2019-05-13BesuchsberichtVIG_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Asia House, Rudersberg“
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Landratsamt Rems -Murr -Kreis Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Besuchsbericht Standort █████████ █████ Backnanger Str. 13 D -73635 Rudersberg Besuch am 13.05.2019 von 11:25 Uhr bis 11:55 Uhr Durchgeführt von Begleitpersonal Sei- ten des Betriebes Ergebnisse des Betriebsbesuches: Nr. Verstoß/Behebung 1 Verstoß: Küche: In der Küche waren folgende Bereiche erneut verunreinigt: 1. Die Fensterrahmen und - scheiben (mit schmie rigen, fettigen Ablagerungen), 2. die mit Alufolie abgedeckten Fensterbänke (mit Schmutzansammlungen), 3. die Silikonabdichtungen, insbesondere im Bereich des Spülbeckens und des Kühl- schrankes (mit braunen Ablagerungen), 4. der mit Kartonagen abgedeckter Fußboden im Bereich der Fensterfront (mit einem durchgeweichten Karton, Produktresten und schwarzen Verkrustungen), 5. der Heizkörper unter dem Fenster (braune Ablagerungen), 6. mehrere Regalböden, z.B. links neben dem Herd (mit durchgeweichten Kartonagen und verkrusteten, schmierigen Ablagerungen), 7. die Mehrfachsteckdose und die Elektroleitung hinter der Arbeitsfläche mittig des Raumes (braune, fettige Beläge), 8. eine Vie lzahl von leeren Dosen, die als Erhöhung der einzelnen Edelstahlschüsseln für diverse Zutaten dienten (braune, fettige Beläge). Behebung: zu 1. -8.: Die genannten Bereiche sind gründlich zu reinigen und künftig sauber zu hal- ten. Die Kartonagen sind von dem Fußboden und den Regalböden zu entfernen. Die Alufolie ist von der Fensterbank zu entfernen. Frist: sofort Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 2 Verstoß: Küche: 1. Es wurden erneut selbst eingefrorene Lebensmittel (wie z.B. Mangorollen) ohne An- gabe des Einfrierdatums vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsf ä- higkeit nicht zweifelsfrei zu bestimmen war. 2. In den Wänden der begangenen Betriebsräume waren nicht mehr benötigte, unver- schlossene Dübellöcher vorhanden. Die Wandbereiche sind aufgrund ihrer Beschaffen- heit nicht mehr leicht zu reinigen. Behebung: zu 1.: Auf den Packungen der eingefrorenen Lebensmittel ist zumindest das Einfrierda- tum bzw. das Lieferdatum anzubringen. Frist: sofort Seite 1 von 3
Art. 18 VO (EG) Nr. 178/2002 zu 2.: Die Dübellöcher sind fachgerecht, aber vor allem glatt zu verschließen. Frist: 24.06.19 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1 Buchst. b VO (EG) Nr. 852/2004 3 Verstoß: Lagerraum im ehem. Schlachthaus: 1. Die Innenflächen der Tiefkühltruhe waren erneut mit starken Eisablagerungen behaf- tet. Weiter waren die Glasschiebedeckel und die Führungsschienen mit schmierigen Belägen und angetrockneten Lebensmitteln verunreinigt. 2. Im Bereich, rechts von der Eingangstüre, wurden erneut mehrere betriebsfremde Ge- genstände (wie z.B. ausrangierte Fußmatten für Fahrzeuge usw.) aufbewahrt. Behebung: zu 1.: Die Tiefkühltruhe ist zu reinigen, künftig sauber zu halten und in geeigneten Ab- ständen zu enteisen. Frist: sofort Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 zu 2.: Die betriebsfremden Gegenstände sind aus dem Lagerraum zu entfernen. Frist: sofort Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 4 Verstoß: Theke im Gastraum: 1. In der Getränketheke wurden erneut angebrochene Saftbehälter mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum vorgefunden. Dabei handelte es sich zum Beispiel um "Wei- ßer Guaven-Nektar" (MHD 29.12.18). 2. Die Schankanlage war zum Zeitpunkt der Kontrolle an einem Bierfass angeschlossen. Alle inneren Teile des Zapfhahnes (Kompensator, Einstellschraube und der Ventilstößel) waren mit schmierigen Ablagerungen behaftet. Die Anlage wurde bis zur Grundreinigung sofort stillgelegt. Behebung: zu 1.: Die betroffenen Lebensmittel sind aus der Getränketheke zu entfernen. Es ist si- cherzustellen, dass keine nicht sicheren Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Frist: sofort Art. 7 Abs. 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 1169/2011 zu 2.: Der betroffene Zapfhahn ist vor Inbetriebnahme gründlich zu reinigen und künftig sauber zu halten. Frist: sofort Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Angewandte Rechtsvorschriften: Verordnung (EG) 178/2002, Verordnung (EG) 852/2004, Verordnung (EG) 853/2004, Lebensmittel- und Futtermit- telgesetzbuch (LFGB), Rechtsverordnungen Seite 2 von 3
Rücksendung zum Besuchsbericht vom 13.05.2019 Absender: üüüüüüüüü üüüüüüüü D -73635 Rudersberg Landratsamt Rems-Murr- Kreis Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung Frau Lßhrlein Erbstetter Straße 58 71522 Backnang Ich erkläre mich bereit, die im Besuchsbericht vom13.05.2019 genannten Mängel- punkte innerhalb der gesetzten Fristen zu beseitigen. Ich erkläre mich nicht bereit, die im Besuchsbericht vom 13.05.2019 genannten Mängelpunkte innerhalb der gesetzten Fristen zu beseitigen. Begründung: Ich bitte für die Beseitigung der Mängel Nr.: __________ um Fristverlängerung bis zum __________ Die Mängel Nr.: __________ sin d bereits beseitigt. Mit freundlichen Grüßen Datum, Name, Unterschrift, Betriebsstempel Seite 3 von 3