FAQ

Was ist Topf Secret?

Topf Secret ist eine gemeinsame Online-Plattform von foodwatch und FragDenStaat, über die Verbraucherinnen und Verbraucher mit wenigen Klicks die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben abfragen könnten. Bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher eine Antwort auf ihre Anfrage, sollten sie diese auf Topf Secret hochladen, sodass sie dann für alle sichtbar sind.

 

Wie reiche ich eine Anfrage ein?

Um eine Anfrage einzureichen, klicken Sie einfach auf ein Restaurant oder einen Lebensmittelbetrieb in der Straßenkarte. Sie können auch nach einem konkreten Betrieb suchen. Im nächsten Schritt müssen Sie nur noch Ihren Namen, E-Mail- und Postadresse eingeben. Die vorformulierte Anfrage wird dann automatisch per E-Mail an die zuständige Behörde geschickt. Wenn ein Betrieb nicht angezeigt wird, können Sie auch die Funktion „Betrieb nicht gefunden“ nutzen und ihn eintragen.

 

 

Muss ich meine Postadresse angeben?

Ja, denn bei Tests hatte sich gezeigt, dass Behörden sonst in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle nicht antworten, sondern erst einmal die Postadresse abfragen. Daher fragen wir die Postadresse gleich bei der ersten Anfrage mit ab und übermitteln sie auch an die Behörde.

 

Erhält die Behörde meine E-Mail-Adresse?

Nein. Die Behörde erhält von Ihnen eine E-Mail, deren Absender eine automatisch generierte Mail-Adresse bei FragDenStaat ist. Ihre private Mailadresse wird nicht weitergeleitet, sondern dient lediglich dem Login auf FragDenStaat.de.

 

Muss die Behörde die Anfrage beantworten?

Ja. Die Behörden sind nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zur Auskunft verpflichtet. Dies wurde seit Start der Plattform vielfach gerichtlich bestätigt. Hier finden Sie einen Überblick über die Rechtsprechung in Bezug auf Topf Secret. Anfangs haben die rund 400 Behörden Deutschlands die Anfragen über Topf Secret sehr unterschiedlich beantwortet. Inzwischen geben die meisten Behörden die beantragten Infos aber heraus.

 

Darf die Behörde verlangen, dass ich den Antrag noch einmal postalisch stelle?

Manche Behörde versuchen den Antrag noch einmal postalisch zu bekommen. Da das VIG das nicht hergibt, haben wir eine Muster-Antwort entworfen, die Sie gerne so oder in abgewandelter Form verwenden können: „vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich gehe davon aus, dass mein Antrag den Antragsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 VIG entspricht. Entgegen Ihrer Auffassung besteht gerade kein Formerfordernis einer schriftlichen Antragstellung, denn die begehrten Informationen werden „auf Antrag teilt“. Ein schriftlicher Antrag ist nicht erforderlich, so dass Anträge auf Informationszugang nach VIG auch mündlich, telefonisch oder eben per E-Mail gestellt werden können. Ich bitte um Weiterbearbeitung meines Antrags.“

 

Kann jede*r eine Anfrage stellen?

Ja. Alle Menschen haben das gleiche Recht, die Dokumente zu erhalten - unabhängig vom Alter, Wohnort oder der Staatsangehörigkeit.

 

Wie viele Anfragen kann ich stellen?

Wir empfehlen, maximal drei Anfragen gleichzeitig bei der gleichen Behörde stellen. Hintergrund ist, dass wir vermeiden wollen, dass Kosten entstehen (siehe nächste Frage). Anfragen bei unterschiedlichen Behörden sind unbegrenzt möglich.

 

Kosten Auskünfte Geld?

Grundsätzlich sind Anfragen zu „Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittelgesetzes“ bis zu einem Aufwand von 1000 Euro kostenfrei. Damit sollten in der Regel mehrere Anfragen beim selben Amt kostenfrei bleiben. Der Anfragetext enthält aber zur zusätzlichen Absicherung den Hinweis, dass die Behörden die Anfragenden vor der Beantwortung der Anfrage kontaktieren müssen, falls Kosten anfallen sollten.

