scan_2019_4_29_13_16_53_5485_fohlenhof_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu B 306 im Fohlenhof, Bad Endorf

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

/ 10
PDF herunterladen
„LANDRATSAMT ROSENHEIM Landratsamt Rosenheim » Postfach 10 04 65 - 33004 Rosenheim . ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen: Herrn 613-5140-VIG (bitte bei Antwort angeben} Sachbearbeiterin Zimmer-Nr. Telefondurchwahl Fax E-Mail Datum rosenheim,de 19.03.2019 Vollzug des Gestzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (vIG); Antrag auf Informationsgewährung vom 15.02.2019 nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nach $ 5 Abs. 2 S.3 VIG ARZugilEh des Betriebes "B 306 im Fohlenhof”, Kurstr. 2, 83093 Bad Endorf Sehr geehrter Her das Landratsamt Rosenheim erlässt folgenden Bescheid: | 1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährungerfolgtin folgender Form: a) Bekanntgabe der Daten derletzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen. b) Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, wenn Beanstandungen im Sinne von un- | zulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbu- ches(LFGB), der auf Gründ des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar gel- tenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des LFGB vorlie- gen. Die Information wird nach Ablauf von 10 Tagenin Schriftform übermittelt, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgtist. 3, Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Dienstgebäude; Luipatdstr. 9 83022 Rosenheim " Besuchszeiten: Mo-Fr Do 8:15 12:00 Uhr 14:00-17:00 Uhr - Telefonzentrale; 08037 392-01 Faxt 08031 392-999 E-Mail: poststelle@fra-rosenheirn.de Internetadrosse: 2 www.landkreistosenheim.de Bankverbindungen: Sparkassa Rosenheim-Bad Aibling IBAN DE 71.7115 0000 0009 0220 12 BIC BYLADEMIROS vB RB Rasenheim-Chiemses eG IBAN DE 41 7116 0000 0000 0007 44 BIC GENODEFIVRR ÖFNV-Anbindung: Stadtverkehr Haltestelle Bahnhof. Linien 2,3,4,7,8,9, 11 i
1

Hinweise: Falls im Rahmender Informationsgewährung Kontrollberichte herausgegeben werden, werden die per- sonenbezogenen Daten, die nicht die Lebensmittelunternehmer/innen direkt betreffen, geschwärzt {Kontrolipersonal, Betriebspersonaletc.). Zudem werden alle Inhalte, die nicht dem Anwendungsbe- reich des VIG unterliegen, ebenfalls geschwärzt. _ Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Aus- kunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterver- wendung der erhaltenen Informationen durch Sie als Antragstellertrifft. Ob und wie Sie die Informatio- nen weiterverwenden, liegt daherin Ihrer alleinigen Verantwortung undRisiko. I. 1.Sachverhalt Der/Die Antragsteller/in stellte am 15.02.2019 per Email einen Antrag auf Informationsgewährung ge- mäß $ 4 Absatz 1, $ 2 Absatz 1 VIG. Der/Die Antragstellerin begehrt folgende Informationen: „1. Wann habendie beidenletzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- ünd Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts - unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend‘).“ Der Antragseingang wurde mit Schreiben vom 19.02.2019 bestätigt. Dem betroffenenBetrieb, dessen rechtliches Interesse durch den Ausgang des VIG-Verfahrens berührt werden.konnte, wurde schriftlich Gelegenheit gegeben,sich zu der geplanten Herausgabe der erbete- nen Informationen zu äußern. Der Betroffene hat sich nicht geäußert. 2.Rechtliche Würdigung 2.1. Zuständigkeit Das Landratsamt Rosenheim ist gem. $ 2 Abs.2’Sätz i Nr. Buchstabe b) sowie $ 4 Abs.1 Satz4.Nr.2 VIG,.Art. 21 a Abs.2 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz i.V. mit Art.3 Abs.1 Nr.2 Bayeri- sches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sachlich und örtlich zuständig. 2.2. Entscheidungsgründe Die Informationen werden gemäß $ 4 Abs.1 Satz 1 VIG antragsgemäßerteilt. Die E-Mail vom 15.02.2019 stellt einen Antrag nach $ 4 Abs.1 Satz 1 dar. Der Antrag ist hinreichend bestimmt. Es ist ein Antrag auf Informationsgewährung gemäß $ 4 Absatz 1, $ 2 Absatz 1 VIG bezüglich den letz- ten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen sowie auf Herausgabe der entsprechenden Kontroliberichte im Falle von Beanstandungen für den Betrieb „B 306 im Fohlenhof“, Kurstr. 2, 83093 Bad Endorf. 2 Im vorliegenden Verfahren waren Belange Dritter von dem Antrag auf Informationsgewährung be- troffen. Deshalb wurde dem betroffenen Dritten gemäß 8 5 Absatz 1 Satz 1, 2 VIG Gelegenheit gege- ben, sich zur geplanten Informationsherausgabe zu äußern.
2

