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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Adria by Enzo, Wasserburg am Inn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LANDRATSAMT                                                                            Bernungaie En ROSENHEIM                                                                              um LANDRATSAMT ROSENHEIM              Postfach 10 04.65 : 83004 Rosenheim Herrn IHR ZEICHEN                           IHRE NACHRICHT VOM                          UNSER ZEICHEN                              DATUM .                                                                             611-5140-VIG                               27.04.2020 Vollzug des Gesetzes zur VERSEIGENAR der gesundheitsbezogenen Verbraucher- informationen (VIG); Antrag auf Informationsgewährung nach dem VIG nach $ 5 Abs.2 S.3 VIG bezüglich des Betriebes "Adria by Enzo“, Salzburger Str. 2, 83512 Wasserburg a. Inn Sehr geehrter Her das Landratsamt Rosenheim erlässt folgenden Bescheid: 1.    Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2.    Die Informationsgewährung erfolgt in folgender Form: a) Bekanntgabe der Daten der letzten beiden rechtlich relevanten lebensmiittelrechtlichen Kontrollen. b) Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, wenn Beanstandungen im Sinne von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der auf Grund des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des LFGB vorliegen. DIENSTGEBÄUDE                                     ÖFFNUNGSZEITEN                BANKVERBINDUNGEN Luitpoldstr. 9 : 83022 Rosenheim                  MO-FR 08:15 - 12:00 Uhr       SPARKASSE ROSENHEIM-BAD AIBLING Tel. 08031 392-01 : Fax 08031 392-9001            DO     14:00 - 17:00 Uhr      IBAN: DE71 7115 0000 0000 0220 12-BIC: BYLADEM1ROS poststelle@lra-rosenheim.de                                                     VB RB ROSENHEIM-CHIEMSEE EG www.landkreis-rosenheim.de                                                       IBAN: DE91 7116 0000 0000 0007 44-BIC: GENODEF1VRR
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Die Information wird nach Ablauf von 10 Tagen in Schriftform übermittelt, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 3.  Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 4.  Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Hinweise: Falls im Rahmen der Informationsgewährung Kontrollberichte herausgegeben werden, werden die personenbezogenen Daten, die nicht die Lebensmittelunternehmerl/innen direkt betreffen, geschwärzt. Zudem werden alle Inhalte, die nicht dem Anwendungsbereich des VIG unterliegen, ebenfalls geschwärzt bzw. entfernt. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung und Risiko. N. 1. Sachverhalt Der/Die Antragsteller/in stellte am 26.01.2020 per Email einen Antrag auf Informationsgewährung gemäß 8 4 Absatz 1, $ 2 Absatz 1 VIG bzgl. 0.9. Betriebes. Der/Die Antragstellerin begehrt folgende Informationen: „1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften.                               | Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts — unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend‘).“ Der Antragseingang wurde mit Schreiben vom 28.01.2020 bestätigt. Dem betroffenen Betrieb, dessen rechtliches Interesse durch den Ausgang des VIG-Verfahrens berührt werden konnte, wurde schriftlich Gelegenheit gegeben, sich zu der geplanten Herausgabe der erbetenen Informationen zu äußern. Der Betroffene hat der Informationsgewährung nicht zugestimmt bzw. sich zu dem Verfahren nicht geäußert. 2. Rechtliche Würdigung 2.1. Zuständigkeit Das Landratsamt Rosenheim ist gem. $ 2 Abs.2 Satz 1 Nr. Buchstabe b) sowie $ 4 Abs.1 Satz4 Nr.2 VIG, Art. 21 a Abs.2 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz i.V. mit Art,3 Abs.1 Nr.2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sachlich und örtlich zuständig. Seite
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2.2. Entscheidungsgründe Die Informationen werden gemäß $ 4 Abs.1 Satz 1 VIG antragsgemäß erteilt. Die E-Mail vom 26.01.2020 stellt einen Antrag nach $ 4 Abs.1 Satz 1 VIG dar. Der Antrag ist hinreichend bestimmt. Es ist ein Antrag auf Informationsgewährung gemäß $ 4 Absatz 1, $ 2 Absatz 1 VIG bezüglich den letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen sowie auf Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte im Falle von Beanstandungen für den Betrieb "Adria by Enzo“, Salzburger Str. 2, 83512 Wasserburg a. Inn. Im vorliegenden Verfahren waren Belange Dritter von dem Antrag auf Informationsgewährung betroffen. Deshalb wurde dem betroffenen Dritten gemäß $ 5 Absatz 1 Satz 1, 2 VIG Gelegenheit gegeben, sich zur en Informationsherausgabe zu äußern. Der Betrieb stimmte der Informationsgewährung nicht zu bzw. hat sich zu dem Verfahren nicht geäußert. Ausschluss- oder Beschränkungsgründe greifen im vorliegenden Fall zudem nicht. 