 

Wie schnell bekomme ich Auskunft?

Laut Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss innerhalb eines Monats Auskunft erteilt werden. Behörden halten es jedoch meist für erforderlich, die Betreiber des jeweiligen Lebensmittelbetriebes anzuhören. Dann verlängert sich die Frist gemäß § 5 Abs. 2 VIG auf zwei Monate. Nach unserer Erfahrung bekommt man aber nicht immer in diesem Zeitraum Antwort, denn die derzeitige Rechtsgrundlage erlaubt leider Ermessensspielraum. Ein Punkt von vielen, die wir am VIG kritisieren.  

 

Schickt mir die Behörde auf jeden Fall einen Kontrollbericht?

Unsere Anfrage ist so formuliert, dass nur im Falle von Beanstandungen um die Zusendung des Kontrollberichtes gebeten wird. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörde wirklich Auskunft erteilt.

 

Was mache ich mit der Antwort der Behörde?

Wenn Ihnen die Behörde antwortet, veröffentlichen Sie diese Antwort bitte bei Topf Secret, damit auch andere sie sehen können! Dafür loggen Sie sich mit dem Passwort, das sie bei der Einreichung der Anfrage generiert haben, hier auf der FragDenStaat-Internetseite ein. Antwortet die Behörde auf digitalem Weg, finden Sie die Antwort direkt in ihrem Account und können Sie mit wenigen Klicks schwärzen und veröffentlichen. Bekommen Sie eine Antwort per Post, klicken Sie bei Ihrer Anfrage auf „Post erhalten“. Scannen Sie Dokumente, die Sie per Post bekommen, am besten ein oder fotografieren Sie diese ab. Dann können Sie diese genauso schwärzen und veröffentlichen und so für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Je mehr Menschen das tun, desto mehr Informationen finden alle bei Topf Secret.

 

Dürfen die Dokumente veröffentlicht werden?

Ja. Dokumente, die zugeschickt werden, dürfen auch (ggf. gescannt oder abfotografiert) veröffentlicht werden. Dabei sollten personenbezogene Daten geschwärzt werden. Das ist mit Tools auf der Plattform ganz einfach möglich. Mehr Details dazu im Forum.

 

Was tue ich, wenn die Dokumente mit Verweis auf den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz) nicht zugesandt werden?

Sie können die Behörde darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten geschwärzt werden können. Enthalten die Dokumente solche Daten, müssen die übrigen Teile trotzdem zugesendet werden.

 

Darf das Amt meine Adresse an Dritte weitergeben?

Ja, das kann passieren. Das Verbraucherinformationsgesetz erlaubt es, dass die Behörde auf ausdrückliche Nachfrage des angefragten Betriebs Ihren Namen und Anschrift an den durch Sie angefragten Betrieb weitergeben kann.

Wenn Sie vor dem 08. Februar 2019 einen Antrag gestellt haben, wird sie die Behörde jedoch fragen müssen, ob Sie mit der Weitergabe an das Unternehmen einverstanden sind. Denn im Antragstext haben Sie der Datenweitergabe widersprochen.

Wenn Sie nach dem 08. Februar 2019 einen Antrag gestellt haben, kann es sein, dass die Behörde Ihren Namen und Anschrift ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen an den Lebensmittelbetrieb weitergibt. Darauf wurden Sie jedoch bei der Einreichung des Antrags hingewiesen.

Die derzeitige Rechtslage ist leider höchst unbefriedigend. Einerseits gelten EU-weit hohe Anforderungen an den Datenschutz. Andererseits erlaubt das deutsche Verbraucherinformationsgesetz auf Nachfrage des angefragten Betriebs die Herausgabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift durch die Behörde. Bisher ist nicht gerichtlich geklärt, ob diese Regelung aus dem Verbraucherinformationsgesetz der EU-Datenschutzgrundverordnung widerspricht und damit unzulässig ist. Die Behörden gehen aktuell jedoch mehrheitlich davon aus, dass die Datenweitergabe auf Nachfrage des Betriebs zulässig ist.

