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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Berliner Döner, Hanover

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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" Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Öffentliche Ordnung GEWERBE - UND VETERINÄRANGELEGENHEITEN Dienstgebäude Am Schützenplatz 1 Fachbereich Öffent liche Ordnu ng 1 Am Schützenplatz 1 1 30169 Hannover · Bea rbeitet von 1 30169 Hannover Team Verbraucherschutz Zimmer TELEFON FAX 1 I 168 l 31233 0511 168 0511 32.22.2V@hannover-stadt. de Email Sprechzeiten Mo - Do von 8.30 - 15.00 Uhr Fr von 8.30 - 13.00 Uhr ······································································································· 1··················:································„··············· 1····:······································································· Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom · Unser Zeichen (Bitte be i Antwort angeben) Hannover 32.22.2V /VIG 1 < 27.09.2019 Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hier: Übersendung der beantragten Kontrollberichte 1 Sehr geehrte Frau/Herr wir kommen hiermit zurück auf Ihre Anfrage nach dem VIG zum Betrieb Berliner Döner. Wie im Bescheid vom 19.08.2019 bereits mitge.teilt, erfolgt mit den beigefügten Kontrollberichten, die von Ihnen beantragte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Der Oberbürgermeister Im Auftrag Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Öffentliche Ordnung Bereich Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten -Verbraucherschutz- Rechtsgrundlagen 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBI. 1S. 2166), das durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBI. 1 S. 3154) geändert worden ist Bankverbindun gen: IBAN BIC Sparkasse Hannover DE53 2505 0180 0000 5173 21 SPKHDE2HXXX Postba nk Hannover DE82 2501 0030 0000 0153 OS PBNKDEFF NordLB DES6 2505 0000 0101 3598 18 NOLADE2HXXX De"utsche Bu ndesbank, Fi liale Ha nnover DE89 2500 0000 0025 0017 68 MARKDEF1250
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Betrieb: Akdeniz, Bilsen Berliner-Döner Deisterstr. 14 30449 Hannover Bei der o.g. Kontrolle wurden folgende Mängel festgestellt und folgende Maßnahmen zur Beseitigung angeordnet: Vorbereitung Keller: 1. Der Deckendurchbruch war nicht verschlossen . Der Durchbruch ist zu schließen . 2. Die Verkleidung der Kabelkanäle war unvollständig. Die Kabelkanäle sind vollständig zu verkleiden. 3. Der Arbeitstisch gegenüber der Tiefkühlzelle war beschädigt. Der Arbeitstisch ist instand zu setzen. Kühlzelle: 4. Der Fußboden war verunreinigt. Der Fußboden ist zu reinigen. 5. Die Beleuchtung war defekt. Die Beleuchtung ist instand zu setzen. 6. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Es wird empfohlen Regale anzuschaffen. Behälter mit Lebensmitteln dürfen nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden . Es sind ·geeignete Untergestelle (Rolli, Regale, etc.) dafür einzusetzen. Tiefkühlzelle: 7. Die Beleuchtung war defekt. Die Beleuchtung ist instand zu setzen. 8. Für die Beleuchtung fehlte eine Schutz.abdeckung. An der Beleuchtung ist ein Schutzabdeckung anzubringen. 9. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
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Es wird empfohlen Regale anzuschaffen Behälter mit Lebensmitteln dürfen nicht direkt auf dem Fußboden gelagert werden. Es sind geeignete Untergestelle (Rolli, Regale, etc.) dafür einzusetzen. Lager für Lebensmittel: 10. Der Deckendurchbruch im Bereich hinter der Tiefkühlzelle war nicht verschlossen. Der Durchbruch ist zu schließen. 11 . Die Deckenverkleidung war nicht vorhanden. Offene Kabelschächte und Rohrleitungen waren sichtbar. Die Decke ist instand zu setzen. Personaltoilette: 12. Die Tür schloss nicht vollständig ab, sodass noch ein Spalt vorhanden war. Die Betriebsstätte war nicht so angelegt und gebaut, dass eine gute Lebensmittelhygiene, einschließlich Schutz gegen Kontaminationen und insbesondere Schädlingsbekämpfung , gewährleistet ist. Die Tür ist so herzurichten, dass diese vollständig abschließt. 