrer Gebührenauffassung festhalten, so stellen Sie mir bitte die Anzahl der in Ihrem Haus vorhandenen Dokumente in der Aufschlüsselung Gesprächsnotiz / E-Mail / SMS / Sonstige mit (soweit möglich, gern zeitlich geordnet). Ggf. ist dann auch eine Konkretisierung möglich, um den Arbeitsaufwand zu verringern." Dies halte ich für den einfachsten Weg, um den Arbeitsaufwand zu minimieren. Derweil würde ich entsprechend auch bei der Behörde von Kai Christiansen als transparenzpflichtige Stelle nach dem IFG S-H anfragen, um die Situation besser beurteilen zu können. Im Moment halte ich die Gebühren weiterhin für unangemessen und würde meinen Antrag bis zur Auflistung von möglichen Dokumenten zurückstellen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich verstehe Ihren Ansatz, möchte Sie aber noch einmal auf folgenden Zus…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kommunikation mit Kai Christiansen [#290876] - hier: Eingangsbestätigung und Hinweise [15306/037#273] [#290876]
Datum
26. Oktober 2023 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich verstehe Ihren Ansatz, möchte Sie aber noch einmal auf folgenden Zusammenhang hinweisen: Gebühren werden ausgelöst, wenn ein Antrag erhöhten Verwaltungsaufwand auslöst; gebührenfrei, weil „einfach“, sind nur solche Auskünfte, die keinen oder nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursachen. Vor diesem Hintergrund werden für die Bearbeitung Ihrer Anfrage auf jeden Fall Gebühren anfallen – selbst dann, wenn wir die Informationen vorab für Sie clustern. Denn sobald wir – wie von Ihnen vorgeschlagen – nach den in Betracht kommenden Informationen umfassend recherchieren, diese sichten, deren Anzahl ermitteln und sie auch noch aufschlüsseln nach „Gesprächsnotiz / E-Mail / SMS / Sonstige […] (soweit möglich, gern zeitlich geordnet)“, verursacht das bereits einen nicht geringen Verwaltungsaufwand. Nach alledem wiederhole ich letztmalig meine Aufforderung, dass Sie mir bitte verbindlich mitteilen, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag festhalten, auch wenn dessen Bearbeitung voraussichtlich gebührenpflichtig sein wird. Bitte teilen Sie mir, sofern noch nicht geschehen, auch noch Ihre zustellungsfähige Adresse mit. Bis zu Ihrer Rückmeldung, ob Sie gleichwohl an Ihrem Antrag festhalten und mir eine zustellungsfähige Anschrift mitteilen, werde ich die Bearbeitung aussetzen. Bis dahin werde ich weitere Nachrichten von Ihnen nicht mehr beantworten, da ich Ihnen die Rechtsansicht des BMWK umfassend erläutert und die Frage der Gebührenpflicht nunmehr erschöpfend mit Ihnen erörtert habe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876]
Datum
26. Oktober 2023 17:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290876/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde abschreckend hohe Gebühren verlangt. Außerdem teile ich die Rechtsauffassung unter Verweis auf das Rundschreiben des BMI nicht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290876.pdf Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> schade, das Sie hier so intransparent agieren möchten. Ich werde dies bei dem BfDI …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Kai Christiansen [#290876] - hier: Eingangsbestätigung und Hinweise [15306/037#273] [#290876]
Datum
27. Oktober 2023 10:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> schade, das Sie hier so intransparent agieren möchten. Ich werde dies bei dem BfDI rügen. Aufgrund dessen schränke ich meinen Antrag auf jede SMS und E-Mail im thematischen Zusammenhang zu o. g. Thematik von Herrn Christiansen an Herrn Minister bzw. die entsprechende Rückantwort ein. Damit sollten wir im Bereich der Gebührenfreiheit sein. Ich behalte mir bereits jetzt entsprechende Rechtsmittel vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/002 II#0260 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage Kommunikation mit Kai Christiansen
Datum
30. Oktober 2023 09:47
