antwort-kontrollanfrage_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Bauernhof-Café zur Geigersmühle, Helmbrechts

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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LandkreisHof wir sind Heimat LandratsamtHof,Postfach32 60,95004 Hof Landratsamt        Hof 304-LÜ IhrZeichen: IhreNachricht:       IhrAntragv. 14.03.2019 Unser Zeichen:       5140/0.7-304-      06/19 ██████████████████   ███████████ ███████████          ███ ████████             █████████ ████████             ████████████ ████████████████████████████████████████████ ██████ ██████████ Informationsgewährung                nach dem Verbraucherinformationsgesetz                           (VIG); Bekanntgabeder Entscheidungüber                      die Informationsgewährung                   nach $ 5 Abs.2 S.3 VIG zum Betrieb        Bauernhof-Cafe          „ZurGeigersmühle“,                Geigersmühle2,95233 Helmbrechts Sehrgeehrter        Her das Landratsamt         Hoferlässt      folgenden Bescheid: werden antrags- gemäß diegewünschtenInformationen                     erteilt. ll.      Die Informationen         erhalten    Sie mitdiesem BescheidunterGründe                      Ill.aufpostali- schem Weg. IN.      FürdiesenBescheidwerdenkeineGebührenundAuslagenerhoben. Seite1 von3 Dienstgebäude:     Zentrale:                     Öffnungszeiten:                    Verkehrsmittel: Konten der KreiskasseHof: Öffentliche Schaumbergstraße 14  Telefon: 09281 157-0            Mo, Da 7:30- 16:00Uhr     HofBus Linien1,8           SparkasseHochfranken 95032 Hof                 09281 /58340 Telefax:                      Di,Mi 7:30- 14:00Uhr     Haltestelle „Lindenbühl         IBAN: DEE8 7805 0000 0430 006866 www.landkreis-hof,de Internet:                     Fr     7:30- 12:30Uhr    RegionalbusLinie17           BIC: BYLADEMIHOF E-Mail: poststelle@landkreis-hof.de und nach Vereinbarung    Haltestelle Landratsamt      PostbankNürnberg IBAN: DE72 7601 00850021 8498 57 DieAnnahmezeitenderKfz-Zulassungsstelle endenjeweils    BIC: PBNKDEFF eine halbeStundevorEnde derÖffnungszeiten.
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Gründe Am 15.03.2019 erhielt das Landratsam Hof Ihre E-Mail vom 14.03.2019, mit der Sie die Her- ausgabe vonInformationen überdie letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungenin 0.9. Betrieb begehren. Im Falle von Beanstandungen wünschen Sie die Herausgabe des ent- sprechendenKontrollberichts bzw. der entsprechendenKontrollberichte. Der Antragseingang wurde seitens des Landratsamtes Hof per E-Mail vom 15.03.2019 bestä- tigt und mit gleicher Mail Ihre vollständige postalische Anschrift angefordert. Dieser Auffor- derung kamen Sie ebenfalls am 15.03.2019 per E-Mail nach. Das Landratsamt Hofist für die Erteilung von Informationen nach dem VIG entsprechend $ 2 Ab- satz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b) sowie $ 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 VIG -in der derzeit gültigen Fassung- in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 21a (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz -— GDVG) in der derzeit gültigen Fassung, sowie Artikel 3 Absatz 1 Nummer2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung sachlich und örtlich zuständig. Ihre o.g. E-Mail vom 14.03.2019 ist in Verbindung mit Ihrer Mail vom 15.03.2019 als hinreichend bestimmter Antrag gemäß & 4 Abs. 1 Satz 1 VIG zu werten, lässt eindeutig erkennen, auf welche Informationen er gerichtet ist und enthält Namen und Anschrift des Antragstellers. Der Antrag ist daher berechtigt und die gewünschten Informationen sind grundsätzlich vom Auskunftsanspruch des $ 2 Abs. 1 VIG erfasst. Ausschluß- und Beschränkungsgründe des $ 3 VIG greifen in diesem Fall nicht. Von diesem Antrag sind Rechte Dritter nicht betroffen, daher ist keine Anhörung erforderlich und die gewünschten Informationen könnensofort erteilt werden. Nach Prüfung Ihres Antrags vom 14.03.2019 auf Informationserteilung übermitteln wir Ihnen die angeforderten Informationen. Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass das VIG allein Auskunftsansprüche gegenüber Behörden umfasst, jedoch keine Aussage zur Zulässigkeit der Weiterverwendung der erhaltenen Informationentrifft. Ob und wie Sie die Informationen weiterverwenden, liegt daher in Ihrer alleinigen Verantwortung undin Ihrem eigenen Risiko. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir für die Beantwortung dieser Anfrage den postalischen Weg gewählt. Gem. 8 7 Abs. 1 S. 1 VIG werden grundsätzlich für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörden nach dem VIG kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der Verwal- tungsaufwandfür die Bearbeitung dieser Anfragebleibt im Kostenrahmendes $ 7 Abs. 1S. 2 Alt. 1 VIG. Daherist diese Anfrage für Sie kosten- und auslagenfrei. Seite 2 von 3
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In o.g. Betrieb fanden die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen a m 08.08.2017 und a m 05.04.2018 statt. Beide Betriebsüberprüfungen verliefen beanstandunggsfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich,zur Niederschrift des Urkundsbeamtend e r Geschäftsstelle oder elektronischin einerfürden Schriftformer- satz zugelassenen Form. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrensbezeichnen undsoll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründungdienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochteneBescheidsoll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage undallen Schriftsätzen sollen beischriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften fürdie übrigen Beteiligten beigefügtwerden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zurÄnderung des Gesetzes zurAusführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni2007 (GVBl. S. 390) wurde im Bereich des Staatlichen Lebensmittelüberwachungsrechts das Widerspruchsverfahren abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widersprucheinzulegen. Die EinlegungeinerKlage pereinfacher E-Mailist nicht zugelassen und entfaltetkeine rechtlichen Wirkungen! Bei Klageerhebungi n elektronischer Form gilt:Nähere Informationenzur elektronischen Einlegung von Klagen (so- wie allgemeineInformationenzurEinleitung eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht) entnehmenSie bitt      e dem Internetauftrittder Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit unter www.vgh.bayern.de Sofern kein Falldes $ 188 Vw GO vorliegtwird kraft Bundesrechts in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebührfällig. Mit freundlichen Grüßen ███████████ █ █        ██ Seite 3 von 3
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