2.3 Ausführungen zur Ziffer 1.3 Gemäß $ 5 Absatz 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage in den in $ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. Der Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. 2.4 Ausführungen zur Ziffer 1.4 (Kostenentscheidung): Dieser Bescheid und die Informationsgewährung ergehen gemäß $ 7 Absatz 1 Satz 2 VIG kostenfrei, der Verwaltungsaufwand lag unter 1.000 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe                Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München Postfachanschrift: 80005 München, Postfach 20 05 43 Hausanschrift: 80335 München, Bayerstr. 30 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen" Form erhoben werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: !Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtliche Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) Seite
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Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Ergänzender Hinweis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung bzw. zur sofortigen Vollziehbarkeit kraft Gesetz:        ’ Auf die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfes durch den betroffenen Lebensmittelunternehmer, insbesondere auf $ 80 a VwGO, wird hingewiesen (Vorläufiger Rechtsschuftz) Mit freundlichen Grüßen Per LRA RO-1/04.02 Seite
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Verbraucherschutz, FQA, LA        N    D    R     AT       S    A       M  T                                   Betreuungsstelle Luitpoldstr. 9 R    Ö    S     E   N     H    E     | M                                                 83022 Rosenheim LANDRATSAMT ROSENHEIM               Postfach 10 04 65 : 83004 Rosenheim Herrn IHR ZEICHEN                           IHRE NACHRICHT VOM                          UNSER ZEICHEN                              DATUM 611-5140-VIG                               18.05.2020 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgestz (VIG; Betrieb: "Adria by Enzo“, Salzburger Str. 2, 83512 Wasserburg a. Inn Anlagen: Kontrollbericht vom 29.10.2018 (Kopie) Sehr geehrte(r) Herr Bu im Nachgang zu unserem Bescheid vom 27.04.2020 teilen wir Ihnen hiermit die Termine der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen mit (rechtl. relevant nach dem VIG ist nur der Zeitraum der letzten 5 Jahre) Diese waren: -      06.03.2018 (mit Beanstandung) -      07.10.2019 (ohne Beanstandung) Da eine dieser Kontrollen mit Beanstandungen war, legen wir diesem Schreiben antragsgemäß den entsprechenden Kontrollbericht bei. Wir möchten Sie zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragsteller trifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung                                 und Risiko. Mit freundlichen Grüßen DIENSTGEBÄUDE                                      ÖFFNUNGSZEITEN                BANKVERBINDUNGEN                  . Luitpoldstr. 9 - 83022 Rosenheim                   MO-FR      08:15 - 12:00      SPARKASSE ROSENHEIM-BAD AIBLING Tel. 08031 392-01 : Fax 08031 392-9001            Uhr                            IBAN: DE71 7115 0000 0000 0220 12-BIC: BYLADEM1ROS poststelle@Ira-rosenheim.de          "                                            VB RB ROSENHEIM-CHIEMSEE EG www.landkreis-rosenheim.de                                                        IBAN: DE91 7116 0000 0000 0007 44-BIC: GENODEF1VRR
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Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll LRA   Rosenheim Betrieb:                                                      -<esAd isa täEen te —;—_ ‚Anschrift:               Kellerberg (Standort)                Salzburger Str. 2   _ 83512 Wasserburg a. Inn Art der Kontrolle:          Abnahmekontrolle vom 29.10.2018 Schwerpunkt(e): Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststätte Gesamtergebnis:             Verstoß Verstöße:                                                   N      iR              ntrolibereich 1.  Der Warmetauscher des Kühlmöbels ist stark verstaubt.       ’       Küche Der Ablauf des Grills ist verschmutzt. Verstoß gegen $ 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung           x 2.   Der Griff der Handbrause ist verschmutzt.                           Spülküche KG Verstoß gegen $ 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung 3..  Der Bodenablauf ist verschmutzt.                                    Schankraum Die Deckenentlüftung.ist verstaubt. Der Bereich unter der Kaffeemaschine ist unsauber. Verstoß gegen $ 3 Sätz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung 4.   Der Vorbereitungsbereich ist gründlich aufzuräumen!                 Vorbereitungsraum KG Verstoß gegen $ 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung Maßnahmen: Datum:                  Art der Maßnahme:                      = 29.10.2018              Mängel- / Kontrollbericht, geringfügige Mängel
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