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-728/002 II#0260 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-728/002 II#0260 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWK bei Ihrer Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876] # IFG-728/002 II#0260
Datum
30. Oktober 2023 14:00
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-728/002 II#0260 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-728/002 II#0260 Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 30. Oktober 2023 und m…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWK bei Ihrer Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876] # IFG-728/002 II#0260 [#290876]
Datum
1. November 2023 10:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
IFG-728/002 II#0260 Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 30. Oktober 2023 und möchte mich hier konkretisieren. Mein Vermittlungsersuchen bezieht sich auf die erhöhten Gebühren, die das BMWK hier abschreckend einsetzt. Mit E-Mail vom 24. Oktober 2023 teilt das BMWK u. a. mit, dass "[...] sich die Gebühren voraussichtlich im oberen Bereich des Gebührenrahmens bewegen.". Es ist in meinen Augen völlig unverhältnismäßig, eine solch hohe Gebührenhöhe anzugeben, da die konkrete Information eindeutig präzisiert sind. Hierzu teilte ich der Behörde u. a. mit: "Unter dem von mir übersandten Link der Pharmazeutischen Zeitung online im Interview mit Herr Kai Christiansen ist die Sprache von ca. einer Gesprächsnotiz, mehreren E-Mails sowie mehreren SMS. Bei allen Angaben ist die Sprache von "innerhalb weniger Tage" womit ich maximal eine untere zweistellige Anzahl unterstelle." (Anmerkung: besagter Link ist https://www.pharmazeutische-zeitung.de/per-sms-und-mail-an-die-bundesminister-140809/) Außerdem erlaubte ich mir folgenden Hinweis: "Gem. den Ihnen bekannten Hinweisen des BMI zur Gebührenfestsetzung bei IFG-Anfragen ist eine Anzahl von ca. 20 Kopien - hier sogar lediglich digital - gebührenfrei." Es handelte sich dabei um einen Fehler meinerseits, den ich zu entschuldigen bitte. Gemeint ist das Schreiben "Hinweise zur Gebührenerhebung IFG UIG" des BMBF, welches von einer einfachen Auskunft wie folgt spricht: "in der Regel liegt eine einfache Auskunft vor, sofern - der Verwaltungsaufwand den zeitlichen Rahmen von 30 Minuten nicht übersteigt; - bei Übersendung von max. 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht." (Link: https://fragdenstaat.de/dokumente/8679-microsoft-word-hinweise-zur-gebuhrenerhebung-ifg-uig-abgestimmt-finaldocx/) Zwar stehe ich nicht insgesamt gegen eine Gebührenerhebung - auch wenn dies im Sinne der Informationsfreiheit natürlich mein Ziel wäre. Ich halte eine solch hohe Gebührenandrohung für unverhältnismäßig und angesichts der oben beschriebenen Anzahl der möglichen Dokumente für nicht gerechtfertigt. Natürlich kann ich nicht abschließend die Anzahl der Dokumente beurteilen, jedoch ist selbst bei einer geringen Überschreitung meiner derzeitigen Annahme eine solche Gebührenhöhe nicht verhältnismäßig. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-728/002 II#0260 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWK bei Ihrer Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876] # IFG-728/002 II#0260
Datum
16. November 2023 09:59
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-728/002 II#0260 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> dies wurde seitens des BMWK bisher nicht kommuniziert. Es ist mir auch nicht nachvo…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWK bei Ihrer Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876] # IFG-728/002 II#0260 [#290876]
Datum
