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Kontakte des ehemaligen EU Kommissars Günther Oettinger zum Thema Glücksspiel

Ich bitte um Auflistung und Übermittlung aller Kontakte sowie schriftlicher Kommunikation des ehemaligen EU Kommissars Günther Oettinger zum Thema Glücksspiel https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-gluecksspiel-lobbyismus-1.5189457?reduced=true

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    22. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Fabio De Masi
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/…
An Europäische Kommission Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
Kontakte des ehemaligen EU Kommissars Günther Oettinger zum Thema Glücksspiel [#273251]
Datum
16. März 2023 13:43
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Ich bitte um Auflistung und Übermittlung aller Kontakte sowie schriftlicher Kommunikation des ehemaligen EU Kommissars Günther Oettinger zum Thema Glücksspiel https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirecard-gluecksspiel-lobbyismus-1.5189457?reduced=true
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi Anfragenr: 273251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273251/ Postanschrift Fabio De Masi << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi
Europäische Kommission
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. März 2023 13:43
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Europäische Kommission
Antrag 2023/1666 – Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres An…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Antrag 2023/1666 – Empfangsbestätigung
Datum
16. März 2023 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 16/03/2023 übermittelt und am 16/03/2023 unter dem Aktenzeichen 2023/1666 registriert wurde. Wir werden Ihren Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 11/04/2023. Sie werden informiert, wenn eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen erforderlich sein sollte. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. ( https://ec.europa.eu/info/principles-and-values/transparency/access-documents/privacy-statement ) Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1893
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1893
Datum
17. April 2023 10:34
Status
Warte auf Antwort
Europäische Kommission
Antrag 2023/1666 – Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres au…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Antrag 2023/1666 – Empfangsbestätigung
Datum
8. Mai 2023 15:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres auf den Antrag 2023/1666‚ folgenden Zweitantrags, der am 07/05/2023 übermittelt und am 08/05/2023‚ registriert wurde. Wir werden Ihren Zweitantrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 01/06/2023. Wir werden Sie informieren, sollte eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen erforderlich sein. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1666 Guten Tag! Wir beziehen uns auf Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokume…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1666
Datum
26. Mai 2023 16:02
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag! Wir beziehen uns auf Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten der Kommission, der am 8 Mai 2023 unter dem Aktenzeichen 2023/1666 registriert wurde. Ihr Zweitantrag wird derzeit bearbeitet. Jedoch konnten wir noch nicht alle Elemente zusammentragen, die wir für eine vollständige Prüfung Ihres Antrags benötigen. Es ist uns leider nicht möglich, innerhalb der vorgeschriebenen Frist, d. h. bis zum 1 Juni 2023, auf Ihren Antrag zu antworten. Wir müssen daher gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32001R1049 ) die vorgesehene Frist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue Frist endet am 22 Juni 2023. Wir entschuldigen uns für etwaige hieraus entstehende Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen
Fabio De Masi
AW: Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1666 [#273251] Sehr geehrte Damen und Herren, die bereits einmal verlä…
An Europäische Kommission Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1666 [#273251]
Datum
22. Juni 2023 22:08
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die bereits einmal verlängerte Frist für die Entscheidung über meinen Zweitantrag/Widerspruch gegen die Verweigerung des Zugangs zu einem Dokument im Rahmen einer IFG-Anfrage läuft heute um Mitternacht aus. Ich bitte daher umgehend um elektronische Übermittlung des Bescheids. Konkret lautete der Wortlaut meines Widerspruchs: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege hiermit Einspruch gegen die Verweigerung des Zugangs zu Dokument 1 (Agenda Treffen zwischen EU Kommissar Günther Oettinger und Vertretern der Wirecard AG (mutmasslich Burkhard Ley) ein. Für eine solche Verweigerung des Zugangs braucht es nach gängiger Rechtspraxis konkrete und nicht-hypothetische Gründe, allerdings wurden in ihrer Antwort keine konkreten Gründe genannt. Sie verweisen darauf, dass dieses Dokument von Dritten stammt, die konsultiert worden seien. Der Titel des Dokuments bezieht sich auf die insolvente Wirecard AG sowie auf Günther Oettinger. Bitte stellen Sie klar wer konkret konsultiert wurde? Der EuGH hat in den Rechtssachen Schweden und Turco/Rat bezüglich eines Rechtsgutachtens argumentiert, dass Offenheit den Institutionen Legitimität verleiht und das Vertrauen der EU-Bürger in diese Organe stärkt, während der Mangel an Diskussion und Informationen Zweifel an der Legitimität des gesamten Entscheidungsprozesses aufwirft. Im gegebenen Fall sollte die Kommission daher prüfen, ob tatsächlich ausreichend Gründe für eine Verweigerung des Zugangs bestehen. Ohne eine konkrete Begründung gehen europäische Gerichte regelmässig davon aus, dass die Verweigerung nichtig ist. Ich möchte auch darlegen, dass ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Offenlegung besteht. Der Fall Wirecard war und ist Gegenstand gerichtlicher und politischer Untersuchungen sowie internationaler Medienberichterstatting. Verweigert die Kommission kategorisch die Herausgabe von Dokumenten, die mit dem Fall in Zusammenhang stehen oder stehen könnten, kann dies die Aufklärung behindern sowie mithin dem Ansehen der europäischen Institutionen schaden." Mit freundlichen Grüßen, Fabio De Masi Anfragenr: 273251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273251/ Postanschrift Fabio De Masi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1666 Sehr geehrter Antragsteller, wir beziehen uns auf Ihren Zweitantrag a…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1666
Datum
31. Juli 2023 18:08
Status
Sehr geehrter Antragsteller, wir beziehen uns auf Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten der Kommission, der am 08.05.2023 unter dem Aktenzeichen 2023/1666 registriert wurde. Am 26.05.2023 haben wir die Frist für die Bearbeitung Ihres Zweitantrags bis zum 22.06.2023 verlängert. Leider war es uns nicht möglich, Ihren Antrag innerhalb der verlängerten Frist zu beantworten. Wir waren noch nicht in der Lage, alle Elemente zusammenzutragen, die für eine vollständige Prüfung Ihres Antrags auf eine endgültige Entscheidung in Ihrem Fall erforderlich sind. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir unser Bestes tun, um Ihren Zweitantrag so bald wie möglich zu beantworten. Wir entschuldigen uns für diese zusätzliche Verzögerung und für etwaige Unannehmlichkeiten, die dadurch entstehen. Mit freundlichen Grüßen,
Fabio De Masi
AW: Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1666 [#273251] Guten Tag, Gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung 1049…
An Europäische Kommission Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2023/1666 [#273251]
Datum
31. Juli 2023 23:04
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung 1049/2001 bin ich berechtigt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, da die Nichtbeantwortung durch die Kommission innerhalb der gesetzlichen Fristen als abschlägiger Bescheid angesehen werden kann. Ein solches Gerichtsverfahren hätte dann die Form einer Nichtigkeitsklage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und müsste gemäß Artikel 263 AEUV innerhalb von zwei Monaten nach der Verstreichung der Frist eingeleitet werden. Dies wäre in den kommenden drei Wichen. Ich weise daher vorsorglich darauf hin, dass ich bereits zur Wahrung meiner Rechte ein solches Verfahren einleiten muss wenn ich bis zum Beginn der nächsten Woche keinen endgültigen Bescheid erhalte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 273251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273251/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Fabio De Masi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Europäische Kommission
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. Juli 2023 23:04
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.