13. Der Warmwasserbereiter für das Handwaschbecken war nicht an die Stromversorgung angeschlossen. E'.s fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Die Warmwasserzufuhr für Handwaschbecken während der Betriebszeit ist sicherzustellen. Verkaufsraum-Grill: 14. Die Filter des Lüftungssystems waren verunreinigt. Die Filter sind zu reinigen . 15. Der Verkleidung der Lüftungsanlage rechts und links löst sich durch die Hitzeentwicklung des Grills ab. 16. Die Türdichtungen des Kühltisches waren verunreinigt. Die Türdichtungen des Kühltisches sind zu reinigen . Spülküche: 17. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Das Fenster ist mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter. auszustatten. 18. Der Deckendurchbruch war nicht verschlossen . Der Durchbruch ist zu schließen. Sonstige Eigenkontrollen: 19. Für die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte war eine planmäßige Reinigung nicht vorgesehen , ein Reinigungs- und Desinfektionsplan fehlte. Die Gewährleistung der Hygiene in der Betriebsstätte ist durch geeignete Maßnahmen, zum Beispiel durch einen Reinigungs- und Desinfektionsplan, sicherzustellen .
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20. Die Erfüllung der einschlägigen Hygienevorschriften war aufgrund der festgestellten Mängel nicht gegeben. Arbeitsanweisungen und/oder Pläne zur Sicherstellung der der Temperaturanforderungen waren nicht vorhanden . Durch geeignete Maßnahmen ist dauerhaft sicherzustellen, dass die einschlägigen Hygienevorschriften erfüllt werden. Dies kann zum Beispiel durch Arbeitsanweisungen und Pläne für eine regelmäßige Temperaturkontrolle und die Festlegung von Maßnahmen bei Abweichungen erfolgen. Schädlingskontrolle: 21. Ein geeignetes Verfahren zur Früherkennung von Schädlingen, ein sogenanntes Schädlingsmonitoring, fehlte . Es sind geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen anzuwenden. Die Beseitigung der oben aufgeführten Mängel haben wir am 12.12.2018 kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass die Mängel fast vollständig behoben worden sind. Die Abstellung der restlichen Mängel wird weiterhin durch uns überwacht. Hinweis: Der Betrieb befand sich zum Zeitpunkt der o.g. lebensmittelrechtlichen Kontrolle insgesamt in einem befriedigenden hygienischen Zustand.
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Landesi1auptstadt Hannover Fachbe,;·ei::.;:1 C)ffenfüche Ordnung Gew0rbe-· ur:d Ve terin~mngelegenhei~en „ 1\m Scl 1Utzenp!atz 1 30"169 Hannover Anlage Mängel der lebensmittelrechtlichen Kontrolle vom 12.12.2018 Betrieb: Akdeniz, Bilsen Berliner-Döner Deisterstr. 14 30449 Hannover Bei der o.g . Kontrolle wurden folgende Mängel festgestellt und folgende Maßnahmen zur Beseitigung angeordnet: · Kühlzelle: 1. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden . Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Behälter mit Lebensmitteln dürfen nicht direkt auf dem. Fußboden gelagert werden. Es sind geeignete Untergestelle (Rolli, Regale., etc.) dafür einzusetzen. Tiefkühlzelle: 2. Der Fußboden war stellenweise beschädigt und somit nicht in einwandfreiem Zustand. Der Fußboden ist instand zu setzen . Personaltoilette: 3. Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Toilettentür ist geschlossen zu halten. Spülküche: 4. Für die Beleuchtung fehlte eine Schutzabdeckung. An der Beleuchtung ist ein Schutzabdeckung anzubringen. 5. Die Decke war mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Decke ist zu reinigen . · Die Beseitigung der oben aufgeführten Mängel haben wir am 22.01.2019 kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass die Mängel vollständig behoben worden sind. Hinweis: Der Betrieb befand sich zum Zeitpunkt der o.g. lebensmittelrechtlichen Kontrolle insgesamt in einem guten hygienischen Zustand.
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