16. November 2023 10:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dies wurde seitens des BMWK bisher nicht kommuniziert. Es ist mir auch nicht nachvollziehbar, wie eine solch einfache Recherche - im Rahmen einer digitalen Aktenführung sollte dies ja eine Einfachheit darstellen - einen solch hohen Gebührenrahmen darstellen kann. Ich hatte hierzu bereits in meiner letzten E-Mail erläutert, das eine solche Kommunikation lediglich in einer Hand voll E-Mails und SMS bestand. Das BWMK versucht hier also aktiv durch große Schriftsätze und lange E-Mails die Gebühr abschreckend zu nutzen und betreibt eine Rechtsbeugung. Selbstredend wird dies in einem späteren Rechtsmittelverfahren erneut geprüft. Ansonsten habe ich Gebühren nie pauschal abgelehnt. Ich habe lediglich einer überhöhten Gebühr - wie es das BMWK vorsieht und androht - nicht zugestimmt. Ich werde auch weiterhin dem nicht zustimmen, das IFG sieht dazu auch unabhängig keine Verpflichtung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ vom 24.10.2023 (#290876) wurde…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation mit Kai Christiansen [#290876] - hier: Eingangsbestätigung und Hinweise [15306/037#273] [#290876]
Datum
28. November 2023 07:52
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ vom 24.10.2023 (#290876) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-728/002 II#0260 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dme BMWK bei Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876] # IFG-728/002 II#0260
Datum
29. November 2023 10:32
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-728/002 II#0260 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-728/002 II#0260 Sehr << Anrede >> zwischenzeitlich habe ich mit E-Mail vom 27. Oktober 2023 ein…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWK bei Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876] # IFG-728/002 II#0260 [#290876]
Datum
29. November 2023 10:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
IFG-728/002 II#0260 Sehr << Anrede >> zwischenzeitlich habe ich mit E-Mail vom 27. Oktober 2023 eingeschränkt. Die entsprechende gerichtliche Klärung werde ich im Widerspruchs- und Klageverfahren durchführen. Die Argumentation des BMWK unterstütze ich nicht. Das Sie als Vertreter des BfDI nicht erkennen, wie die Behörde hier Gebühren ausschließlich abschreckend nutzt, halte ich für stark verwerflich. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich vermag an meinen Antrag vom 24. Oktober 2023, unter Beachtung der Präzisierung …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWK bei Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876] # IFG-728/002 II#0260 [#290876]
Datum
29. November 2023 10:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich vermag an meinen Antrag vom 24. Oktober 2023, unter Beachtung der Präzisierung vom 27. Oktober 2023, zu erinnern. Nach Rücksprache mit dem BfDI werde ich Ihre Argumentation im Widerspruchs- und Klageverfahren nachprüfen lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beziehen sich auf Ihre E-Mail vom 27. Oktober 2023 (hier noch einmal…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWK bei Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876] # IFG-728/002 II#0260 [#290876]
Datum
29. November 2023 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
awkommunikationmitkaichristiansen2908.eml
7,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beziehen sich auf Ihre E-Mail vom 27. Oktober 2023 (hier noch einmal anbei). Darin erklären Sie: „[ich] schränke […] meinen Antrag auf jede SMS und E-Mail im thematischen Zusammenhang zu o. g. Thematik von Herrn Christiansen an Herrn Minister bzw. die entsprechende Rückantwort ein. Damit sollten wir im Bereich der Gebührenfreiheit sein.“ Ich weise Sie darauf hin, dass die gesamte Bearbeitung dieses eingeschränkten Antrages voraussichtlich Gebühren auslösen wird, die sich nach vorsichtiger Schätzung im oberen Bereich des Gebührenrahmens bewegen dürften. Der von Ihnen gestellte (eingeschränkte) Antrag ist auf Zugang zu Informationen gerichtet, die – von vornherein erkennbar – personenbezogene Daten Dritter und womöglich auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten werden. Zwar haben Sie sich mit Schwärzungen solcher Daten einverstanden erklärt, so dass zumindest kein Drittbeteiligungsverfahren betreffend die personenbezogenen Daten durchgeführt werden müsste. Eine Drittbeteiligung ist indes auch bei Schwärzungen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in aller Regel weiterhin erforderlich, weil diese nicht immer zweifelsfrei identifiziert werden können. In