Be Der Betrieb äußerte sich im Rahmen der Anhörungnicht. Ausschluss- oder Beschränkungsgründe greifen im vorliegendenFall nicht. 2.3 AusführungenzurZiffer 1.3 Gemäß $ 5 Absatz 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklagein den in 8 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannten Fällen keine aufschiebende Wirkung. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oderderDritten bekannt gegeben wordenist und diesem ein ausreichen- derZeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt wordenist. Der Zeitraum soll 14 Tage nicht überschreiten. 2.4 Ausführungenzur Ziffer 1.4 (Kostenentscheidung): Dieser Bescheid und die Informationsgewährung ergehen gemäß $ 7 Absatz 1 Satz 2 VIG kostenfrei, der Verwaltungsaufwand lag unter 1.000 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München Postfachanschrift: 80005 München, Postfach 20 05 43 Hausanschrift: 80335 München, Bayersir.. 30 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen’ Form erhoben werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: "Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen undentfaltet keine recht- liche Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vah.bayern.de) Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Ergänzender Hinweis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung bzw. zur sofortigen Voll- ziehbarkeit kraft Gesetz: Auf die Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfes durch den betroffenen Lebensmittelunterneh- mer, insbesondere auf 8 80 a VwGO,wird hingewiesen (Vorläufiger Rechtsschutz)
3

LRA RO-1/01,07 Mit freufidlichen Grüßen
4

LANDRATSAMT ROSENHEIM. Landratsamt Rosenheim » Postfach 1004 65 : 83004 Rosenheim Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen 611-5140-VIG {bitte bei Antwort angeben) Herrn Sachbearbeiter/n Zimmer-Nr. Telefondurchwahl Fax E-Mail Datum senheim.de 02.04.2019 Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (vViG); Betrieb:”B 306 im Fohlenhof”, Kurstr. 2, 83093 Bad Endorf Anlagen: Kontrollbericht vom 21.11.2018 (Kopie teilgeschwärzt) Sehr geehrte(r) Herr Lehmair, im Nachgang zu unserem Bescheid vom 13.03.2019 teilen wir ihnen hiermit die Termine der.letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen mit. Diese waren: « «e 21.11.2018 12.12.2018 (mit Beanstandung) (ohne Beanstandung) Da einer dieser Kontrolien mit Beanstandungen war,‚legen wir diesem Schreiben antragsgemäß den entsprechenden Kontroliberichtbei. ‚Wir möchten Sie zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Verbraucherinformationsgesetz allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiter- verwendungdererhaltenen Informationen durch Sie als Antragstellertrifft. Ob und wie Sie die Informa- tionen weiterverwenden, liegt daherin Ihreralleinigen Verantwortung und Risiko. Mit freundlichen Grüßen Dienstgebäude; ° Luitpoldstr. 9 83022 Rosenheim Besuchszeiten: Mo-Fr Do 38:15-12:00 Uhr 14:00-17:00 Uhr Telefonzentrale: 08031 392-01 Fax: 08031 392-8001 E-Mall; poststelie@frs-rosenhsim.de Intemetadresse; www.tandkraistosenheim,de Bankverbindungen: " Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling IBAN DE 71 7115 0000 0006 0220 12 BIC BYLADEMIROS VB RB Rosenheim-Chiemsee eG IBAN BIC DE S1 7116 0000 0900 0007 44 GENODEFIVRR ÖPNV-Anbindung: Stadtverkehr: Haltastelle Bahnhof: tinien 2,3,4,7,8,9, 11
5


