Kommunikation zur strategischen Fahndung der Polizei Bonn
Sämtliche Kommunikation zwischen Ihnen und anderen Behörden (inkl. des Polizeipräsidiums Bonn) zur Anordnung der strategischen Fahndung gem. § 12a PolG NRW durch das Bonner Polizeipräsidium.
Ergebnis der Anfrage
es gab keine Kommunikation mit dem Polizeipräsidium Bonn, dafür mit den PPs Dortmund, Krefeld, Bochum und Münster. Im Übrigen sieht die LDI Anhaltspunkte dafür, dass Anordnungen zur strategischen Fahndung zumindest nicht ungeschwärzt herausgegeben werden dürfen, ohne die innere Sicherheit zu beeinträchtigen
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum11. Januar 2023
-
14. Februar 2023
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Ein:e Follower:in
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Kommunikation zur strategischen Fahndung der Polizei Bonn [#267545]
- Datum
- 11. Januar 2023 17:47
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Kommunikation zur strategischen Fahndung der Polizei Bonn [#267545]
- Datum
- 12. Januar 2023 13:50
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag vom 12. Januar 2023 - Az.: 202.4.2.4-370/23
- Datum
- 25. Januar 2023 10:15
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Ihr Antrag vom 12. Januar 2023 - Az.: 202.4.2.4-370/23 [#267545]
- Datum
- 25. Januar 2023 19:18
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Ihr Antrag vom 12. Januar 2023 - Az.: 202.4.2.4-370/23 [#267545]
- Datum
- 15. Februar 2023 20:04
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Ihr Antrag vom 12. Januar 2023 - Az.: 202.4.2.4-370/23 [#267545]
- Datum
- 24. Februar 2023 09:48
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 25. Januar 2023 - Az.: 202.4.20-370/23
- Datum
- 3. März 2023 18:13
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 25. Januar 2023 - Az.: 202.4.20-370/23 [#267545]
- Datum
- 17. März 2023 13:38
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 25. Januar 2023 - Az.: 202.4.20-370/23 [#267545]
- Datum
- 6. Mai 2023 14:28
- An
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 11.05.2023
- Datum
- 15. Mai 2023 08:09
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 6 Mai 2023 - Az.: 202.4.20-3342/23
- Datum
- 26. Mai 2023 11:51
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 6 Mai 2023 - Az.: 202.4.20-3342/23 [#267545]
- Datum
- 2. Juni 2023 18:14
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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