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Kommunikation mit Netzaktivisten und Softwaretool

Jegliche Kommunikation des Büros von Binnenmarktkommissar Thierry Breton, bzw. des Teams um Prabhat Agarwal, mit Netzaktivisten, YouTubern und weiteren Betroffenen bezüglich einem Vorschlag für ein Gesetzespaket der Kommission zur Regulierung von Technologiefirmen.

Des Weiteren bitte ich Sie, mir die Software zur Verfügung zu stellen, mit der analysiert werden soll, wie dieses Gesetzespaket in sozialen Medien aufgenommen wird.

Bei dieser Anfrage beziehe ich mich auf folgenden Artikel von ZEIT ONLINE:
https://www.zeit.de/2020/50/eu-kommission-kartell-beamte-google-amazon-facebook/komplettansicht

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Dezember 2020
  • Frist
    28. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation mit Netzaktivisten und Softwaretool [#205107]
Datum
6. Dezember 2020 12:11
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Jegliche Kommunikation des Büros von Binnenmarktkommissar Thierry Breton, bzw. des Teams um Prabhat Agarwal, mit Netzaktivisten, YouTubern und weiteren Betroffenen bezüglich einem Vorschlag für ein Gesetzespaket der Kommission zur Regulierung von Technologiefirmen. Des Weiteren bitte ich Sie, mir die Software zur Verfügung zu stellen, mit der analysiert werden soll, wie dieses Gesetzespaket in sozialen Medien aufgenommen wird. Bei dieser Anfrage beziehe ich mich auf folgenden Artikel von ZEIT ONLINE: https://www.zeit.de/2020/50/eu-kommission-kartell-beamte-google-amazon-facebook/komplettansicht
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Kommission
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Dezember 2020 12:11
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Europäische Kommission
Ares(2020)7394662 - RE: Kommunikation mit Netzaktivisten und Softwaretool [#205107] - Gestdem 2020/7570 ( https://…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2020)7394662 - RE: Kommunikation mit Netzaktivisten und Softwaretool [#205107] - Gestdem 2020/7570
Datum
7. Dezember 2020 12:05
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,7 KB


Ares(2020)7394662 - RE: Kommunikation mit Netzaktivisten und Softwaretool [#205107] - Gestdem 2020/7570 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docume… ) * Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Dezember 2020. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 7. Dezember 2020 unter dem Aktenzeichen GESTDEM 2020/7570 registriert. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 6. Januar 2020. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie umgehend informiert. Sie haben Ihren Antrag über die **Website eines privaten Betreibers** gestellt, **die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung steht**. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht zuständig. Bitte beachten Sie, dass **der private Betreiber der Website fragdenstaat.de** **für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website zuständig und verantwortlich ist** und nicht die Kommission. Weitere Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des privaten Betreibers entnehmen. Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu Dokumenten ( https://ec.europa.eu/info/principles-an… ). Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokume…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570
Datum
17. Dezember 2020 11:43
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,5 KB


Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docume… ) * Sent by ve_cnect.public_access_to_documents (CNECT) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_cnect.public_access_to_documents (CNECT) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren per E-Mail am 6. Dezember 2020 eingereichten Antrag auf Dokumentenzugang, der am selben Tag unter dem oben genannten Aktenzeichen registriert wurde. Ihr Antrag lautet wie folgt: ‚*Sehr geehrte Damen und Herren,* *auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:* * * *Jegliche Kommunikation des Büros von Binnenmarktkommissar Thierry Breton, bzw. des Teams um Prabhat Agarwal, mit Netzaktivisten, YouTubern und weiteren Betroffenen bezüglich einem Vorschlag für ein Gesetzespaket der Kommission zur Regulierung von Technologiefirmen.* * * *Des Weiteren bitte ich Sie, mir die Software zur Verfügung zu stellen, mit der analysiert werden soll, wie dieses Gesetzespaket  in sozialen Medien aufgenommen wird.* * * *Bei dieser Anfrage beziehe ich mich auf folgenden Artikel von ZEIT ONLINE:* *https://urldefense.com/v3/__https://www.zeit.de/2020/50/eu-kommission-kartell-beamte-google-amazon-facebook/komplettansicht__;!!DOxrgLBm!VVgpYJDNzblWwvT74oJ8823nZjweSIb0ef2AvRQLBno7W_W_OfpaGK3rmNaxatuaTagSfg$ ( https://urldefense.com/v3/__https:/www.… ) * * * *Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!*‘ In der Folgenabschätzung für den Rechtsakt über digitale Dienstleistungen Teil 2 (s. S. 35 – 37) werden 184 Interessenvertreter („Stakeholder“) angeführt, mit denen die Kommission im Rahmen der Erstellung der Folgenabschätzung bilaterale Treffen abgehalten und/oder von denen die Kommission Positionspapiere erhalten hat. Unter Berücksichtigung des Umfanges des Antrages, der ‚Jegliche Kommunikation des Büros von Binnenmarktkommissar Thierry Breton, bzw. des Teams um Prabhat Agarwal, mit Netzaktivisten, YouTubern und **weiteren Betroffenen** (…)‘ umfasst, und der Tatsache, dass mit einem Großteil dieser 184 Stakeholder in einem nicht näher definierten Zeitrahmen vielfältige Korrespondenz unterhalten wurde, ist unseren ersten Schätzungen zufolge von einer Dokumentenanzahl in einem höheren dreistelligen Bereich auszugehen. Aufgrund des Umfanges Ihres Antrags müssten für dessen Bearbeitung die folgenden Schritte gesetzt werden: -       Kontaktaufnahme/Austausch und Konsultationen innerhalb GD CONNECT und dem Kabinett des Kommissars Thierry Breton; -       Weitreichende Suchen zur Auffindung der unter Ihren Antrag fallenden Dokumente in diversen Dokumentenregistern und Datenbanken der Kommission; -       Abruf der Dokumente und Erstellung einer kompletten Liste von Dokumenten, die unter Ihren Antrag fallen; -       Einscannen der Dokumente, die nicht bereits im Pdf-Format vorhanden sind; -       Bewertung des Inhalts der Dokumente im Hinblick auf die Ausnahmeregelung nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001; -       Konsultation Dritter gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001; -       Endgültige Bewertung der Dokumente unter Berücksichtigung der Rückmeldungen; -       Schwärzung der Stellen der Dokumente, die unter eine oder mehrere Ausnahmen fallen; -       Interne Überprüfung und Genehmigung des Beschlussentwurfs; -       Vorbereitung der Antwort und der Dokumente für den Versand. Aufgrund der Vielzahl der Dokumente kann diese Arbeit nicht innerhalb der von Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vorgesehenen Fristen (15+15 Arbeitstage) erfolgen. Sofern ein Antrag ein sehr umfangreiches Dokument oder eine sehr große Zahl von Dokumenten betrifft, sieht Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 die Möglichkeit vor, sich mit dem Antragsteller zu beraten, um zu einer angemessenen Lösung zu gelangen. Im Einklang mit der Rechtsprechung der EU-Gerichte zielt eine solche Beratung mit dem Antragsteller darauf ab, das Interesse des Antragstellers gegen die mit der Bearbeitung des Antrags verbundene Arbeitsbelastung abwägen können, um das Interesse an einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu schützen (Urteile vom 6 Dezember 2001, Rat gegen Hautala, C 353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 661, para 30, und vom 2 Oktober 2014, Strack gegen Europäische Kommission, C-127/13, (im Folgenden „Urteil Strack gegen Kommission“), EU:C:2014:2250, Rn. 27). Eine solche Lösung kann nur den Inhalt oder die Zahl der angeforderten Dokumente, nicht aber die Antwortfrist betreffen (Urteil Strack gegen Kommission, Rn. 26-28). Dies bedeutet, dass der Umfang des Antrags