                      
                        
                          
                        
                        6
                      
                    

Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll LRA Rosenheim Betrieb: ET, Anschrift: Kurstr. 2 (Standort) 83093 Bad Endorf Fohlenhof \ Betriebsnummer({n): Öffnungszeit: Registrierungen/ Zulassungen: Ruhetage: Durchführender der Kontrolle: ussrsazz 1 Beteiligte: ” x - {Behörde) Beteiligte: {Betrieb} EEE Datum der Kontrolle: 21.11.2018 Uhrzeit von: 15:00 bis: 17:00 Art der Kontrolle: planmäßige Routinekontrolle Schwerpunktfe}: Lebensmittelbetriebsart(en): . Dienstleistungsbetriebe - . Speisegaststätte Bemerkung: Detailfeststellungen {ggf. Beiblatt/Anlagen): 4. kontrolliert x . “ Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygieneallgemein - Räume, Geräte, Personal Trockenlagerlinks hinten vom Kücheneingang: An der Deckelöste sich stellenweise der Farbanstrich. Die losen Farbteile sind zu entfernen, die Ursache hierfürist zu ermitteln und abzustellen bevor neu gestrichen wird. Es fehlte der Lampenschutz an der Deckenlampe. Esist ein Lampenschutz odereine splittergeschütze Lampe “anzubringen. Die Decke warim hinteren Bereichstellenweise schimmelig. Die Deckeist zu reinigen, zu desinfizieren und sauberzu halten. Kontrollbereich Lager (Depot) Verstoß x
7

Detailfeststellungen (ggf. Beiblatt/Anlagen): Kontrolibereich Verstoß Die Regale waren aufder Unterseite stellenweise unsauber. Die Regale sind zu reinigen und sauberzu halten. Es wurde Grillkohle bei den Lebensmitteln gelagert. Die Lebensmitel sind vor nachteiligen Beeinträchtigungen zu schützen (hier Grillkohlestaub). Es wäre sinnvoll die Grillkohle gesondert zu lagern. Vorraum zum Trockenlager / Eingangsbereich: An der Deckelöste sich stellenweise der Farbanstrich. Die losen Farbteile sind zu entfernen, die Ursache hierfür ist zu ermitteln und abzustellen bevor neu gestrichen wird. Die Türe war im unteren Bereich offen , nur mit einem groben Giter versehen sodaß ungeziefer ungehindert in den Hygienebereich gelangen könnte. An Öffnungendie ins Freie gehen und geöffnet werden könnenist zu reinigungszweckenleicht entfernbarer Insektenschutz anzubringen! {Metallrahmen wäre sinnvoll} Der Boden warunter den Geräten unsauber. Der Boden ist zu reinigen und sauber zu halten. In den Kühlschrank wurden Transportkartonagen über den Offenene lebensmittel gelagert. Für ausreichenden Warenschutz ist zu sorgen, Die Dichtung des Gemüsekühlschranks war unsauber. Die Dichtung ist zu reinigen oder zu erneuern und sauber zu halten. Transportkartonagen befandensich bei offenen Salaten im Kühlschrank. Für ausreichenden Warenschutz ist zu sorgen. Im Tiefkühlschrank wurden unabgedeckteteils unbeschriftete. Waren vorgefunden. Für ausreichenden Warenschutz ist zu sorgen. Zudem gelten Lebensmittel deren Rückverfolgung nicht sichergestellt werden kann’ als unsicheres Lebensmittel und ist zu verwerfen. Sofern Lebensmittzel eingefroren werden müssen diese mit einem Einfrierdatum (eingefroren am: Tag, Monat, Jahr) versehensein. Behebung: 2. Hygiene allgemein (Betriebshygiene} Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal . Reinigungslager X
8

