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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Biggie B, Leer

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Kreisverwaltung Der     Landrat Landkreis Leer 26787 Leer                                             Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Sprechzeiten: Mo. - Fr. 08:30 — 12:30 Uhr Friesenstr. 30 26789 Leer www.landkreis-leer.de Sparkasse LeerWittmund Ihr Zeichen                                                                        BLZ: 285 500 00, Konto 803 361 IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61 Ihre Nachricht vom BIC: BRLADE21LER Mein Zeichen Ihr/e Ansprechpartner/in Durchwahl 0491 Telefax 0491 Persönliche E-Mail Datum  19.08.2020 Thema  Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)! Sehr gechr EN mit Schreiben vom 11.03.2020 wurde Ihrem Antrag auf Zugang zu Informationen nach 88 1, 2 VIG stattgege- ben. Ich erteile Ihnen folgende Auskunft: Die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem Betrieb „Biggie B Systemgastrono- mie UGmbH & Co. KG, Mühlenstr. 30, 26789 Leer“ fanden am 22.10.2018 und 29.03.2019 statt. Bei der Betriebsüberprüfung vom 22.10.2018 kam es zu keinen Beanstandungen. Anliegend erhalten Sie den geschwärzten Kontrollbericht zu der Betriebsüberprüfung vom 29.08.2019, da es im Rahmen dieser zu Beanstandungen gekommen war. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 1 Verbraucherinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. IS. 2166, 2725), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. IS. 3154)
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