Kommunikation zur Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen"

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- jegliche interne und externe Kommunikation zur Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen" [268889] ab Antragstellung 28. Januar bis einschließlich zur Absendung des Widerspruchsbescheides

Anfragenlink: https://fragdenstaat.de/anfrage/anweisungen-zu-eingangsbestaetigungen/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jegliche interne und externe Kommun…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation zur Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen" [#274929]
Datum
5. April 2023 11:02
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- jegliche interne und externe Kommunikation zur Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen" [268889] ab Antragstellung 28. Januar bis einschließlich zur Absendung des Widerspruchsbescheides Anfragenlink: https://fragdenstaat.de/anfrage/anweisungen-zu-eingangsbestaetigungen/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274929/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 05.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihre…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 05.04.2023
Datum
6. April 2023 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 05.04.2023, die hier unter dem Aktenzeichen 2.13.04/0005#0042 bearbeitet wird. Rückfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 05.04.2023 | 2.13.04/0005#0042 [#274929] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Komm…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.04.2023 | 2.13.04/0005#0042 [#274929]
Datum
9. Mai 2023 08:49
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zur Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen"“ vom 05.04.2023 (#274929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte informieren Sie mich außerdem über die Erhebung von Gebühren vorab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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AW: Ihre Anfrage vom 05.04.2023 | 2.13.04/0005#0042 [#274929] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Komm…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.04.2023 | 2.13.04/0005#0042 [#274929]
Datum
15. Mai 2023 13:54
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zur Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen"“ vom 05.04.2023 (#274929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 05.04.2023 | 2.13.04/0005#0042 [#274929] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Komm…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 05.04.2023 | 2.13.04/0005#0042 [#274929]
Datum
22. Mai 2023 20:31
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation zur Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen"“ vom 05.04.2023 (#274929) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang übersenden wir Ihnen den te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.04.2023 zum Aktenzeichen: 2.13.04/0005#0042 / Kommunikation zur Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen" [#274929]
Datum
23. Mai 2023 19:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
vorgang.pdf
4,8 MB
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang übersenden wir Ihnen den teilweise geschwärzten Verwaltungsvorgang zur Anfrage "Anweisungen zu Eingangsbestätigungen" [268889]. Bei den Schwärzungen handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Absatz 1 S.1 IFG. Mit freundlichen Grüßen