"| Detailfeststellungen (ggf. Beiblatt/Anlagen): . Kontrolibereich Verstoß Das Reinigungslager wird zudem als Umkleidebereich genutzt. Die Spinde waren im oberen Bereich staubig (Grillkohlestaub). Die Spinde sind zu reinigen und sauberzu halten. Es wurden Bedarfsgegenstände, Kekse ezc. im Umkleuidebereich gelagert. Eine Umkleide ist nicht geeignet dort Bedarfsgegenstände oder gar Lebensmittel zu lagern noch dazu wo ein direkter Zugang zur Personaltoilette vorhandenist. Behebung: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal Personaltoilette " Spinnweben waren vorhanden. Spinnweben sind laufend zu entfernen. Am Handwaschbeckenfehlte Seife und Einmalhandtücher. Esist stets dafür zu sorgen dass ausreichend Seife und Einmalh.andtüchervorrätig sin Die Türe schloß nicht mit dem Boden ab Die Toilettentüre ist so zu gestalten dass diese bis zum Bodenführt und:dort abschließt. Behebung: Hygieneallgemein (Betriebshygiene) Gefrierraum Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal Die Eingangstüre war oben unsauber. Die Eingangstüreist zu reinigen und sauber zu halten. Unabgedeckte selbst hergestellte Burger wurden unbeschriftet vorgefunden. Für ausreichenden Warenschutz ist zu sorgen. Zudem gelten Lebensmittel deren Rückverfolgung nicht sichergestellt werden kann als unsicheres Lebensmittel und sind zu verwerfen. Sofern Lebensmittel eingefroren werden müssen diese mit einem Einfrierdatum (eingefroren am: Tag, Monat, Jahr) versehensein. Behebung: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal Tageskühlzelle! Kühlraum x
9

Detajifeststellungen (ggf. Beiblatt/Anlagen): Kontrollbereich Es wurde unbeschriftete Ware vorgefunden. Ware deren Rückverfolgung nicht sicherghestelit werden kann gilt als unsicheres Lebensmittel undist zu verwerfen. Es wurden Transportkartonagenbeioffenen Lebensmittel gelagert. Für Transportkartonagengibt es keine Hygienevorschriften und deshalb sollten diese auch nicht im. Hygienebereich gelagert werden. "Es wurden sämtliche Lebensmittel Käse, Wurst, Kuchen, Obst, Gemüseetc.teils offen zusammengelagert. . Füre ausreichenden Warenschutz ist zu sorgen. Behebung: 6. Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Hygiene allgemein - Räume; Geräte, Personal Am Handwaschbeckenfehlte die Seife, Es ist dafür zu sorgen dass stets ausreichend Seife verfügbarist. Der Handtuchspender war auf der Unterseite unsauber. Der Handtuchspenderist zu reinigen und sauberzu halten. Der Mikrowelienherd rechts am Eingangsberteich war innen oben vorne altverschmufzt. Der Mikrowellenherd ist gründlich zu reinigen und sauberzu halten. Offene Bohrlöcher wurden vorgefunden. Die Dübellöcher sind zu verschließen. Die Hängeschränke waren oben staubig,teils fettig. Die Hängeschränke sind zu reinigen und sauber zu halten. Der Siphon waraltverschmutzt. Der Siphonist zu reinigen und sauber zu halten. Die Bodenkanten warenstellenweise unsauber. Der Boden sowie die Bodenkantensind zureinigen und sauber zu halten. Der hölzeren Ablagetisch des Zuckenwattegerätes war schadhaft. DerAblagetischist instand zu setzen und waschfest zu gestalten oder zu entfernen. Küche 1. Verstoß
10