jedem Falle müsste jedes vorhandene Dokument auf die genannten Daten Dritter hin untersucht, verständig gewürdigt und entsprechend geschwärzt werden. Schwärzen ist dabei nicht nur eine rein mechanische Tätigkeit, sondern erfordert zugleich vorausgehend eine inhaltlich-intellektuelle Leistung, um potenziell schutzwürdige Angaben zu identifizieren und anschließend zu bewerten, ob sie zu schwärzen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 – 7 C 2/15 –, Rn. 19, juris – zu § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG). Deshalb handelt es sich auch bei Ihrem eingeschränkten Antrag nicht nur um eine einfache (gebührenfreie) Auskunft, sondern ist die Bearbeitung Ihres Antrages – auch in eingeschränkter Form – mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden. Denn zur Bearbeitung Ihres Antrages (nunmehr in eingeschränkter Form) sind Recherchen, Unterlagenzusammenstellung, Abstimmungsprozesse, Schwärzen sowie Korrespondenz mit Dritten („Drittbeteiligungsverfahren“ nach § 8 IFG) erforderlich, was einen erhöhten Verwaltungsaufwand auslöst und zur Gebührenpflichtigkeit führt. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, folgt die Gebührenpflichtigkeit aus dem Gesetz, namentlich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG, der die informationspflichtige Stelle dazu gesetzlich verpflichtet, den anfallenden Verwaltungsaufwand für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen mit Gebühren zu bepreisen. Diese Gebührenerhebung ist als rechtlich gebundene Entscheidung ausgestaltet und steht nicht im Belieben des BMWK. Höchst vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass auch die bloße Recherche und Sichtung einer „jede[n] SMS und E-Mail im thematischen Zusammenhang zu o. g. Thematik“ bereits einen nicht geringen Verwaltungsaufwand verursacht, so dass auch das keine einfach Auskunft wäre und dadurch auch bereits Gebühren ausgelöst würden, die freilich nur einen Teil der insgesamt für die Bearbeitung des Antrages anfallenden Gebühren bildeten. Angesichts der Ihnen nun mehrfach vom BMWK und dem BfDI erteilten Hinweise zur Gebührenpflichtigkeit Ihres Antrages bitte ich Sie erneut, mir verbindlich mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und wir mit der gebührenpflichtigen Antragsbearbeitung beginnen sollen. Falls Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen, teilen Sie mir bitte zugleich eine zustellungsfähige Anschrift mit. Bis zu Ihrer Rückmeldung, ob Sie an Ihrem Antrag trotz entstehender Gebühren festhalten wollen, werde ich weitere Anfragen von Ihnen zum Stand der Bearbeitung nicht mehr beantworten. Ich bitte um Verständnis, dass angesichts der Vielzahl der vom BMWK zu bearbeitenden IFG-Anträge auch anderer Antragsteller, die ebenfalls ein Recht auf zeitnahe Bescheidung haben, hier keine Kapazitäten bestehen, mit Ihnen in einen theoretischen Diskurs über die Höhe der Gebühren einzutreten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte erläutern Sie mir in wie weit in diesen Nachrichten Betriebsgeheimnisse vorha…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMWK bei Anfrage „Kommunikation mit Kai Christiansen“ [#290876] # IFG-728/002 II#0260 [#290876]
Datum
29. November 2023 17:34
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte erläutern Sie mir in wie weit in diesen Nachrichten Betriebsgeheimnisse vorhanden sein sollen. Diese Argumentation ist mir auch weiterhin nicht schlüssig. Über die von Ihnen betriebene Rechtsbeugung bin ich ziemlich erschüttert. Ich stelle daher gegen Sie in Person Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde. Erneut haben Sie abschreckend Gebühren festsetzen wollen. Es ist mir leider auch weiterhin nicht nachvollziehbar was Sie gegen das IFG und die dabei hervorgehenden Informationsansprüche haben. Außerdem bitte ich um Kontaktdaten Ihrer Dienstvorgesetzten, um diesen Vorfall mit ihr zu besprechen. Nicht das noch weitere Antragsteller durch solche Antworten "verjagt" werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290876/

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