 

Was ist, wenn die online verfügbaren Kontrollberichte falsch sind?

Es dauert in der Regel mehrere Wochen, bis eine Behörde auf eine Anfrage einen Kontrollbericht herausgibt. Zudem werden die Lebensmittelbetriebe nicht täglich von den Behörden kontrolliert. Naturgemäß beschreibt ein auf Topf Secret einsehbarer Kontrollbericht dadurch den Hygienezustand eines Betriebs in der Vergangenheit. Das Bundesverfassungsgericht hat aber kürzlich klargestellt, dass Bürgerinnen und Bürger auch ein Recht auf Informationen zu bereits beseitigten Verstößen haben. Unabhängig davon sind alle Lebensmittelbetriebe herzlich dazu eingeladen, uns aktuelle Kontrollberichte zuzusenden, wenn auf der Plattform nicht der letzte Stand abgebildet ist. Wir verifizieren das mit der zuständigen Behörde und stellen sie dann online.

Außerdem können Sie bei der Open Street Map – ähnlich wie in der Wikipedia – ggf. falsche Eintragungen zu Betrieben aktualisieren. Anleitungen dafür gibt es hier.

 

Werden die Kontrollberichte zeitlich unbegrenzt veröffentlicht?

Das Verbraucherinformationsgesetz gibt allen Bürgerinnen und Bürgern Informationsanspruch zu Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen, die bis zu fünf Jahre in der Vergangenheit liegen. Ergebnisse zu Lebensmittelkontrollen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen – zu denen also kein Informationsanspruch gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz mehr besteht – werden wir wieder von der Plattform entfernen.

Was tue ich, wenn mich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber kontaktiert?

In Ausnahmefällen haben die jeweiligen Betriebsinhaberinnen bzw. Betriebsinhaber die Antragstellenden kontaktiert und beispielsweise einen Besuch im Betrieb und ein persönliches Gespräch vorgeschlagen. Es ist allen überlassen, ein solches Angebot anzunehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass eine Besucherin bzw. ein Besucher nicht das zu sehen bekommt, was die jeweiligen Kontrolleurinnen und Kontrolleure sehen, nicht zuletzt weil Hygienekontrollen unangekündigt stattfinden.

 

Woher habt ihr die Adressen aller Lebensmittelbetriebe?

Die Adressen kommen aus der Datenbank von Yelp Google Places Open Street Map. Zu Beginn der Kampagne haben wir die Datenbanken von Yelp, Foursquare und Google genutzt. Aufgrund der großen Zugriffszahlen wurde allerdings die dauerhafte Nutzung von den Unternehmen unterbunden, sodass wir umsteigen mussten. Falls Sie einen Betrieb nicht finden können, war er in dieser Datenbank leider nicht enthalten. Sie können ihn allerdings eintragen.

Außerdem können Sie bei der Open Street Map – ähnlich wie in der Wikipedia – ggf. falsche Eintragungen zu Betrieben aktualisieren.

 

Ich finde einen Betrieb nicht. Wie kann ich ihn hinzufügen?

Auch weitere Betriebe können angefragt werden. Am unteren Ende der linken Navigationsleiste unterhalb der Betriebsnamen gibt es den Button „Betrieb nicht gefunden?“, der ein Freitextfeld bietet.

 

Wie viele Betriebe fallen denn bei Kontrollen negativ auf?

In Deutschland veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Jahr für Jahr anonymisierte Statistiken und Daten über die Lebensmittelüberwachung. Die Quote der beanstandeten Betriebe liegt dabei seit Jahren nahezu unverändert bei rund 25 Prozent. Eine gesonderte Erfassung der Fleisch- und Wurstbetriebe gibt es beim BVL leider nicht.

Seit 2017 nutzt das BVL eine neue Erfassungsmethode. Informelle Beanstandungen – also Beanstandungen, die nicht beispielsweise zu einer Nachkontrolle oder einer Verwarnung mit oder ohne Verwarngeld führen -  werden nun nicht mehr mitgezählt. Vorher war das der Fall. Für das Jahr 2019 wird die Beanstandungsquote mit 12,9 % angegeben.

