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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu backWERK, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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% |                Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt                                ‚Ordnungs-und Bürgeramt Gegen Zustellungsurkunde                                                   Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Haltestelte: Tullastraße 27. Mai 2019 Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret” von foodwatch und FragDenStaat vom 29. April 2019 Betrieb: BackWerk, Kreuzstraße 9, 76133 Karlsruhe Sehr geehrter u. entsprechend Ihrem Antrag vom 29. April 2019 ergeht folgende Verfügung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sehen Sie folgend die von Ihnen angefragten Informationen: Kontrolle am 19. Juli 2017:       | Es wurdenkeine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt. Kontrolle am 26. Juni 2018: Es wurden keine lebensmittelrechtlichen Verstöße festgestellt. 2. DieseEntscheidung ergeht gebührenfrei. Sachverhalt: 1. Mit Antrag vom 29. April 2019 habenSie in Bezug auf den Betrieb „BackWerk”, Kreuzstraße 9, 76133 Karlsruhe eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die Fragen lauteten wie folgt: 1. Wann habendie beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen Gedruckt auf‘ 100 Prozent Recyclingpapier stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen?
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Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und überdie an Sie zu.übermittelnden Informationen unterrichtet. ImRahmen der Anhörung wurdenIhre Daten vom Betreiber angefragt. Diese wurden ihm mit Schreiben vom 15. Mai 2019 zur Kenntnis gegeben. Gemäß 8 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist zuständig die nach LandesrechtzuständigeStelle. Nach 8 38 Absatz 1 und 8 39 Absatz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den 88 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG;)ist ci die Stadt Karlsruhe zuständige _ Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach 8 2 Absatz 1 Nummer1 VIG hat jeder nach Maßgabedieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über vonden nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) .der auf Grund dieser Gesetzeerlassenen Rechtsverordnungen c): unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungengetroffen worden sind. Gemäß 8 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesen Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Zugang zu Informationen nach 8 2 Absatz 1 Nummer1 ist bis zu einern Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationenbis zu einem Verwaltungsaufwand von 250Euro. - Rechtsbehelfsbelehrung: Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Karlsruhe, bevorzugt beim Ordnungs- und Bürgeramt, Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Alter Schlachthof 5, 76131 Karlsruhe, oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Karlsruhe, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde,Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe eingelegt wurde. Hinweis: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationendurch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung beziehungsweise Weitergabe der Informationen erfolgt daherin eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf-Secret“ verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie hur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen
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5.7 Meinungsäußerungenüber Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch- genommen werden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung undist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen denBeteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten.
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