in einer Weise verringert werden muss, dass seine Bearbeitung innerhalb der verlängerten Frist von 15 + 15 Arbeitstagen möglich ist. Auf der Grundlage der oben genannten Bestimmung bitten wir Sie, das Ziel Ihres Antrages und Ihr Interesse an den beantragten Dokumenten anzugeben und zu prüfen, ob Sie den Umfang Ihres Antrags (d. h. den/die Zweck(e) und/oder den erfassten Zeitraum) einschränken könnten, sodass eine geringere Zahl von Dokumenten zu bearbeiten wäre. Damit Sie Ihren Antrag einfacher eingrenzen können, können Sie unter nachstehendem Link auf den Seiten 35 - 37 der Folgenabschätzung für den Rechtsakt über digitale Dienstleistungen Teil 2 die Stakeholder finden, mit denen die Kommission im Rahmen der Erstellung der Folgenabschätzung bilaterale Treffen abgehalten und/oder von denen die Kommission Positionspapiere erhalten hat: https://ec.europa.eu/newsroom/dae/docum… ( https://ec.europa.eu/newsroom/dae/docum… ). In Anbetracht der anderen von der GD CONNECT zu behandelnden Anträge auf Dokumentenzugang, der allgemeinen Arbeitslast der mit diesen Anträgen befassten Sachbearbeiter, der verfügbaren Humanressourcen und der Notwendigkeit eine ordnungsgemäße Verwaltung zu schützen, können innerhalb der verbleibenden Frist höchstens 12 Dokumente von insgesamt höchstens drei verschiedenen Stakeholdern bearbeitet werden. Wir schlagen daher vor, dass Sie bis zu drei Stakeholder auswählen und wir für 12 Dokumente überprüfen, ob Zugang gewährt werden kann. In weiterer Folge würden wir Ihnen etwaige Kommunikationen dieser Stakeholder mit Kommissar Thierry Breton oder dem für das Legislativpaket über digitale Dienste zuständigen Referat innerhalb GD CONNECT bis zu einer Höchstgrenze von 12 Dokumenten übermitteln. Damit wir die Fristen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 einhalten können, bitten wir Sie um eine schnellstmögliche Antwort auf unseren Vorschlag für eine angemessene Lösung und in jedem Fall innerhalb von fünf Kalendertagen, d.h. bis zum 22. Dezember 2020. Sollten wir innerhalb von fünf Tagen keine Antwort erhalten, werden wir den Umfang Ihres Antrags einseitig auf die Teile beschränken, die innerhalb der verlängerten Frist von 30 Arbeitstagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Registrierung Ihres Antrags am 6. Dezember 2020 bearbeitet werden können. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 [#205107] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 [#205107]
Datum
17. Dezember 2020 19:17
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit dieser Anfrage möchte ich erfahren, wie die Kommission in Reaktion auf die Proteste zur Urheberrechtsreform 2019 den aktuellen Prozess gestaltet und wie bzw. mit welchen Mitteln Protesten verschiedenster gesellschaftlicher Gruppen vorgebeugt werden soll. Daher bin ich besonders an der im Artikel (https://www.zeit.de/2020/50/eu-kommission-kartell-beamte-google-amazon-facebook/komplettansicht ; siehe letzer Absatz) erwähnten Software interessiert und möchte Sie bitten, diesen Teil der Anfrage zuerst zu bearbeiten. Bitte stellen Sie mir wenn möglich sowohl den gesamten Quellcode der Software als auch eine fertig kompilierte Version zur Verfügung. Im Jahr 2019 haben Youtuber bzw. Webvideoproduzenten, die ihre Inhalte hauptsächlich auf der Plattform YouTube hochladen, maßgeblich zu den Protesten beigetragen. Laut dem Artikel wurde mit einigen von ihnen Kontakt aufgenommen. In Ihrer Auflistung von Stakeholdern konnte ich jedoch keine Person finden, die als Webvideoproduzent tätig ist und in dieser Rolle von Ihnen angeschrieben wurde. Falls Ihnen Kommunikation mit YouTubern bekannt ist, bitte ich Sie mir die Kommunikation mit der alphabetisch ersten Person zuzuschicken. Falls Ihnen keine Kommunikation mit YouTubern vorliegt entfällt dieser Punkt meiner Anfrage und beschränke mich auf die Software. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 [#205107] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 [#205107]
Datum
31. Dezember 2020 16:26
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit Netzaktivisten und Softwaretool“ vom 06.12.2020 (#205107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um mehrere Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Ares(2021)99485 - RE: Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 [#205107]; Fristver…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)99485 - RE: Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 [#205107]; Fristverlängerung
Datum
6. Januar 2021 10:09
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,5 KB