 

Wie häufig werden Betriebe kontrolliert?

Die Häufigkeit der Kontrollen ist sehr unterschiedlich und unter anderem abhängig von der Ausstattung der zuständigen Ämter. Sie soll sich am Risiko orientieren. So sollten Betriebe, in denen mit verderblichen Produkten wie frischem Fleisch hantiert wird, häufiger kontrolliert werden als zum Beispiel Getränkemärkte. Bereits auffällig gewordene Betriebe sollten zudem engmaschiger kontrolliert werden.

 

Welche Informationen enthält ein Kontrollbericht?

Die Kontrollberichte sehen je nach Bundesland und zuständiger Behörde unterschiedlich aus. Hier ein Beispiel aus Halle in Sachsen-Anhalt. Aufgeführt werden Zeitpunkt der Kontrolle und deren Ergebnis. Enthalten sind vorgefertigte Punkte, die jeweils angekreuzt werden, sowie – in der Regel handschriftliche – Anmerkungen der Kontrollierenden. Wird wie in diesem Fall auf Fotos Bezug genommen, sind diese möglicherweise nicht Teil der Antwort. Es lohnt sich, erneut nachzufragen und um Zusendung der Fotos zu bitten. In dem vorliegenden Beispiel wurden die Bilder dann ebenfalls zugeschickt.

 

Was ist das Ziel dieser Aktion?

foodwatch und FragDenStaat fordern mehr Transparenz in der Lebensmittelüberwachung. Je mehr Menschen bei Topf Secret mitmachen und Anträge stellen, umso mehr Informationen kommen ans Licht. Damit wollen wir zeigen, dass Bürger ein Interesse an diesen Informationen haben. Langfristig wollen wir erreichen, dass die Politik endlich eine gesetzliche Grundlage schafft, die Transparenz zur Regel macht. Ziel ist, dass die Behörden von sich aus alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen, ohne dass Bürgerinnen und Bürger Anfragen stellen müssen.

 

Gab es schon mal eine vergleichbare Kampagne?

FragDenStaat hat bereits mehrere erfolgreiche Kampagnen auf Basis von Informationsfreiheitsgesetzen durchgeführt, unter anderem zu Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag und zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung. foodwatch setzt sich schon seit Jahren mit Gesetzesvorschlägen und Aktionen dafür ein, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen – und zwar sowohl im Internet als auch direkt vor Ort in Restaurants und Lebensmittelbetrieben, am besten übersetzt in ein leicht verständliches Symbol wie den Smiley. Das wird zum Beispiel in Dänemark praktiziert: Wenige Jahre nach Einführung dieses Systems im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe dort von 30 auf rund 15 Prozent halbiert.

Ich habe Post vom Verwaltungsgericht bekommen und wurde einem Rechtsstreit beigeladen. Was bedeutet das?

Der betroffene Lebensmittelbetrieb möchte verhindern, dass Sie die beantragten Informationen bekommen. Keine Angst: Die Klage richtet sich nicht gegen Sie, sondern gegen die zuständige Behörde, die Ihnen eigentlich Auskunft erteilen wollte.
 
Sie haben keine Verpflichtung, sich in dem Gerichtsverfahren einzubringen. Wir halten es derzeit auch nicht für notwendig, dass Sie sich mit einer Stellungnahme o.ä. einbringen, denn: Inzwischen wurde der Verbraucherinformationsanspruch wiederholt gerichtlich bestätigt. Die Gerichte kennen die Rechtsprechung und werden sich daran orientieren. Es bleibt also derzeit nur eines: abwarten.  
 
Wenn Sie sich nicht aktiv in das Gerichtsverfahren einbringen, können keine Kosten für Sie entstehen. Kosten können nur entstehen, wenn Sie z.B. einen Antrag stellen oder eine Beschwerde gegen einen Beschluss einreichen.

 

Weitere Informationen zur Funktionsweise von FragDenStaat finden Sie hier.

„Topf Secret“ ist ein gemeinsames Projekt von