Ares(2021)99485 - RE: Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 [#205107]; Fristverlängerung ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docume… ) * Sent by ve_cnect.public_access_to_documents (CNECT) <<Name und E-Mail-Adresse>>. All responses have to be sent to this email address. Envoyé par ve_cnect.public_access_to_documents (CNECT) <<Name und E-Mail-Adresse>>. Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique. * Sehr geehrteAntragsteller/in Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 6. Dezember 2020, worin Sie einen Antrag auf Dokumentenzugang stellen, der am 7. Dezember 2020 unter dem oben genannten Aktenzeichen registriert wurde. Als Antwort auf Ihre E-Mail vom 31. Dezember 2020 erlauben wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass die Frist für die Beantwortung Ihres Antrages auf Dokumentenzugang gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten noch bis heute, den 6. Januar 2021, läuft. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die heute abläuft, abzuschließen. Eine Verlängerung dieser Frist ist erforderlich, da der Antrag eine sehr große Anzahl von Dokumenten betrifft und mehrere Konsultationen durchgeführt werden müssen. Wir müssen daher gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 die Bearbeitungsfrist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue Frist endet am 27. Januar 2021. Wir entschuldigen uns für diese Verzögerung und für etwaige hieraus entstehende Unannehmlichkeiten. Ihrer Antwort vom 17. Dezember 2020 auf unseren Vorschlag für eine angemessene Lösung entnehmen wir, dass Sie an Folgendem interessiert sind: -        Dem gesamten Quellcode sowie eine fertig kompilierte Version der Software, die im Artikel (https://urldefense.com/v3/__https://www… ( https://urldefense.com/v3/__https:/www.… ) ; siehe letzer Absatz)  erwähnt wird; -        Falls Kommunikation mit Youtubern [im Rahmen des Legislativpakets über digitale Dienste] vorhanden ist, der Kommunikation mit der alphabetisch ersten Person. Wir werden Ihren Antrag auf dieser Grundlage weiter prüfen. Bitte teilen Sie uns umgehend mit, falls wir Ihre Antwort missverstanden haben sollten. Schon jetzt möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in dem von Ihnen angeführten Zeitungsartikel auf ein Werkzeug und nicht auf eine Software verwiesen wird. Eine spezielle Software ist nach unseren bisherigen Ermittlungen nicht vorhanden. Zudem wäre eine Herausgabe einer solchen Software in einem Verfahren über Zugang von Dokumenten nicht möglich. Das im Artikel erwähnte „Werkzeug“ war ein im Rahmen eines Traineeship angedachtes Projekt. Anders als im Artikel suggeriert, wurde dieses Werkzeug jedoch nicht entwickelt, da es sich technisch nicht umsetzen ließ. Das Projekt wurde somit nicht weiter verfolgt. Bitte senden Sie etwaige Antworten per E-Mail an die folgende Adresse: <<E-Mail-Adresse>> ( mailto:<<E-Mail-Adresse>> ) Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ares(2021)99485 - RE: Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 [#205107]; Fris…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ares(2021)99485 - RE: Ares(2020)7693307 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang RefGestDem 2020/7570 [#205107]; Fristverlängerung [#205107]
Datum
6. Januar 2021 16:31
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Danke für den Hinweis bezüglich der Software. In diesem Punkt möchte ich meine Anfrage präzisieren und Sie bitten mir alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit diesem Werkzeug erstellt wurden. Falls trotz der Einstellung des Projekts bereits Programmcode geschrieben wurde, bitte ich Sie mir diesen ebenfalls zuzuschicken. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Europäische Kommission
Ares(2021)605588 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang – GestDem 2020/7570 *** Einschreiben mit Rückschein, Vorabkopi…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ares(2021)605588 - Ihr Antrag auf Dokumentenzugang – GestDem 2020/7570
Datum
25. Januar 2021 17:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB
*** Einschreiben mit Rückschein, Vorabkopie per E-Mail *** Sehr geehrteAntragsteller/in Das beigefügte Dokument Ares(2021)605588 über den „GestDem 2020/7570" wurde von Herrn Roberto Viola, Generaldirektor der GD CONNECT am 25/01/2021 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen